Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Zugang zum weiterbildenden Master Studiengang Choreografie sind:

  • die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife gemäß § 17 Abs. 2 SächsHSFG
  • In der Regel eine mehrjährige Tänzerpraxis
  • eine begonnene choreografische Karriere oder die Erarbeitung und erfolgreiche Präsentation mehrerer Choreografien.

Bei besonderer künstlerischer Eignung kann gemäß § 17 Abs. 7 SächsHSFG auf den Nachweis der Hochschul- oder Fachhochschulreife verzichtet werden.

Die Unterrichtssprache ist Englisch. Das C1 -Zertifikat muss bis Ende des 2.Semesters nachgewiesen werden. Weitere Infos und Institutionen welche das C1-Zertifikat anbieten finden Sie hier.
Ein internetgestütztes Lernprogramm  hilft den Studierenden ihre Zeit flexibel zu planen und einen Teil des Studiums an ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen.

Zulassung und Immatrikulation

Der Immatrikulation geht ein zweistufige Zulassungsverfahren, aus Vorauswahl und Aufnahmeprüfung, voraus. Die gleichzeitige Zulassung für den gleichen Studiengang an mehreren Kunsthochschulen ist ausgeschlossen.

Zweck des Zulassungsverfahrens ist es, die besondere künstlerische Begabung einschließlich der dazugehörigen berufsspezifischen Anlagen und Fähigkeiten festzustellen. Das Zulassungsverfahren besteht aus einer schriftlichen Bewerbung und einer darauffolgenden Aufnahmeprüfung. An der Aufnahmeprüfung nimmt teil, wer die Voraussetzungen zum Studium erfüllt und eine besondere künstlerische Eignung erwarten lässt.

Die Aufnahmeprüfung beinhaltet: 

  • die Vorstellung einer eigenen Choreografie von ca. 5-10 Min. Dauer in kleiner Besetzung (max. sechs Personen) oder Präsentation der Choreografie mittels DVD oder Video-Link
  • eine eigenständige choreografische Arbeit mit einem Musikstück innerhalb einer Stunde, welches aus sechs vorgegebenen Musikbeispielen auszuwählen ist und vom Bewerber selbst tänzerisch interpretiert wird
  • der mündlichen Analyse eines kurzen Tanzvideos
  • einem Gespräch über Allgemeinwissen auf dem Gebiet der Kunst und Spezialwissen auf den Gebieten Tanz, Musik und Theater

Im Master-Studiengang Choreografie wird alle zwei Jahre, immer zum Wintersemester gerader Jahre (nächstmalig zum WS 2018/19) immatrikuliert.

Der Anmeldung sind beizufügen:

  • beglaubigte Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über den Hochschul- bzw. Fachhochschulreife und die berufliche Praxis (ausländische Zeugnisse in beglaubigter Übersetzung)
  • Bewerbungsschreiben in englischer Sprache, mit der Darstellung künstlerischer und kultureller Interessen und der Motivationsgründe für das Studium
  • Konzept der zu präsentierenden eigenen Choreografie für die Aufnahmeprüfung in englischer Sprache
  • Portfolio in englischer Sprache, über bisherige Arbeiten im Bereich der darstellenden Künste in Form von Video/DVD/Videolink und einer Übersicht der eigenen choreografischen Arbeit
  • zwei Referenzen
  • ein tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über den bisherigen Ausbildungsweg sowie den bisherigen künstlerischen Werdegang
  • Ggf. Nachweise über bisherige Studienzeiten sowie Studien- und/oder Prüfungsergebnisse
  • Nachweis der Kenntnisse der englischen Sprache nach der Zulassungsordnung MA Choreografie §2 Absatz 1.
  • Für englischsprachige Muttersprachler entfällt die Einreichung eines Nachweises.

Das ausgefüllte Anmeldeformular wird zusammen mit den im Formular geforderten Unterlagen sowie dem Nachweis über die Zahlung der Bewerbergebühr, fristgerecht per Post oder per E-Mail an die Palucca Hochschule für Tanz Dresden gesendet. Folgende Anforderungen sind dabei zu beachten:

  • Die Bewerbung per E-Mail ist in einer PDF-Gesamtdatei zusammenzufassen und sollte die Dateigröße von 3 MB nicht überschreiten
  • Bei Bewerbungen per Post bitte auf Bewerbungsmappen verzichten
  • Bitte keine Originalunterlagen einreichen 
  • Eingereichte Unterlagen, CDs, DVDs, USB Sticks o.a. können nicht zurückgesandt werden

Der Immatrikulation geht ein Zulassungsverfahren voraus. Die gleichzeitige Zulassung für den gleichen Studiengang an mehreren Kunsthochschulen ist ausgeschlossen.

Bewerbungsgebühr

Für jede Bewerbung wird eine Bewerbungsgebühr von 30,00 € erhoben.  Die Bewerbungsgebühr ist mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen fällig und wird nicht zurückerstattet. Die Kopie des Überweisungsbeleges ist mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.

Bitte überweisen Sie den Betrag an folgendes Konto:

Empfänger:                 Hauptkasse Sachsen

IBAN:                           DE09850503003155825005

BIC:                             OSDDDE81XXX

Kreditinstitut:              Ostsächsische Sparkasse Dresden

Verwendungszweck: 7040.00602, Name/Vorname des Bewerbers, Semester

Termine

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Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2018/19

7.8.2017-26.2.2018