AGB: Pay-TV-Sender Sky droht Abmahnung

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Die Verbraucherzentrale plant, den Premiere-Nachfolger wegen vermeintlicher AGB-Verstöße abzumahnen. Der Grund für die geplante Abmahnung ist nach Informationen von FOCUS vor allem eine AGB-Klausel, die es dem Premiere-Nachfolger ermöglicht, jederzeit die angebotenen Programme und erhobenen Entgelte nach eigenem Ermessen zu verändern.

Eben jene Klausel werten die Verbraucherschützer als Rückfall in alte Zeiten, da – so Martin Madej von der Verbraucherzentrale - ein entsprechendes Verbot einer ähnlichen Klausel bereits vor zwei Jahren vor dem Bundesgerichtshof gegen den Anbieter Premiere durchgesetzt worden sei und es nunmehr auch der Nachfolger erneut mit der strittigen Klausel versuche.

Indes ließen die Verantwortlichen von Sky verlauten, man halte die eigenen Regelungen zur Leistungsanpassung für wirksam.

Fazit:

Man darf gespannt sein, wie der Fall ausgeht. Aus Sicht der Kunden kann man sich jedoch nur wünschen, dass eine entsprechende Klausel für ungültig befunden wird, um diese vor plötzlichen Leistungs- und Preisveränderungen zu schützen.

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