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Änderung des Privatschulgesetzes

Schüler arbeiten an der Freien Schule Anne-Sophie in Künzelsau (Baden-Württemberg) gemeinsam selbständig in einem Gruppenarbeitsraum. (Foto: dpa)

Änderung des Privatschulgesetzes

Schule

Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes in Baden-Württemberg soll die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft auf eine solide und verlässliche Grundlage stellen.

Durch die Änderung des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz – PSchG) werden die Zuschüsse des Landes für die Schulen in freier Trägerschaft auf 80 Prozent der Bruttokosten eines öffentlichen Schülers erhöht. Dieser Kostendeckungsgrad wird auch erstmals im PSchG verankert. Darüber hinaus wird der in Artikel 14 Absatz 2 Satz 3 Landesverfassung normierte Anspruch der freien Schulen auf einen Ausgleich für nicht erhobenes Schulgeld gesetzlich konkretisiert.

Die Novelle des PSchG stellt die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft auf eine solide und verlässliche Grundlage. Mit dem Gesetzentwurf wird zugleich dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 6. Juli 2015 Rechnung getragen, das die bisher geltenden Paragrafen 17, 18 PSchG als mit der Landesverfassung unvereinbar angesehen hatte.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 9. Juni 2017 kommentieren.

Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes mit Vorblatt und Begründung (PDF)

Pressemitteilung: Mehr Geld für Privatschulen

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Kommentare zum „Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes“

    • 23.
    • von ohne Name 3776
    • 09.06.2017 13:56

    Ein Meilenstein mit Fragezeichen

    Es wäre ein Meilenstein in der Privatschulfinanzierung, wenn 80% nach dem Bruttokostenmodell gesetzlich fest geschrieben werden. Das gibt den Schulen in Freier Trägerschaft eine gewisse Planungssicherheit. Als logische Folge müsste nun das Bruttokostenmodell überprüft und an die inzwischen veränderten Kosten eines staatlichen Schülers angepasst [...] Mehr

    • 22.
    • von ohne Name 3776
    • 09.06.2017 13:50

    Zur Privatschulfinanzierung allgemein

    Vorab zur Privatschulfinanzierung allgemein: Es wäre wünschenswert, wenn das Kultusministerium und auch die Abgeordneten in der Öffentlichkeit die Dinge richtig beim Namen nennen, weil sonst ganz zu Unrecht falsche Vorstellungen von der finanziellen Förderung von Schulen in Freier Trägerschaft aufkommen. Meine "Vorredner" haben zumindest solche. [...] Mehr

    • 21.
    • von ohne Name 4284
    • 09.06.2017 12:14

    Wenn das Land hier staatliche Unterstützung gewährt, die über das

    Wenn das Land hier staatliche Unterstützung gewährt, die über das laut Rechtsprechung erforderlich Maß hinausgehen, müsste das Land, aus Gleichbehandlungsgründen, auch möglichen Forderungen anderer Anbieter folgen, die ggf. staatliche Leistungen günstiger anbieten möchten, um sich selbst oder politische Ziele zu verwirklichen. Diese könnten [...] Mehr

    • 20.
    • von ohne Name 4284
    • 09.06.2017 11:25

    Die geförderte "Privatisierung des Bildungswesen ist ein Irrweg"*! Können Sie das widerlegen?

    Wenn nicht, erübrigt sich vor allem die pauschale Förderung mit staatlichen Finanzhilfen, die - was die wenigsten Wähler/Bürger wissen, - über das laut Rechtsprechung geforderte Existenzminimum hinausgeht. Genauso unklar ist den Schulträgern und Genehmigungsbehörden wie Schulgelder ermittelt und bis zu welcher Höhe sie erhoben werden dürfen. [...] Mehr

    • 19.
    • von ohne Name 4284
    • 09.06.2017 11:23

    Wieso werden die staatlichen Finanzhilfen pauschal gezahlt?

    Was spricht dagegen, dass der Staat sich nur verpflichtet, das Ersatzschulwesen mit dem lt. Rechtsprechung geforderten Existenzminimum zu unterstützen? Zusätzlich kann er all denen, die die notwendigen Eigenleistungen für den Besuch einer privaten Ersatzschule nachweislich nicht zahlen können, und daher staatliche Unterstützung beantragen, diese [...] Mehr

    • 18.
    • von ohne Name 4284
    • 09.06.2017 06:07

    Die Folgen des Gesetzesentwurf sind weitreichend und folgenschwer:

    Geht es, - neben dem Ausgleichanspruch - , doch auch um den Wunsch (einer Minderheit), über das lt. Rechtsprechung geforderte Existenzminimum hinausgehend, gefördert zu werden! Wenn dieser Wunsch erfüllt und sogar gesetzlich verankert werden soll, dann sollte dies nur geschehen, wenn sich dazu die notwendige 2/3 Mehrheit im Landtag bekennt. Das [...] Mehr

    • 17.
    • von ohne Name 4284
    • 08.06.2017 12:42

    zu S. 15 § 17 II 5: Sonderungsverbot - und Bezug auf das Gutachten des IAW.

    Bitte veröffentlichen Sie das von Ihnen auf S. 15 erwähnte verwendete und aktualisierte Gutachten des IAW.* Was sagt das Gutachten? Dass alle Einkommen der Familien mit Schülern, ein monatliches Schulgeld von durchschnittlich höchstens 160 Euro (insgesamt, oder pro Schüler d. Familie?) zahlen könnte? Und sonst? Wie kann diese [...] Mehr

    • 16.
    • von ohne Name 4284
    • 08.06.2017 11:21

    zur PM, Kretschmann: "Wir ... bekennen uns klar zu den Schulen in freier Trägerschaft“ *

    Mit der Erhöhung der Finanzhilfen missachten die Volksvertreter die Interessen einer Mehrheit, obwohl der Landeselternbeirat darauf hinwies: Die staatliche Förderung privater Ersatzschulen erfolgt zu Lasten der staatlichen Schulen, die von 90 % der Schüler genutzt werden. Aus dem Urteil des Staatsgerichtshof v. 6.7.2015, 1 VB 130/13 Rn. 95:  [...] Mehr

    • 15.
    • von ohne Name 4282
    • 07.06.2017 19:42

    Genehmigungsvoraussetzungen:

    lt. Stuttgarter Zeitung v. 11.2.2010 wurde die Genehmigung einer Ersatzschule versagt, da nicht überzeugend dargelegt werden konnte, „dass die im Bildungsplan verankerten Erziehungsziele wie etwa das Üben von Kritik, das Wagen von Konflikten, das Erfahren von Identität durch das Treffen eigener Entscheidungen erreicht werden.“ Quelle: [...] Mehr

    • 14.
    • von ohne Name 4282
    • 07.06.2017 19:21

    zu § 18 a (S.18) der VerfGH forderte am 6.7.2015 eine transparente Ermittlung der Eigenleistungen!

    Und was ist seitdem geschehen? Benötigt der Staat tatsächlich eine besondere Ermächtigungsgrundlage oder muss er die Offenlegungspflicht derjenigen besonders begründen, damit diese über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und Einkünfte ( aus Schulgeld usw. ) informieren? Ist es nicht eigentlich so, dass diejenigen, die vorgeben, mehr Geld als das [...] Mehr



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