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07 | Juli 2017 Artikel versenden Artikel drucken

Ostdeutsche Wissenschaftsminister fordern dauernde Beteiligung des Bundes

Die Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister der fünf ostdeutschen Flächenländer haben eine sichere und leistungsgerechte Finanzierung für die ostdeutschen Hochschulen nach dem Ende des Hochschulpakts von Bund und Ländern im Jahr 2020 gefordert. In einem gemeinsamen Positionspapier zur Perspektive der Hochschulen in Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern formulieren die Länderressortchefs ihre Forderungen für die Verhandlungen mit der neuen Bundesregierung nach der Bundestagswahl im September. Sie kündigen an, ihre Position gemeinsam zu vertreten. Sie wollen sich dafür einsetzen, dass eine Beteiligung des Bundes an der deutschlandweiten Sicherung guter Studienbedingungen ab 2020 in einer Hochschulfinanzierungsvereinbarung verstetigt wird, dass der Bund auch über 2019 hinaus deutschlandweit Mittel für den Hochschulbau und die wissenschaftliche Infrastruktur sowie die Universitätsmedizin zur Verfügung stellt und dass die Forschungsfinanzierung so gestaltet wird, dass für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gleich gute Rahmenbedingungen in Ost- und Westdeutschland geschaffen werden. Auch nach 2020 müsse die spezifische Situation der Hochschulen in den ostdeutschen Ländern durch spezielle Förderinstrumente berücksichtigt werden.

Für die Sicherung attraktiver Studienbedingungen fordern die Ostministerinnen und Ostminister eine Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung der Hochschulen. Die sei eine essenzielle Grundlage zur Sicherung der hohen Zahl der Studienplätze und der attraktiven Studienbedingungen. Die Anstrengungen der vergangenen Jahre gegen den demografischen Trend im Osten müssten fortgesetzt werden. Zur Finanzierung der Hochschullehre sollte der Bund jährlich einen festen, nach Fachrichtungen differenzierten Betrag von 1.000 bis 2.000 Euro je Studierenden in der Regelstudienzeit zur Verfügung stellen. Darüber hinaus könnten Prämien für erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen gewährt werden. Die Humanmedizin könnte durch einen Betrag von 3.000 Euro je Studierenden besonders berücksichtigt werden. Der finanzielle Aufwand dafür läge für den Bund mit etwa 3 Milliarden Euro nur etwas höher als der gegenwärtige Aufwand von rund 2,5 Milliarden Euro im Rahmen des Hochschulpakts. Aus einer abzuschließenden Hochschulfinanzierungsvereinbarung entfielen auf die Ostländer rund 380 Millionen Euro jährlich.


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