Dieser Artikel ist nun der erste aus der Reihe „Weibliche Geschäftsmodelle“, welche ich kürzlich angekündigt habe. Bei diesen Geschäftsmodellen handelt es sich um Vermengungen von Vorteilen des alten und des neuen Rollenmodells, wovon Frauen profitieren. Ein Kommentar brachte mich neben eigenen Erfahrungen zum ersten Thema: Zusammenziehen.
Zunächst einmal ist dazu notwendig sich vor Augen zu führen, zu welchem Zweck Mann und Frau normalerweise früher zusammengezogen sind. In der Regel geschah dies im Vorfeld einer Eheschließung und / oder Gründung einer Familie. Daneben gab es auch früher schon das Modell der „wilden Ehe“, welche aber gesellschaftlich lange Zeit eher verpönt war.
Heute geht der Impuls zum Zusammenziehen meistens von der Frau aus und das hat auch handfeste Gründe. Denn muss die Frau sich sonst in der Beziehung mit dem begnügen, was der Mann ihr freiwillig an Zeit widmet und an Zuwendungen in Form von Geschenken überlässt, so hat das Zusammenziehen vor allem das Ziel, dass der Mann regelmäßig für sie zahlt. Berücksichtigt man durchschnittliche Werte von 300-600 Euro an Miete, Nebenkosten, Strom, und Telefon / Internet, dann kommt man auf einige Tausend Euro jährlich, die Frau mal eben locker spart, wenn sie den Mann zum Zusammenziehen überreden und sich anschließend vor dem Zahlen drücken kann. Oft genug geschieht dies auch durch emotionale Erpressung oder das Vortäuschen von Interesse an der weiteren Festigung der Beziehung oder an der Gründung einer Familie. Daneben muss man noch berücksichtigen, dass üblicherweise für ein Paar dann eine Wohnung angemietet wird, die viele Frauen sich hinsichtlich Größe, Lage und Komfort alleine nicht leisten könnten.
Bevor ich nachfolgend einzelne Aspekte und Fallstricke des Zusammenziehens beleuchte, will ich es vorab nicht unerwähnt lassen, dass ich es in der heutigen Zeit keinem Mann empfehlen kann, mit einer Frau zusammenzuziehen. Dies beginnt damit, dass viele Frauen vor Mitte / Ende zwanzig noch viel zu unreif und unsicher sind, was sie genau wollen, so dass man es bei einer sogenannten LAST-Beziehung belassen sollte. Die Abkürzung LAST steht für „Live Alone, Stay Together“ – also alleine leben, aber trotzdem mit dem anderen zusammen zu sein. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass jeder seinen Rückzugsraum behält, wo jeder seine Sauberkeit, Ordnung und Struktur zum Leben hat, und man so im Falle einer Trennung nur die Trennung selbst verarbeiten und nicht noch zusätzlich eine umzugsbedingte Entwurzelung überstehen muss – von den Kosten für den erneuten Umzug ganz zu schweigen.
Kommen wir nun zu den Details des Zusammenziehens und worauf man dabei achten sollte:
1. Wohnungssuche
Wichtig ist die Lage der Wohnung, vor allem, wenn zuvor eine Fernbeziehung geführt wurde. Prinzipiell sollte keiner der Wohnorte der beiden Partner Ziel des Umzugs sein. Warum? Ganz einfach: der jeweilige Partner hat dort sein gesamtes soziales Gefüge einschließlich Ex-Partner oder früher verschmähten Personen, die gerne mal ein Störfeuer veranstalten. Da aber die Partner im Mittelpunkt der gemeinsamen Wohnung stehen sollten, sollten diese in einem neuen Ort ihre gemeinsame Zeit beginnen. Es ist zudem empfehlenswert, einen Ort auszuwählen, der vor allem auch nah am Arbeitsort des Hauptverdieners liegt. Dies reduziert zusätzlich die Fahrtzeiten und damit die gesundheitlichen Belastungen für den Hauptverdiener.
Wenn es Mietpreis und Einkommen zulassen, sollte man eine Wohnung mit einem Zimmer mehr als benötigt auswählen. Dieses kann ja zunächst als Arbeits- oder Hobbyzimmer für beide Partner eingerichtet werden und ermöglicht so jedem Partner die Möglichkeit des räumlichen Rückzugs. Daneben gibt es so auch die Möglichkeit, im Falle einer Trennung mit dem Ex-Partner oder einem anderen Dritten in Form einer Wohngemeinschaft zusammenzuleben. So ist dann nicht zwingend ein Umzug notwendig, wenn die Beziehung zerbricht. Bei positivem Ausgang würde dieses zusätzliche Zimmer eben später ein Kinderzimmer.
2. Wer zahlt die Miete?
Man sollte ja meinen, dass die heutigen Frauen ja so emanzipiert und eigenständig sind, dass sie zu den Kosten des Lebensunterhalts angemessen beitragen können. Das können sie auch meistens durchaus, sie wollen oder tun es nur einfach nicht. Wir Männer sind oft ja noch so gepolt, dass wir in der Versorgerrolle gefangen sind und genau das nutzen die heutigen Frauen gerne aus. Ein Problem dabei sind vielfach aber auch die Vermieter. Denn die haben es bei Paaren besonders gerne, einen sogenannten gesamtschuldnerischen Mietvertrag abzuschließen, was bedeutet, dass beide voll für Miete, mögliche Schäden usw. haften, obwohl meistens der Mann die Kosten alleine trägt. Schon hier erfolgt eine teilweise Entrechtung und Enteignung des Mannes und genau deshalb sollte von der Unterzeichnung gesamtschuldnerischer Mietverträge Abstand genommen werden, solange gleichzeitig nicht eine schriftliche Vereinbarung vorliegt, in der die Anteile der Zahlung im Innenverhältnis schriftlich festgehalten werden. Diese Vereinbarung sollte dann in Kopie als Anlage zum Mietvertrag auch dem Vermieter übermittelt werden. Das schützt zwar im Zweifelsfall nicht davor, dass man trotzdem alleine auf der Mietzahlung sitzen bleibt, man kann aber gegebenenfalls durch die Abtretung seiner Ansprüche aus dieser Vereinbarung an den Vermieter einen eigenen Rechtsstreit mit dem (Ex-)Partner vermeiden.
Alternativ kann man den Vertrag nur auf einen der Partner abschließen und gleichzeitig einen Untermietvertrag mit dem Partner abschließen, in dem die Zahlung des Mietanteils und auch eine Kündigungsfrist geregelt werden kann. In diesem Fall sollte aber darauf geachtet werden, dass der Vermieter einem die Untervermietung auch vertraglich gestattet.
3. Übernahme, Renovierung und Umzug
Generell sollte man eine Wohnung nur frisch renoviert übernehmen, d.h. die Wände sollten alle weiß gestrichen sein und es sollten keine Einbauten wie Podeste, Deko-Fliesen außerhalb gefliester Räume oder andere Einbauten und Veränderungen vom Vormieter übernommen werden – Standard-Interieur wie Einbauküchen einmal ausgenommen. Sollte es mit dem Zusammenleben nämlich nicht klappen, kann man dann relativ unproblematisch wieder ausziehen. Selbstredend sollten alle Schäden, Makel und Mängel an der Wohnung sowie aktuelle Zählerstände im Übergabeprotokoll notiert sein, andernfalls sollte man es nicht unterzeichnen.
Bei der Renovierung sollte man darauf achten, dass man maximal in dezenten Farben überstreicht, die von einem möglichen Nachmieter entweder übernommen oder leicht überstrichen werden können. Auch sollte man jenseits der Küche auf Einbauten und Möbelkonstruktionen verzichten, die zahlreiche Bohrlöcher oder sonstige Schäden an Wänden und Decken verursachen und nur schwer wieder zu demontieren sind.
Für den Umzug selbst sollte man sich ein ausreichend großes Zeitfenster freihalten und vor allem für zupackende Unterstützung sorgen. Denn man kann davon ausgehen, dass sonst der größte Teil des Packens, der Schlepperei, das Demontieren und Montieren von Möbeln usw. am Mann hängenbleibt. Im Zweifelsfall kann es besser sein, ein Umzugsunternehmen zu beauftragen und die Kosten hälftig zu teilen, wenn der Freundeskreis zum Zeitpunkt des Umzugs nicht oder nur geringfügig verfügbar ist. Ein ganz wichtiger Tipp: Jeder Partner sollte schon beim Einpacken ein Inventarverzeichnis der Dinge anfertigen, was er in die gemeinsame Wohnung mitgebracht hat. So ist im Zweifelsfall belegbar, wenn einer der Partner sich beim möglichen Auszug an wichtigen oder teuren Dingen des anderen vergriffen hat. Dieses Inventarverzeichnis ist nach größeren Neuanschaffungen entsprechend zu aktualisieren.
4. Haushalt
Die Haushaltsführung sollte standardmäßig demjenigen Partner obliegen, der am wenigsten zum Haushaltseinkommen beiträgt und / oder die kürzere Wochenarbeitszeit hat. Hier ist es wichtig, dass beide vorab – am besten in Form eines Haushalts- und Putzplans – festlegen, wer welche Arbeiten wann bzw. wie oft zu erledigen hat. Alternativ ist es natürlich auch möglich, eine Reinigungskraft zu beschäftigen, die wöchentlich oder alle 10-14 Tage für lupenreine Sauberkeit sorgt, während die restlichen Arbeiten wie Kochen, Spülen, Wäsche machen etc. selbst erledigt werden. Die Kosten für die Reinigungskraft sind dann entsprechend aufzuteilen. Wichtig ist jedenfalls, dass von Anfang an klar ist, dass entweder der Haushalt wie vereinbart erledigt wird oder eben zusätzliche Kosten anfallen.
Zu den gemeinsamen Kosten wie Einkäufen, Versicherungen und dergleichen sind ebenfalls Absprachen notwendig, idealerweise sollte ein Haushaltsbuch geführt werden. Dies dient einerseits der Kostenkontrolle, aber andererseits auch als Beleg, wer wann was bezahlt hat.
5. Im Fall der Fälle
Sollte es zur Trennung kommen, sollte rechtzeitig der Vermieter über die veränderte Situation informiert werden. Wurde beim Einzug ein Untermietvertrag geschlossen, sollte dieser zeitnah mittels Einschreiben mit Rückschein an den Ex-Partner gekündigt werden. Wurde entgegen der obigen Empfehlung ein gesamtschuldnerischer Mietvertrag abgeschlossen, sollte mit dem Vermieter geklärt werden, inwiefern nun eine Kündigung des gesamten Vertrags sinnvoll ist oder ob einer der beiden Partner die Wohnung alleine übernehmen kann und will. Hier ist bei vielen Trennungen nämlich der kritische Punkt: Damit einer der Partner den Mietvertrag alleine übernehmen kann, ist vorab eine Kündigung des Vertrages durch beide Partner notwendig. Weigert sich der andere die Kündigung zu unterschreiben, hängt man unter Umständen weitere Monate im Mietvertrag oder muss die Kündigung auf dem Rechtsweg mittels Anwalt herbeiführen – zu entsprechend hohem Tarif. Im Zweifelsfall kann es daher sinnvoll sein, die Mietzahlungen sofort einzustellen, den Vermieter über den Hintergrund zu informieren und auf eine fristlose Kündigung nach zwei bis drei Monaten zu hoffen. Allerdings sollte man dann dafür sorgen, dass Renovierung und Umzug rechtzeitig erfolgen. In seltenen Fällen entlässt der Vermieter beide Partner auch einfach mit einer angemessenen Frist aus dem Vertrag, darauf gibt es allerdings keinen juristischen Anspruch.
Fazit
Wie schon eingangs erwähnt, sollte man sich das Zusammenziehen tunlichst genau überlegen, es am besten sein lassen oder andernfalls zumindest sehr detailliert planen und dabei auch das Scheitern der Beziehung einschließlich Trennung angemessen berücksichtigen. Wichtig ist dabei durchaus auch, was HumanMind in seinem Kommentar schreibt: beide sollten eigenständig sein, sich auf Augenhöhe begegnen, ähnliche Einstellungen und Ziele haben, auch mal Zumutungen in Kauf nehmen können, und vor allem sollte es kein Gefälle in der Form geben, dass der eine Partner den anderen irgendwie „retten“ oder „schützen“ muss. Mögliche Szenarien sind hier beispielsweise Frauen, die dringend von ihrem Ex-Partner oder aus dem Elternhaus ausziehen wollen / müssen, oder auch Studentinnen, Azubis, alleinerziehende und erwerbslose Frauen, deren eigenes Einkommen eher gering ist, so dass eine parasitäre Ausbeutung des Mannes zu erwarten ist. Man sollte auch nicht vernachlässigen, dass im Sozialrecht auch bei einer einfachen Beziehung zu einer erwerbslosen oder sonstwie bedürftigen Frau gerne eine eheähnliche Lebensgemeinschaft unterstellt wird, um dem Sozialsystem so weitere Kosten zu ersparen – unabhängig davon, ob man tatsächlich vollauf für den anderen aufkommen will oder nicht. Auch das Argument mit der Erotik ist nicht verkehrt, dass diese unter zu viel Nähe häufig leidet. Kurzum, es gibt heute kaum einen Grund als Mann mit einer Frau zusammenzuziehen und wir sollten uns auch nicht mit dem üblichen Gesäusel der Frauen dazu überreden lassen.
Mann, sei schlau und bleib unabhängig!
PS: Weitere Tipps und Ergänzungen bitte als Kommentar hinterlassen.