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Bundespsychotherapeutenkammer gegründet

Erste Bundesdelegiertenversammlung tagte am 17./.18. Mai 2003 in Berlin

80 Delegierte aus 9 Landeskammern waren in Berlin zusammengekommen, um der von den PräsidentInnen der 9 Kammern gegründeten Bundespsychotherapeutenkammer durch die Verabschiedung einer Satzung und die Wahl des Vorstandes erste Strukturen zu geben.
Zur Eröffnung begrüßte der Staatssekretär im BMGS Dr. Klaus Schröder die Delegierten und überbrachte die Grüße der terminlich verhinderten Bundesministerin Frau Ulla Schmidt.
In seinen Grußworten ging er auch auf das Modernisierungsgesetz ein und versicherte, dass die Psychotherapie Regelleistung bleiben werde. Die Psychotherapeuten müssten sich aber auch flexibel auf die dynamischen Veränderungen im Gesundheitswesen einstellen. Er sicherte zu, dass die zentrale Forderung der Psychotherapeuten, das Erstzugangsrecht der Patienten unangetastet zu lassen, in den weiteren Überlegungen ernsthaft geprüft werde.

Satzung:
Der von der AG der Landeskammern vorgelegte Satzungsentwurf wurde in seinen Grundzügen verabschiedet.
Der Antrag der hessischen Delegierten, die Zahl der Vorstandssitze von 5 auf 6 oder 7 zu erhöhen, um eine breite Vorstandsbildung zu erleichtern, wurde abgelehnt.
Die vorgesehene Beschlussfassung zur Beitragshöhe durch Stimmführer der Landeskammern – und damit die Einschränkung der Mandatsführung durch die einzelnen Delegierten – wurde nach kontroverser Diskussion bestätigt.

Vorstandsbildung:
Im Vorfeld zur Gründung der Bundespsychotherapeutenkammer hatten sich die Berufsverbände DPTV und Vereinigung einerseits und die DGPT andererseits darauf verständigt, gemeinsam den Vorstand zu bilden. Angebote der AGP zur Bildung eines Vorstandes, der die gesamte Psychotherapeutenschaft repräsentiert, waren ausgeschlagen worden.

Ergebnisse der Vorstandswahl:

Präsident: Detlev Kommer (DPTV, Baden-Württemberg)
56 Ja, 22 Nein, 2 Enthaltungen
1. Vizepräsident Lothar Wittmann (Vereinigung, Niedersachsen)
63 Ja, 15 Nein, 1 Enthaltung, 1 ungültig
2. Vizepräsidentin Monika Konitzer

(DPTV, Nordrhein-Westfalen)
50 Ja

Heiner Bertram (VPP/AGP, Berlin)
25 Ja, 4 Enthaltungen
Beisitzer: Hermann Schürmann (DGPT, Nordrhein-Westfalen)
56 Ja, 22 Nein, 1 Enthaltung, 1 ungültig
Beisitzer: Peter Lehndorfer

(VAKJP, Bayern)
55 Ja, 23 Nein, 1 Enthaltung

Beschluss zur Beitragshöhe:
Die Stimmführer der Landeskammern beschlossen eine Beitragshöhe mit EUR 30,00 pro Kammermitglied. D. h. jede Landeskammer führt an dide Bundespsychotherapeutenkammer einen jährlichen Beitrag ab, der sich aus dem Produkt der Anzahl der Kammermitglieder mit EUR 30.00 errechnet.
Dieser Beschluss gilt für die Jahre 2003 und 2004.

In der Diskussion wurde aber schon deutlich, dass das Beitragsaufkommen zur Bewältigung der Arbeit der Bundespsychotherapeutenkammer als nicht ausreichend angesehen wird.

Erste Kommentierung:
Mit der Vorstandsbildung ist in der Bundespsychotherapeutenkammer erst einmal eine Konstellation hergestellt, die die vorgesetzlichen Verhältnisse restauriert:
Der Vorstand wird von einem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten gestellt, die der Verhaltenstherapie zugerechnet werden. Die beiden Beisitzer sind Psychoanalytiker bzw. analytische Kinder- und Jugenlichenpsychotherapeut.
Die AGP hatte ihre Bemühungen um Kooperation und Integration in der Bundespsychotherapeutenkammer auch nach den ergebnislosen Vorgesprächen aufrecht erhalten und deshalb nicht gegen das vorbesprochene Vorstands-Tableau kandidiert, sondern mit dem Kandidaten Bertram für eine Vizepräsidentenposition deutlich gemacht, dass es ihr um Beteiligung und Mitverantwortung ging.
Die ausschließliche Besetzung des Vorstandes durch Berufsverbände findet ihre Entsprechung in der Programmatik, die der gewählte Präsident in seiner vorher verbreiteten „Agenda“ vorgelegt hatte.

Im Wesentlichen erschöpft sie sich in sozialrechtlicher Interessensvertretung der niedergelassenen tätigen Psychotherapeuten. Neben diesem zweifellos bedeutsamen Theme finden die originären Kammeraufgaben einer berufsrechtlichen Vertretung kaum Raum. Insbesondere der Bereich der Angestellten, die besonderen Probleme in der Ausbildung und damit die Chance für einen ausreichenden beruflichen Nachwuchs, sowie die für unsere Berufsausübung außerordentlich problematische Legaldefinition kommen nicht vor. Schließlich findet sich auch kein Hinweis darauf, ob die Bundespsychotherapeutenkammer sich über die Interessensvertretung der Mitglieder im engeren Sinne hinaus zu einem gesellschafts- und kulturpolitischen Auftrag in unserer Gesellschaft bekennt.

Aus Sicht des jetzt amtierenden Vorstandes war eine gemeinsame Vorstandsbildung wegen unterschiedlicher Positionen zur dem Wissenschaftlichen Beirat nicht möglich.
Während der BPK-Vorstand den Wissenschaftlichen Beirat in seiner Struktur, seiner personalen Zusammensetzung und seiner gesetzwidrigen Tätigkeitsausweitung auch bei der anstehenden Neubildung des Beirates im Wesentlichen unverändert lassen möchte, fordert die AGP, dass der Beirat sich auf seinen gesetzlichen Auftrag beschränkt; dieser erschöpft sich nach § 11 PsychThG in der Beratung der Länder zur Legaldefinition, soweit die Länder Beratungsbedarf haben.
An dieser kontroversen Auffassung entscheidet sich nach AGP-Sicht, ob die neuen Heilberufe von ihrem Recht Gebrauch machen, ihre Angelegenheiten in die eigenen Hände zu nehmen und z. B. Fragen der Berufsausübung und der Ausbildung selbst regeln bzw. vertreten oder ob diese kammer-originären Aufgaben auf einen Beirat ausgelagert werden.

Die in den Vorstand gewählten Personen hatten der Delegiertenversammlung ein „Eckpunkte-Papier“ zu der anstehenden Gesundheitsreform als Beschlussvorlage vorgelegt. Aus fachlicher Sicht besonders umstritten – letztlich mit sehr knapper Mehrheit angenommen – war der Passus „Legaldefinition und Ausbildungsbestimmungen“. Es „sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die bisher überwiegend verfahrensorientierte Ausbildung durch problem- und störungsspezifische Aus-, Fort- und Weiterbildungskonzeptionen zu ergänzen.“

Zum Versammlungsverlauf:
Das Fehlen der Integrationsbereitschaft bei der Vorstandsbildung fand im Versammlungsverlauf ihre Fortsetzung. Demokratisch verbriefte Minderheitenrechte wurden mit der Mehrheits-Macht weggestimmt. Auf diese Weise wurde auch erreicht, dass ein Antrag der AGP zu dem Wissenschaftlichen Beirat, der im Oktober diesen Jahres neu gebildet werden muss, als einziger Tagesordnungspunkt nicht behandelt wurde. Vor Versammlungsbeginn war zwischen den Gruppen Übereinstimmung zur Tagesordnung hergestellt worden, mit der sichergestellt werden sollte, dass der AGP-Antrag zu dem Wissenschaftlichen Beirat behandelt würde. Mit Geschäftsordnungs-Anträgen im Verlauf der Versammlung wurde die Behandlung dieses Antrages dann an die letzte Stelle manövriert. Auf diese Weise blieb der Antrag der einzige nicht behandelte Tagesordnungspunkt.
Um der Verständigung eine Chance zu geben, hatte die AGP auf wesentliche Forderungen verzichtet und den Antrag zum Wissenschaftlichen Beirat eingebracht, der von der Kammerversammlung NRW auf Antrag der Allianz, der Analytiker und der Verhaltenstherapeuten mit großer Mehrheit verabschiedet worden war.
Wo kein Wille ist, da ist kein Weg ...
Es bleibt zu wünschen, dass diese Kultur des Umgangs miteinander keine Fortsetzung findet.

kohl/19.05.03