Kleine und mittlere Unternehmen
KMU-Definition der EU
Ihr Unternehmen ist als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition anzusehen, wenn es - unter Berücksichtigung etwaiger verbundener und/oder Partner-Unternehmen - folgende Kriterien erfüllt:
- Es werden (insgesamt) weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigt.
- Der Jahresumsatz beträgt höchstens 50 Mio € oder die Bilanzsumme erreicht höchstens 43 Mio €.
Nähere Informationen zur Berücksichtigung von verbundenen und/oder Partner-Unternehmen können Sie den allgemeinen Erläuterungen zur KMU-Definition der Europäischen Kommission entnehmen, die Sie im Anlagensatz „KMU-Eigenschaften" finden.