Herzlich Willkommen beim Bundesverband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt
Der VBRG e.V. ist der Bundesverband unabhängiger Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Deutschland. Er koordiniert die Vernetzung der Beratungsstellen, vertritt deren gemeinsame Interessen und unterstützt den flächendeckenden Auf- und Ausbau unabhängiger fachspezifischer Beratungsstrukturen. Er wurde im September 2014 in Berlin gegründet.
Berlin/Potsdam, den 18. August 2017 – Heute geht die neue Internetseite „www.toolbox-gegen-rechts.de“ online. Hier finden sich Hinweise und Informationen zum Umgang mit rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Das Angebot richtet sich speziell an Jugendliche, die auf Grund ihrer Herkunft, Hautfarbe, sexuellen Orientierung oder ihres politischen Engagements zu Angriffszielen von rechten GewalttäterInnen geworden sind.
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+ 1948 (1747 im Vorjahr) Fälle rechts motivierter Gewalt in Ostdeutschland, Berlin und NRW + Weiterer Anstieg auf hohem Niveau + Mindestens 5 Angriff pro Tag
Die Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt dokumentieren für das Jahr 2016 einen erneuten Anstieg der Gewalt. In den ostdeutschen Bundesländern, Berlin und NRW haben sich die Angriffe von 1747 im Jahr 2015 auf auf 1948 im Jahr 2016 erhöht. Mindestens 3050 Personen (2015: 2237) wurden 2016 in den sieben Bundesländern verletzt und massiv bedroht.
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Die im VBRG organisierten Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt begrüßen ausdrücklich die Entscheidung des brandenburgischen Innenministeriums, Ermessenspielräume zu nutzen, um Opfern rassistischer Gewalt ohne sicheren Aufenthaltstitel ein Bleiberecht zu gewähren. Brandenburg setzt damit ein deutliches Zeichen gegen rassistische Gewalt und die menschenverachtende Intention rechter und rassistischer Gewalttäter und Gewalttäterinnen.
Von rassistischer Gewalt betroffene Menschen ohne sicheren Aufenthaltstitel sind im Straf- und Ermittlungsverfahren deutlich schlechtergestellt. Im Fall einer Abschiebung kann diese Personengruppe verbriefte Rechte als Opfer und Zeugeninnen bzw. Zeugen einer Gewalttat schlicht nicht mehr wahrnehmen. Das staatliche Versagen bei der Aufklärung der Morde des NSU und der massive Anstieg rechter und rassistischer Gewalt in den vergangenen zwei Jahren sollten Anlass genug sein, diesem Unrecht konsequent zu begegnen.
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