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Datenschutz im Auswärtigen Amt

Datenschutz ist Grundrechtsschutz: Mittels des Schutzes personenbezogener Daten wird das aus Artikel 2 des Grundgesetzes abgeleitete Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt – also die Freiheit der Menschen, selbst darüber zu entscheiden, wer welche Informationen über sie besitzen und was damit gemacht werden darf.

Im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts wird der Datenschutz sehr ernst genommen. Die Beachtung des Datenschutzrechts ist Pflicht aller Beschäftigten. Das Auswärtige Amt hat technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz - auch von seinen externen Dienstleistern - beachtet werden.

Jede bzw. jeder hat insbesondere das Recht zu wissen, wann das Auswärtige Amt bzw. die Auslandsvertretungen welche Daten über ihn/sie erheben und wie sie verwendet werden (Recht auf Auskunft; § 19 BDSG), auf Benachrichtigung (§ 19a BDSG), neben dem Widerspruchsrecht das Recht auf Berichtigung sowie auf Löschung bzw. Sperrung von Daten (§ 20 BDSG) und das Recht, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz anzurufen (§21 BDSG).

Der Datenschutzbeauftragte des Auswärtigen Amts und die Datenschutzbeauftragten der Auslandsvertretungen wirken durch Beratung, Schulung und Kontrolle auf die Einhaltung des Datenschutzrechts hin.

Jedermann kann sich jederzeit mit Fragen und Eingaben an den Datenschutzbeauftragten des Auswärtigen Amts wenden:

Datenschutzbeauftragter des Auswärtigen Amts

Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Tel.: 030/5000 2711
Fax: 030/5000 5 1733
Kontaktformular

Götz Reimann
Datenschutzbeauftragter des Auswärtigen Amts


Stand 28.08.2017

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