Fachgruppenordnung |
§ 1 Bezeichnung |
Die Fachgruppe führt die Bezeichnung “Fachgruppe Public Relations/Organisationskommunikation in der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft” und ist Organ der DGPuK gemäß den §§ 6c und 9 der Satzung der DGPuK. |
§ 2 Aufgaben und Ziele |
Die Fachgruppe Public Relations und Organisationskommunikation vertritt und unterstützt die Interessen der DGPuK-Mitglieder, die zu Themen und Fragestellungen der Public Relations und Organisationskommunikation forschen und lehren. Zu den Zielen der Fachgruppe zählen insbesondere: |
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§ 3 Fachgruppenmitgliedschaft |
(1) Die Mitarbeit in der Fachgruppe steht allen Mitgliedern der DGPuK offen. DGPuKMitglieder erklären Ihre Zugehörigkeit zur Fachgruppe durch eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand der DGPuK und dem Fachgruppensprecher/der Fachgruppensprecherin. |
§ 4 Fachgruppenversammlung |
(1) Versammlungen der Fachgruppe finden mindestens einmal jährlich statt. Eine schriftliche Einladung und die Zusendung der Tagesordnung erfolgt mindestens drei Wochen vor der Versammlung durch den Fachgruppensprecher/die Fachgruppensprecherin. |
§ 5 Fachgruppenleitung |
(1) Die Leitung der Fachgruppe besteht aus dem Sprecher/ der Sprecherin und einem Stellvertreter/ einer Stellvertreterin, die von den Mitgliedern der Fachgruppe auf der Fachgruppenversammlung für zwei Jahre gewählt werden. Eine einmalige direkte Wiederwahl ist möglich. |
§ 6 Auflösung |
Sind weniger als 5 Fachgruppenmitglieder beim Vorstand der DGPuK registriert, so hat die Fachgruppenleitung der Mitgliederversammlung der DGPuK die Auflösung der Fachgruppe vorzuschlagen. |
§ 7 Änderung der Ordnung |
Die Änderung der Ordnung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln auf einer Fachgruppenversammlung beschlossen werden. Voraussetzung ist, dass mindestens 20 Prozent der Fachgruppenmitglieder an der Versammlung teilnehmen. |
(Verabschiedet von der Fachgruppenversammlung am 25. Mai 2001 in Münster) |