Ordnung für die Fachgruppe Kommunikation und Politik in der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft |
§ 1 Name |
Die Fachgruppe führt die Bezeichnung "Fachgruppe Kommunikation und Politik in der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft". |
§ 2 Aufgaben |
Die Fachgruppe verfolgt ihre Ziele im Rahmen der Satzung der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (DGPuK). Dies sind insbesondere Dokumentation und Information über wissenschaftliche Aktivitäten im Bereich der politischen Kommunikation und der Kommunikationspolitik, Ausrichtung von Fachtagungen, Förderung einschlägiger Forschung, Förderung internationaler Zusammenarbeit sowie Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. |
§ 3 Fachgruppenmitgliedschaft |
(1) Die Mitglieder der Fachgruppe müssen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sein. Sie erklären ihre Zugehörigkeit zur Fachgruppe durch eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand der DGPuK. |
§ 4 Fachgruppenleitung |
(1) Die Aktivitäten der Fachgruppe werden durch die Fachgruppenleitung koordiniert, die sich aus dem Sprecher/der Sprecherin und einem Stellvertreter/einer Stellvertreterin zusammensetzt. Die unmittelbare Wiederwahl der Sprecherin/des Sprechers sowie der Stellvertreterin/des Stellvertreters ist nur einmal möglich. |
§ 5 Fachgruppenversammlung |
(1) Die Fachgruppenversammlung wird mindestens alle zwei Jahre von der Fachgruppenleitung einberufen. |
§ 6 Änderung der Ordnung |
Die Änderung der Ordnung kann mit Zweidrittelmehrheit auf einer Fachgruppenversammlung beschlossen werden, an der mindestens 20 Prozent aller Mitglieder teilnehmen. Die Änderung bedarf der Zustimmung durch den Vorstand der DGPuK. |