Peter Fitzek
Peter Fitzek machte laut Urteil unerlaubt Geld mit einer eigenen Krankenkasse. Bildrechte: dpa

"König von Deutschland" Weitere Haftstrafe für Peter Fitzek

Der selbst ernannte "König von Deutschland", Peter Fitzek, ist bei einem Berufungsverfahren wegen mehrerer Taten zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Doch es laufen noch weitere Verfahren gegen den Mann. Wie hoch die Gesamtstrafe sein wird, ist noch unklar.

Peter Fitzek
Peter Fitzek machte laut Urteil unerlaubt Geld mit einer eigenen Krankenkasse. Bildrechte: dpa

Der Wittenberger Peter Fitzek ist am Dessauer Landgericht zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt worden. Wegen mehrerer Vergehen soll der selbst ernannte "König von Deutschland" zweieinhalb Jahre im Gefängnis verbringen. Die Richterin sah es am Donnerstagabend als erwiesen an, dass der 51-Jährige illegale Geschäfte mit einer Art eigener Krankenkasse gemacht hat, der "neudeutschen Gesundheitskasse".

Ohne Genehmigung habe Fitzek dabei Einnahmen von 360.000 Euro erzielt. Wie ein Reporter von MDR SACHSEN-ANHALT berichtet, kämpfte Fitzek verbissen um einen Freispruch. Er hielt eine lange Rede, konnte aber nicht überzeugen.

Fitzek sitzt bereits im Gefängnis

Außerdem wurde Fitzek in zwei weiteren Verfahren schuldig gesprochen. Dabei ging es um Fahren ohne Fahrerlaubnis in mehreren Fällen. Fitzek hatte sich vergeblich auf einen angeblich gültigen Führerschein aus Paraguay berufen.

Vorherige Urteile der Amtsgerichte Dessau-Roßlau und Wittenberg wegen der verschiedenen Vorwürfe hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Fitzek angefochten. Sie wurden nun zusammen am Landgericht verhandelt. In erster Instanz war Fitzek wegen der Vorwürfe zu Geld- und Haftstrafen verurteilt worden.

Der Mann sitzt derzeit bereits eine fast vierjährige Haftstrafe aus einem anderen Verfahren ab. Wie lange er am Ende im Gefängnis bleiben wird, ist unklar. Denn es gibt noch weitere Verhandlungen gegen ihn, zum Beispiel wegen Urkundenfälschung und Beleidigung. Am Ende sollen alle Urteile zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden.

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Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 10.08.2017 | 20:00 Uhr

Quelle: MDR/kb

Zuletzt aktualisiert: 10. August 2017, 20:10 Uhr

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20 Kommentare

12.08.2017 18:03 Peter Weber 20

Herr Tärre, wenn ich mir so im Netz anschaue, mit welchen Dienstleistungen und Produkten Sie selber versuchen Ihr Geld zu verdienen, wundert mich nicht, dass die Methoden von Peter Fitzek bei Ihnen so große Bewunderung hervorrufen.

12.08.2017 17:28 dtx 19

@ Wolke:

Zitat: "Ist nur seltsam, dass kein Versicherungsnehmer/Anleger beklagt. Es müssten ja eigentlich hunderte von Privatklagen laufen?!"

Und wer soll dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen? Solange die Million nicht gefunden ist, die Fitzek den Anlegern mit seiner "Reichsbank" abgebnommen hat, wird jeder, der ihn zivilrechtlich verklagt, auf den Gerichtskosten und dem Anwaltshonorar sitzenbleiben, egal wie das Verfahren ausgeht.
Und selbst wenn man die Kohle fände, stehen BaFin und Justiz mit ihren Forderungen immer noch viel weiter vorn in der Reihe.
Also einfach den Leuten zubilligen, daß eine Dummheit im Leben reicht. Dann klappt das schon.

12.08.2017 15:51 Terkenheim 18

Der König der Betrüger kommt jetzt dort hin, wo er hingehört: Ab ins Gefängnis!

Da nützt ihm die eingesackte Millionensumme auch nichts mehr.

12.08.2017 12:25 Xaver Gselzbrod 17

@Tärre #15:
Sie verumglimpfen sich selber, indem sie uns Ihre Kenntnisse von der "Youtube-Uni" als Wahrheiten präsentieren wollen! Über die Anklage entscheidet in der BRD aber ein Gericht und das kam (aufgrund der ERDRÜCKENDEN BEWEISLAST und aufgrund der Einlassungen des Möchtegern-Königs, durch die er SICH SELBST WEITER BELASTET HAT) zu dem Schluss, dass er schuldig in allen Punkten ist.
Da müsste man schon die Rechtslage völlig auf den Kopf stellen, um zu einem anderen Ergebnis zu kommen! Und daran wird auch eine Revision nicht das geringste ändern!
Und das Fitzek nach Ihrer Darstellung nicht vorbestraft sein soll, zeigt, dass sie entweder völlig ahnungslos sind oder die Tatsachen verdrehen wollen. Bereits das Urteil des AG Neustadt a. Rbge., vom 17.10.2013 - 60 Cs 7231 Js 21262/13 (59/13) weist schon FÜNF Vorstrafen aus!
Dazu kommen inzwischen mindestens 5 weitere Veruteilungen die (noch) nicht rechtskräftig sind, es aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden!

11.08.2017 21:12 Wolke 16

Ist nur seltsam, dass kein Versicherungsnehmer/Anleger beklagt. Es müssten ja eigentlich hunderte von Privatklagen laufen?! Warum fordert niemand sein Geld zurück? Es ist doch nur wiedermal die Macht der Stärkeren die hier ausgeübt wird. Es gibt doch kriminelle von ganz anderem Kaliber, die frei herumlaufen.
Was ist mit dem “BER“ Flughafen, warum müssen sich da die Verantwortlichen, wegen massiver Steuerverschwendung, nicht
verantworten? Was ist mit VW? Werden da rechtliche Schritte folgen? Nein!!! die wird es sicherlich nicht geben. Warum nur???

ANMERKUNG MDR SACHSEN-ANHALT:

Und nur, weil "Kriminelle von ganz anderem Kaliber" herumlaufen, sollen die "weniger" Kriminellen nicht bestraft werden? Oder wie sollen wir diesen Kommentar deuten?

Es gibt Berichte darüber, warum es keine bzw. nur minimale Klagen seitens der Anleger gab.

11.08.2017 20:25 Uwe Tärre 15

Sehr geehrter Herr Xaver Gselzbrod, ich verunglimpfe auch sie nicht, obwohl sie meine Aussagen, als "Große Töne spucken" bezeichnen. Auch sie haben keinen Beweis angeführt. Es gibt keine unkontrollierten Auszahlungen. Dürfen Menschen die diese Tätigkeiten ausführen bezahlt werden? Neue Strukturen sind notwendig. Im bestehenden System wird es nicht geleistet. Da die Bafin in ihren eigenen Ausführungen bestätigt, daß Absicherungen ohne Rechtsanspruch auf Leistungen nicht unter ihre Aufsichtspflicht fallen, wurde dieses ganz offen in den Gesprächen immer wieder angestrebt und so die AGB´s geändert, damit keine Aufsicht notwendig ist. Haben sie das überhört? Peter ist nicht vorbestraft und auch kein Betrüger. Gibt es einen Nebenkläger? Nein! Niemand fühlt sich betrogen. Alle Zeugen haben klar gestellt, daß sie vom Ausschluß des Rechtsanspruches wußten. Auch gibt es keinen Verstoß gegen die STVO, es wurde so ausgelegt. Einen Verzicht auf die Fahrerlaubnis gabe es nicht. Es geht immer weiter

11.08.2017 17:43 Uwe Tärre 14

Sehr geehrter Herr Peter Weber, ich würde mir bei Ihnen nicht anmaßen, so herabwürdigend wie sie zu sein. (Ach sie kleines ...) Sie haben für ihre Behauptungen keine Beweise angeführt, wie auch! Zum Ersten Punkt: Es gibt keine Anlagegelder, weil unser Geldsystem keine Zinsen erlaubt. (Es ist die Ursache aller Probleme, daraus enstehender Konkurenzkampf, der Zins) Man bekommt Genußrechte aus den Projekten. Ob diese unsinnig sind dürfen sie nachweisen, wenn sie es besser hinbekommen, bin ich sogar dafür offen. [Ver]sicherungsbeiträge werden nicht eingesammelt, sondern (Ab)sicherungsbeiträge und diese werden selbstverständlich für die Anhänger (denn die sind die Abgesicherten) ausgegeben. Für wen denn sonst? Weiterhin sind alle Ausgaben der Gelder nachgewiesen in der 7. Verhandlung in Halle und zwar lückenlos. Ich war dabei. Übrigens sind die Akten erst nach Sicherstellung bei der Barfin "außer Kontrolle geraten". Wurde von der Barfin selbst so mitgeteilt. Sind sie wirklich "Peter Weber"?

11.08.2017 15:58 Xaver Gselzbrod 13

@ Uwe Tärre:
Wenn man hier so große Töne spucken will, sollte man sich wenigstens mit den elementarsten Grundlagen auskennen! Untreue setzt nicht voraus, dass Fitzek sich bereichert, was man aber bei völlig unkontrollierten Auszahlungen an ihn, die sich sogar durch die Unterlagen seiner eigenen "Jünger" nachweisen lassen, nur mit völliger Ignoranz bestreiten kann! Es reicht schon eine unzureichende Buchführung aus. Und die lückenhafte Zettelwirtschaft des "Königs des alten Krankenhauses" kann man nicht mal mit viel Wohlwollen als Buchführung bezeichnen! Und ob eine "Versicherung" unter die Aufsichtspflicht der Bafin fällt, entscheiden in unserem Rechtsstaat zum Glück nicht vielfach vorbestrafte Betrüger sondern im Zweifel Gerichte! Fitzek hat viele Menschen um ihr Geld betrogen und verstösst seit Jahren ungeniert gegen die StVO. Dafür wurde er schon viel zu lange mit Samthandschuhen angefasst.
GUT, DASS ENDLICH DAMIT SCHLUSS IST!

11.08.2017 12:01 Peter Weber 12

Ach Herr Tärre,
wenn man Anlegergelder und Versicherungsbeiträge einsammelt, es für den Lebensunterhalt für sich und seiner Anhänger ausgibt, damit auch in unsinnigsten Projekten verbrennt und dann mangels Aufzeichnungen und mangels Willens nicht darlegen kann, wo welches Geld hingeflossen ist, ist das nun mal Untreue. Ich bin froh in einem Land zu leben, wo nicht ein König mit Persönlichkeitsstörung festlegt, was gesund macht und was nicht.

11.08.2017 10:40 Uwe Tärre 11

Die meisten Kommentare sind Meinungen ohne Wissen. Ich war bei vielen Prozessen als Beobachter. Bei der Urteilsbegründung sagte die Richterin Mertens: Wir gehen nicht davon aus, daß sich Herr Fitzek selbst bereichert hat...
Was dann, was zu bestrafen wäre? Es gibt keine Kranken[ver]sicherung. Es ist eine andersweitige (Ab)sicherung im Krankheistfall. Diese ist so gestaltet, das keine Genehmigung der Bafin notwendig ist - also Genehmigungsfrei. Hier wird und wurde bezahlt, auch sogenannte Großschadensfälle, nach dem Motto: "Was gesund macht, wird erstattet." Unter der Aufsicht der Bafin, dürfen Krankenkassen nur das erstatten, was der Pharmaindustrie nützt und teuer ist. Das wollen wir nicht. Dazu kann man sich informieren. koenigreichdeutschland.org
All die Menschen, die doch an die Aussagen der Medien glauben und diese einfach nur nacherzählen ohne zu prüfen, gehen einen einfachen Weg. Ein Urteil ist schnell gesprochen und bequem. Man muß nicht selbst forschen. Gibt´s Gegenbeweise?