Volkeprozess: Der Fall und seine Tücken

Am 7. September 2013, einem Samstag, wird der Unternehmer Jürgen Volke durch die Tür seines Reihenhauses in der Hanauer Gallienstraße erschossen. Drei  von vier aus einer Browning Kal. 7.65 abgefeuerte Kugeln treffen ihn in den Oberkörper. Es ist etwa 23.45 Uhr. Volke stirbt eine Stunde später im Klinikum Hanau. Die Polizei hat zunächst keine Spur, die Familie verdächtigt jedoch den Schwager des Opfers, den Großwildjäger und ehemaligen Pharmavertreter Lutz H., der mit seiner Schwester einen erbitterten Erbstreit vor Gericht führt: Ulrike Volke fordert von ihrem Bruder einen Pflichtteil in Höhe von 40.000 Euro; ihr Mann unterstützt sie dabei.

Kurz darauf zieht Lutz H. mit seiner Lebensgefährtin Banu D. nach Österreich. In Kärnten bewohnen die beiden das von seinen Eltern geerbte Haus. Die Hanauer Staatsanwaltschaft aber lässt nicht locker. Sie setzt einen verdeckten Ermittler auf das Paar an, der sich in dessen Vertrauen einschleicht. Tatsächlich bietet ihm Lutz H. schließlich die Tatwaffe zum Kauf an. Im Mai 2016 wird er verhaftet.

Die Aussage von Banu D. im Prozess, aber auch weitere Ermittlungen der Polizei führen zu einem neuen Verdacht: Lutz H. könnte der Anstifter, seine Geliebte aber die Todesschützin gewesen sein. Am 15. Dezember wird sie im Gerichtssaal ebenfalls verhaftet. Der Prozess ist damit jedoch erstmals geplatzt. Er beginnt im Februar 2017 erneut, jedoch monieren die Verteidiger, zu wenig Zeit zum Studiun der umfangreichen Akten gehabt zu haben. Zudem erkrankt eine Richterin der 1. Großen Strafkammer; der Prozess kippt ein zweites Mal. Nun also der dritte Anlauf.