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21.05.2012

Wirt­schafts­po­li­ti­sches Über­wa­chungs­ver­fah­ren

Außenansicht des Sitzes der Europäischen Kommission in Brüssel
Quelle:  panthermedia.net / Monkeybusiness Images

In der Krise hat sich das bisherige Regelwerk zur finanz- und wirtschaftspolitischen Überwachung als unzureichend erwiesen. Zum einen waren die Vorgaben im Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht hinreichend, um in allen Mitgliedstaaten eine stabilitätsorientierte Ausrichtung der Finanzpolitik sicherzustellen. Zum anderen existierte kein vergleichbares Verfahren zur Überwachung der Wirtschaftspolitiken in den Mitgliedstaaten, so dass in einigen Ländern erhebliche gesamtwirtschaftliche Spannungen und Ungleichgewichte entstehen konnten mit Risiken für die makroökonomische Stabilität der Eurozone und der EU insgesamt.

Ziel des Verfahrens

Vor diesem Hintergrund zielt das neue Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte darauf ab, Mitgliedstaaten zu identifizieren, die durch bestehende oder drohende makroökonomische Ungleichgewichte die Stabilität der eigenen Wirtschaft, der Eurozone und der EU als Ganzes gefährden oder gefährden könnten. Gesamtwirtschaftliche Ungleichgewichte können etwa aus einer überhitzten Binnenkonjunktur, wachsenden gesamtwirtschaftlichen Kreditvolumina und steigenden Häuserpreisen resultieren. Das Augenmerk des Verfahrens liegt insbesondere auf Mitgliedstaaten mit ungelösten strukturellen Problemen und Schwächen in der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.

Das makroökonomische Überwachungsverfahren ist in das Europäische Semester eingebettet, das den Rahmen für die finanz- und wirtschaftspolitische Koordinierung und Überwachung bildet.

Frühwarnsystem, Scoreboard und vertiefte Analyse

Ein Frühwarnmechanismus soll helfen, makroökonomische Risiken in den EU-Mitgliedstaaten in einem frühen Stadium zu erkennen. Schlägt das Frühwarnsystem, ein sogenanntes indikatorengestütztes Scoreboard, bei einem Mitgliedstaat an, wird dieser einer eingehenden Analyse unterzogen. Hierbei werden insbesondere der Schweregrad bestehender bzw. drohender Ungleichgewichte und die Gefahr möglicher negativer Übertragungswirkungen auf das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion betrachtet. Ergibt die Analyse, dass tatsächlich ein schädliches Ungleichgewicht besteht bzw. unmittelbar droht, so erhält der besagte Mitgliedstaat eine Empfehlung, dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Ergibt die vertiefte Analyse, dass in einem Mitgliedstaat bereits besonders schwere Ungleichgewichte mit negativen Auswirkungen auf andere Länder und die EU als Ganzes bestehen, so wird der Mitgliedstaat verpflichtet, diese durch geeignete Abhilfemaßnahmen zu korrigieren. Der Mitgliedstaat befindet sich dann im korrektiven Arm des Verfahrens – vergleichbar dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit in der haushaltspolitischen Überwachung. Mitgliedstaaten der Eurozone drohen in letzter Konsequenz (z.B. wenn wiederholt keine angemessenen Gegenmaßnahmen ergriffen wurden) finanzielle Sanktionen.

Die Infografik zeigt Mechanismen zur finanz- und wirtschaftspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Das System soll helfen, makroökonomische Risiken in den Ländern in einem frühen Stadium zu erkennen.

Das Frühwarnsystem ist ein sogenanntes indikatorengestütztes Scoreboard, das Staaten identifiziert, die im EU-Vergleich gesamtwirtschaftlich auffällig sind.

Warnmechanismus: Schlägt das Scoreboard bei einem Mitgliedstaat an, wird dieser einer eingehenden Analyse unterzogen. Die Europäische Kommission legt einen Bericht zur Risikoeinschätzung vor. Dieser wird von den Wirtschafts- und Finanzministern der EU-Mitgliedstaaten, dem sogenannten ECOFIN-Rat, bewertet.

Vertiefte Analyse: Die Kommission erstellt daraufhin eine verstiefende Länderstudie anhand weiterer Indikatoren und analytischer Instrumente. Dazu zählen anderweitige Ratsempfehlungen, die nationalen Reform-, Stabilitäts- und Konvergenzprogramme sowie Warnungen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken.

Mögliche Ergebnisse: Ergibt die Analyse, dass keine schädlichen gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichte in dem Mitgliedstaat existieren, endet das Verfahren. Wird ein Ungleichgewicht festgestellt, geben Rat und Kommission politische Empfehlungen ab. Wird das Ungleichgewicht als besonders hoch eingeschätzt, werden korrektive Verfahren des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts eingeleitet.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Die Infografik zeigt Mechanismen zur finanz- und wirtschaftspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten der EU. Das System soll helfen, makroökonomische Risiken in den Ländern in einem frühen Stadium zu erkennen.
Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

Die Infografik zeigt die Indikatoren des sogenannten Scoreboards, ein System der Europäischen Union zur frühen Erkennung von makroökonomischen Risiken in Mitgliedstaaten.

Das Scoreboard besteht aus zehn Wirtschafts-, Finanz- und Strukturindikatoren:

  1. Leistungsbilanzsaldo: Das Leistungsbilanzsaldo wird in Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) eines Landes als Durchschnitt der letzten drei Jahre ausgedrückt. Das Leistungsbilanzdefizit darf nicht höher als 4 Prozent des BIP sein. Überschüsse in der Leistungsbilanz sollen nicht mehr als 6 Prozent des BIP betragen.
  2. Nettoauslandsvermögen: Der Indikator wird ebenfalls in Prozent des BIP ausgedrückt. Das Nettoauslandsvermögen eines Staates darf nicht weniger als 35 Prozent des BIP betragen.
  3. Rückgang des Exportmarktanteils: Exporte dürfen nicht um mehr als 6 Prozent innerhalb von fünf Jahren zurückgegangen sein.
  4. Steigerung der Lohnstückkosten: Die nominalen Lohnstückkosten dürfen nicht innerhalb von drei Jahren um mehr als 9 Prozent gestiegen sein.
  5. Schwankungen des realen effektiven Wechselkurses: Der Wechselkurs darf sich innerhalb eines Dreijahreszeitraums nicht um mehr als 5 Prozent verändern.
  6. Private Verschuldung: Der Indikator wird in Prozent des BIP angegeben. Ein Land darf sich nicht mehr als zu 160 Prozent des BIP privat verschulden.
  7. Öffentliche Verschuldung: Der Indikator wird in Prozent des BIP angegeben. Öffentliche Schulden eines Landes dürfen nicht höher als 60 Prozent des BIP liegen.
  8. Kreditfluss im Privatsektor: Der Indikator wird in Prozent des BIP angegeben. Kredite, die in den Privatsektor fließen, dürfen nicht mehr als 15 Prozent des BIP betragen.
  9. Jährliche Steigerung der Immobilienpreise: Die Immobilienpreise dürfen im Verhältnis zu den Verbraucherpreisen nicht mehr als 6 Prozent steigen.
  10. Durchschnittliche Arbeitslosenquote: Der Indikator basiert auf dem Durchschnitt der letzten drei Jahre. Der Arbeitslosenanteil in der Erwerbsbevölkerung darf nicht mehr als 10 Prozent betragen.
  11. Jährliche Zunahme der Gesamtverbindlichkeiten des Finanzsektors: Die Gesamtverbindlichkeiten des Finanzsektors sollten im Jahr nicht mehr als um 16,5 Prozent steigen.

Werden die dargelegten Schwellen über- beziehungsweise unterschritten, ist dies nicht automatisch mit der Einleitung weiterer Verfahrensschritte verbunden. Dazu kommt es erst, wenn die Europäische Kommission bei einer ökonomischen Auswertung der Scoreboard-Ergebnisse, in die sie auch andere relevante wirtschaftliche und finanzielle Indikatoren einbezieht, zu dem Urteil gelangt, dass in einem Mitgliedstaat problematische Ungleichgewichte entstanden sind oder entstehen könnten. Nur dann wird das betreffende Land im Rahmen einer gesonderten Länderstudie näher untersucht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Die Infografik zeigt die Indikatoren des sogenannten Scoreboards, ein System der Europäischen Union zur frühen Erkennung von makroökonomischen Risiken in Mitgliedstaaten.
Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

Für Mitgliedstaaten, die nicht dem Euroraum angehören, wurden für die Ausschläge beim realen effektiven Wechselkurs (+/– 11 Prozent) und für die Entwicklung der nominalen Lohnstückkosten (+ 12 Prozent) weniger strenge Schwellenwerte festgelegt.

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