Claudine de Culam wurde im Jahr 1585 in Rozay-en-Brie in der französischen Region Île-de-France geboren. Im November 1601 wurde sie zusammen mit ihrem Hund zum Tod am Galgen verurteilt, hingerichtet und anschließend verbrannt. Das Verbrechen, welches man ihr vorwarf, war der Geschlechtsverkehr mit ihrem Hund. Dies ist einer der wenigen gut dokumentierten Fälle eines Todesurteils aus diesem Grund.

Alle Informationen sind erhalten geblieben, weil ihr Fall durch eine Revisionsentscheidung des französischen Parlaments vom 15. Oktober 1601 dokumentiert wurde.