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07.06.2013 - 15/2013

Zum Tode von Bundesanwalt a.D. Felix Kaul

Generalbundesanwalt Harald Range und die Belegschaft der Bundesanwaltschaft trauern um Bundesanwalt a.D. Felix Kaul, der am 31. Mai 2013 im Alter von 92 Jahren verstorben ist.

Seine berufliche Laufbahn begann Bundesanwalt a.D. Kaul im Jahr 1951 in der nordrhein-westfälischen Justiz. Sein weiterer Weg führte ihn im April 1954 zur Bundesanwaltschaft. Von dort wechselte er im Juni 1959 an das Bundesministerium der Justiz. Im Januar 1964 kehrte Bundesanwalt a.D. Kaul zur Bundesanwaltschaft zurück und wurde dort zwei Jahre später zum Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof ernannt. Im Oktober 1968 folgte seine Ernennung zum Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Ab August 1974 leitete Bundesanwalt a.D. Kaul die Abteilung für Staatsschutzsachen, die bis Mai 1978 die Bereiche Spionage und Terrorismus umfasste. Mit der Neugliederung der beiden Ermittlungsbereiche in eigenständige Abteilungen übernahm Bundesanwalt a.D. Kaul die Leitung der Abteilung Spionage. Zudem war er seit Dezember 1978 Ständiger Vertreter des Generalbundesanwalts.

Bundesanwalt a.D. Kaul war einer der verdienstvollsten Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft. Während seiner langjährigen Behördenzugehörigkeit führte Bundesanwalt a.D. Kaul in zahlreichen Staatsschutzverfahren die Ermittlungen. Besonders hervorzuheben ist die Anklagevertretung in dem Strafverfahren gegen Horst Mahler. Seine Zeit als Leiter der Abteilung für Staatsschutzsachen war geprägt von den Taten der „Roten Armee Fraktion (RAF)“ der ersten und zweiten Generation. Bundesanwalt a.D. Kaul wirkte an den Ermittlungsverfahren gegen die Mitglieder der „Baader-Meinhof-Bande“ und der „Haag-Meyer-Bande“ sowie an allen mit den Großanschlägen der RAF des Jahres 1977 zusammenhängenden Entscheidungen maßgeblich mit. Nach der Ermordung von Generalbundesanwalt Buback und dessen Begleitern hat Bundesanwalt a.D. Kaul bis zur Ernennung von Generalbundesanwalt a.D. Prof. Dr. Rebmann die Bundesanwaltschaft mit großem Geschick und fachlichem Können geleitet. Er hat damit in dieser außerordentlich schwierigen Zeit wesentlich dazu beigetragen, dass die von dem Attentat erschütterte Behörde voll einsatzfähig blieb. Ohne Rücksicht auf seine persönliche Gefährdung hat sich Bundesanwalt a.D. Kaul entschlossen der Bekämpfung des Terrorismus gewidmet und sich damit im besonderen Maße um die Stabilität und die Erhaltung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht. Anlässlich seines Eintritts in den Ruhestand im Mai 1985 wurde Bundesanwalt a.D. Kaul hierfür mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft werden seiner stets gedenken.

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