Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung über Fahrverbote in deutschen Städten vertagt. Das Urteil solle am 27. Februar gesprochen werden, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Das Gericht prüft in letzter Instanz in Deutschland, ob Kommunen solche Fahrverbote im Kampf gegen
die Stickoxid-Belastung der Luft verhängen dürfen. Da das Rechtsgespräch am Donnerstag deutlich länger gedauert habe als vorgesehen, werde der 7. Senat seine Entscheidung kommende Woche verkünden.
Seit Jahren werden in vielen deutschen Städten die von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickoxid und Feinstaub nicht eingehalten.
Nach Angaben des Umweltbundesamts macht der Verkehrsbereich – darunter
vor allem Dieselautos – rund 60 Prozent der Belastung aus. Die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) führt in vielen deutschen Städten Gerichtsverfahren, die
eine Verbesserung der Luft zum Ziel haben. In Leipzig geht es aber nur
um die beiden Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf.
Das
Bundesverwaltungsgericht verhandelt nicht darüber, ob Fahrverbote
einzuführen sind. Es geht um die Frage, ob Städte auch ohne eine
bundesweit einheitliche Regelung Fahrverbote erteilen können, um
Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten. Dazu wird über eine sogenannte
Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen
gegen die Urteile aus Stuttgart und Düsseldorf
verhandelt.
Beide Gerichte hatten nach einer Klage der DUH die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass die Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden. Dabei müsse auch die Erteilung von Fahrverboten ernsthaft geprüft werden. Die beiden Bundesländer legten daraufhin Revision beim obersten Verwaltungsgericht ein. Sie wollen klären lassen, ob sie rechtlich überhaupt dazu befugt sind, Fahrverbote anzuordnen und durchzusetzen, oder ob der Bund handeln muss.
Diskussion um Zuständigkeiten und Verkehrszeichen
Die
Länder sind der Auffassung, dass das Bundesimmissionsschutzgesetz
ihnen und auch Städten keine ausreichende Möglichkeit gebe, Fahrverbote
eigenständig anzuordnen. Das geltende Gesetz ermächtige nur die
Bundesregierung, nicht aber die
Landesregierungen zum Handeln, sagten die Verteidiger der Länder in
Leipzig. Es drohe "ein Flickenteppich", wenn ein Land am Bund vorbei
eigene Regeln erlasse. Auch fehlten die nötigen
Verkehrszeichen dafür – was nur der Bund regeln könne. Nicht zuletzt
seien Fahrverbote derzeit gar nicht zu kontrollieren, so die Anwälte
beider Länder. Die Behörden müssten dazu Fahrzeuge anhalten und in die
Papiere schauen. Das sei nicht praktikabel.
Der Anwalt der Umwelthilfe hingegen vertrat in Leipzig die Auffassung, dass Fahrverbote nach geltendem Recht möglich sind. Der Bund sei zwar ermächtigt, aber nicht verpflichtet zum Handeln, sagte Anwalt Remo Klinger. Viel wichtiger sei, dass die seit 2010 geltenden Grenzen für Stickstoffdioxid noch immer nicht eingehalten würden. "Wir haben bei den Grenzwerten eine Ergebnisverpflichtung", sagte Klinger mit Blick auf die Vorgaben seitens der EU. Das Argument, es fehle das nötige Verkehrszeichen, würde beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) wohl "Kopfschütteln" auslösen.
Der Vorsitzende Richter in Leipzig betonte am Donnerstagvormittag, es gehe in der Verhandlung darum, ob
Fahrverbote nach geltendem Bundesrecht zulässig seien. Es gehe nicht
darum, die vielfältige Problematik des Diesel zu betrachten.
Die Bundesregierung hat sich mehrfach gegen Fahrverbote ausgesprochen, ist jedoch unter Druck. Die EU-Kommission hatte Anfang Februar erneut gedroht: Nur Schritte, die "ohne jegliche Verzögerung" zur Einhaltung der Grenzwerte bei der Luftreinheit führten, könnten eine Klage der Brüsseler Behörde gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch verhindern, sagte damals Umweltkommissar Karmenu Vella.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht demonstrierten Umweltschützer für saubere Luft in den Städten. Aktionen gab es von Greenpeace und den Organisationen BUND und Robin Wood. Auch Grüne und Linke waren vertreten, die Fahrradlobby forderte laut klingelnd mehr Radwege anstelle von Fahrverboten.
Kommentare
Ich erwarte die Begründung....
Es sieht nach der üblichen Hinhaltetaktik aus. ;Man will wohl den EuGH abwarten, der IRGENDWANN entscheiden soll. Weshalb hat das so einen faden Beigeschmack?
schade - ein deutliches Signal an die Autolobby wäre wirklich an der Zeit.
Es geht in der Entscheidung nicht um ein Signal und auch nicht im eigentlichen Sinne um die Dieselproblematik. Es geht darum ob Fahrverbote generell rechtmässig sind!!!!
Salomonisch
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf überzogene Polemik. Danke, die Redaktion/ee
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