Bundesverwaltungsgericht - Entscheidung zu Dieselfahrverboten vertagt Die mit Spannung erwartete Entscheidung zu den Fahrverboten für Dieselautos wurde vorerst vertagt. Der Fall könnte auch noch den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. © Foto: Andreas Gebert/Getty Images

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung über Fahrverbote in deutschen Städten vertagt. Das Urteil solle am 27. Februar gesprochen werden, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Das Gericht prüft in letzter Instanz in Deutschland, ob Kommunen solche Fahrverbote im Kampf gegen die Stickoxid-Belastung der Luft verhängen dürfen. Da das Rechtsgespräch am Donnerstag deutlich länger gedauert habe als vorgesehen, werde der 7. Senat seine Entscheidung kommende Woche verkünden.

Seit Jahren werden in vielen deutschen Städten die von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickoxid und Feinstaub nicht eingehalten. Nach Angaben des Umweltbundesamts macht der Verkehrsbereich – darunter vor allem Dieselautos – rund 60 Prozent der Belastung aus. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) führt in vielen deutschen Städten Gerichtsverfahren, die eine Verbesserung der Luft zum Ziel haben. In Leipzig geht es aber nur um die beiden Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf.

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt nicht darüber, ob Fahrverbote einzuführen sind. Es geht um die Frage, ob Städte auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung Fahrverbote erteilen können, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten. Dazu wird über eine sogenannte Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen die Urteile aus Stuttgart und Düsseldorf verhandelt.

Beide Gerichte hatten nach einer Klage der DUH die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass die Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden. Dabei müsse auch die Erteilung von Fahrverboten ernsthaft geprüft werden. Die beiden Bundesländer legten daraufhin Revision beim obersten Verwaltungsgericht ein. Sie wollen klären lassen, ob sie rechtlich überhaupt dazu befugt sind, Fahrverbote anzuordnen und durchzusetzen, oder ob der Bund handeln muss.

Diskussion um Zuständigkeiten und Verkehrszeichen

Die Länder sind der Auffassung, dass das Bundesimmissionsschutzgesetz ihnen und auch Städten keine ausreichende Möglichkeit gebe, Fahrverbote eigenständig anzuordnen. Das geltende Gesetz ermächtige nur die Bundesregierung, nicht aber die Landesregierungen zum Handeln, sagten die Verteidiger der Länder in Leipzig. Es drohe "ein Flickenteppich", wenn ein Land am Bund vorbei eigene Regeln erlasse. Auch fehlten die nötigen Verkehrszeichen dafür – was nur der Bund regeln könne. Nicht zuletzt seien Fahrverbote derzeit gar nicht zu kontrollieren, so die Anwälte beider Länder. Die Behörden müssten dazu Fahrzeuge anhalten und in die Papiere schauen. Das sei nicht praktikabel.

Der Anwalt der Umwelthilfe hingegen vertrat in Leipzig die Auffassung, dass Fahrverbote nach geltendem Recht möglich sind. Der Bund sei zwar ermächtigt, aber nicht verpflichtet zum Handeln, sagte Anwalt Remo Klinger. Viel wichtiger sei, dass die seit 2010 geltenden Grenzen für Stickstoffdioxid noch immer nicht eingehalten würden. "Wir haben bei den Grenzwerten eine Ergebnisverpflichtung", sagte Klinger mit Blick auf die Vorgaben seitens der EU. Das Argument, es fehle das nötige Verkehrszeichen, würde beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) wohl "Kopfschütteln" auslösen.

Der Vorsitzende Richter in Leipzig betonte am Donnerstagvormittag, es gehe in der Verhandlung darum, ob Fahrverbote nach geltendem Bundesrecht zulässig seien. Es gehe nicht darum, die vielfältige Problematik des Diesel zu betrachten. 

Die Bundesregierung hat sich mehrfach gegen Fahrverbote ausgesprochen, ist jedoch unter Druck. Die EU-Kommission hatte Anfang Februar erneut gedroht: Nur Schritte, die "ohne jegliche Verzögerung" zur Einhaltung der Grenzwerte bei der Luftreinheit führten, könnten eine Klage der Brüsseler Behörde gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch verhindern, sagte damals Umweltkommissar Karmenu Vella.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht demonstrierten Umweltschützer für saubere Luft in den Städten. Aktionen gab es von Greenpeace und den Organisationen BUND und Robin Wood. Auch Grüne und Linke waren vertreten, die Fahrradlobby forderte laut klingelnd mehr Radwege anstelle von Fahrverboten.