Lizenzzeitung

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Lizenzzeitungen waren Zeitungen, welche nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland in den Jahren von 1945 bis 1949 nur nach Genehmigung der Militärregierungen herausgegeben werden durften. Sie waren Ausgangspunkt der Entwicklung der antinationalen, gleichgeschalteten Massenmedien, deren Aufgabe die Ausformung der öffentlichen Meinung ist.

Zu diesem Zweck vergaben die Militärverwaltungen der Sieger Lizenzen an solche Verleger bzw. Chefredakteure, bei welchen eine politische Zuverlässigkeit im Sinne der Siegermächte weitgehend vermutet oder sichergestellt war. Journalisten und Verleger, die bereits eine Medientätigkeit während des Nationalsozialismus absolviert hatten, erhielten regelmäßig keine Lizenz oder erst nachdem der Mitbewerber bereits einen guten Vorsprung hatte. Letztere wurde überwiegend bevorzugt an Widerständler gegen den nationalsozialistischen Staat verliehen.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines über Medienlizenzen

In der BRD wird der öffentliche Medienbereich von Aufsichtsbehörden der BRD umfassend kontrolliert. Von 1945 bis zur Einsetzung des BRD-Besatzungskonstruktes wurde die Zensuraufgabe von den zuständigen Militärverwaltungen übernommen. Während Zeitungslizenzen heute nicht mehr verlangt werden, ist für die Ausstrahlung von Radio- und Fernsehproduktionen noch immer eine Lizenz notwendig. Wenngleich es Zeitungslizenzen nicht mehr gibt, bedeutet das jedoch keinesfalls, daß eine tatsächliche Pressefreiheit gegeben wäre. So wird politisch unerwünschten Zeitungen oder Zeitschriften heute auf diversen sonstigen Wegen das Leben deutlich erschwert, z. B. durch Boykottierung, Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder negative Stimmungsmache von seiten der Massenmedien.

Zur Sendung von Radio- und Fernsehproduktionen sind heute weiterhin Lizenzen (sogenannte Rundfunklizenzen) erforderlich. Diese werden von den Landesmedienanstalten der BRD als Aufsichtsbehörden für private Radio- und Fernsehprogramme und Telemedien nach Prüfung vergeben. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk unterliegt ohnehin der BRD-Kontrolle.

Wesen

Die Lizenzzeitungen waren gleich zu Beginn der Umerziehung nach Kriegsende ein markantes Zeichen der fremdherrschaftlichen Zensur. Grundsätzlich wurde die nationalsozialistische Regierungsepoche redaktionell verunglimpft und diffamiert, während das Wirken der Besatzungsregierungen positiv thematisiert wurde. So propagierten viele Lizenzzeitungen das Besatzungsstatut von Jahr zu Jahr mehr und mehr als eine sogenannte Befreiung vom Nationalsozialismus. In diesem Zusammenhang publizierten sie dann ebenso dessen angebliche Grausamkeit und Menschenverachtung; wenn auch noch zu Anfang – um der Erlebnisgeneration gegenüber nicht völlig unglaubwürdig dazustehen – zunächst noch sublim gestaltet, jedoch mit stetig steigender Dreistigkeit. Diese Maßnahmen dienten vorsätzlich oder aus journalistischer Dummheit geboren der fortwährenden Demontage jeglichen deutschen Nationalstolzes zum Zwecke der schleichenden Zerstörung des deutschen Volkstums.

Da die Militärregierungen derlei Lizenzen jederzeit wieder aberkennen konnten, waren sie für die Besatzer ein sehr willkommenes Instrument der Disziplinierung und Kontrolle der Lizenzzeitungen bzw. ihrer Redakteure und Herausgeber.

Geschichte

Westzone

Am 26. Juni 1946 wurde den Lizenzzeitungen in der VS-Besatzerzone von der Militärregierung die direkte Übernahme von Agenturmeldungen aus den VSA gestattet.

SBZ

Auf dem Gebiet der DDR war eine Lizenz zur Herausgabe einer Zeitung bis 1989 erforderlich.

Beispiele von Lizenzeitungen

Mittelbayerische Zeitung, Regensburg

Siehe auch

Literatur

  • deposit.ddb.de: Die hessischen Lizenzträger und ihre Zeitungen, von Eva-Juliane Welsch Vorsicht! Umerziehungsliteratur im antideutschen Sinne!
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