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Jan Böhmermann: Was darf Satire?

  • Wegen eines satirischen Gedichts wurde der Moderator Jan Böhmermann im April 2016 vom türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdoğan verklagt. Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelte wegen Beleidigung. Im Oktober 2016 schloss sie das Verfahren ab. Böhmermann konnten keine strafbaren Handlungen nachgewiesen werden.
  • Der umstrittene Paragraf 103 StGB wurde aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Seit dem 1. Januar 2018 ist die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes in Deutschland nicht mehr strafbar.
  • In einem zweiten, zivilrechtlichen Verfahren entschied das Landgericht Hamburg im Februar 2017 gegen Böhmermann. Nach diesem Urteil darf er große Teile seines Gedichts weiterhin nicht öffentlich wiederholen. Kläger war auch hier Erdoğan, diesmal als Privatperson.
  • Sowohl Böhmermann als auch Erdoğan legten Berufung gegen dieses Urteil ein. Böhmermann möchte erreichen, dass das gesamte Gedicht wiederholt werden darf, der türkische Präsident fordert ein komplettes Verbot.
  • 2017 erhielt Böhmermann den Deutschen Fernsehpreis in der Kategorie Beste Unterhaltung Late Night.
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