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„Gute Recherche braucht manchmal gute Anwälte“: Spiegel gewinnt Rechtstreitigkeiten gegen Weidel und Maffay

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Peter Maffay und Alice Weidel verlieren ihre Rechtstreite mit dem Spiegel

Der Spiegel gewinnt Rechtsstreitigkeiten mit Alice Weidel und Peter Maffay. Die AfD-Spitzenpolitikerin hatte das Magazin wegen übler Nachrede verklagt, der Musiker wegen angeblicher falscher Behauptungen. Der Spiegel geht nun noch einen Schritt weiter und stellt seinerseits Strafanzeige gegen Maffay.

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Weidel erstattete im September 2017 Strafanzeige gegen den Spiegel wegen übler Nachrede. Sie argumentierte in einem Facebook-Post, dass die Spiegel Redakteurin Melanie Amann angeblich in Recherchegesprächen behauptet habe, dass Weidel gesundheitliche Probleme hätte.

Wie Spiegel-Chefredakteur Klaus Brinkbäumer nun via Twitter mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren mangels Tatverdacht eingestellt.

Auch in einem weiteren Fall war der Spiegel-Verlag siegreich: Wie der Spiegel in seinem Blog veröffentlicht, sind auch die Streitigkeiten mit Peter Maffay positiv für das Magazin ausgegangen. Der Musiker hatte den Spiegel wegen Behauptungen im Text Peterchens Irrfahrt von dem Redakteur Alexander Kühn und dem Investigativjournalisten Jörg Schmitt verklagt. Die Recherche handelt von Maffays Stiftung, die traumatisierten Kindern Urlaub auf Mallorca ermöglicht. Die Journalisten deckten auf, dass das Grundstück, auf dem einst Schafe und Ziegen beherbergt, Gemüse angebaut und Brot und Käse von den Kindern hergestellt wurden, brach lag und verwahrlost war.

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Maffay versuchte sich gegen einige im Text aufgeführte Tatsachenbehauptungen zu wehren, vor allem gegen die Behauptung, dass ein Makler die Fincas von Maffay verkaufen wollte, so schreibt es der Spiegel in seinem Blog. Vor Gericht habe sein Rechtsvertreter, der auf Medienrecht spezialisierte Anwalt Christian Schertz, mitgeteilt, dass dies ohne Maffays Wissen geschehen und dass der Makler nicht mit dem Verkauf beauftragt gewesen sei. Der Spiegel weist in seiner Mitteilung aber daraufhin, dass der Musiker den Chef des Maklerbüros persönlich über das Gelände geführt habe. Außerdem wehrte sich Maffay gegen die Behauptung, dass Dieter Viering sein Manager sei, obwohl auf seiner Homepage genau das stehe.

Einen Tag vor dem Termin mit dem Landgericht Köln habe der Anwalt dem Spiegel mitgeteilt, dass sein Mandant die Klage vollumfänglich zurücknehme. Argumentiert wurde laut Spiegel damit, dass ein Weiterführen der Klage “keinen Sinn mehr” mache, da die Kernaussage durch “die normative Kraft des Faktischen” widerlegt worden sei. Grund: Maffay habe seine Grundstücke bis heute nicht verkauft. Der Spiegel wirft daraufhin ein, dass dies ja gerade aufgrund der Berichterstattung passiert sein könnte. Zudem sei die Begründung verwunderlich, da neun der 13 Angaben, weswegen Maffay den Spiegel verklagt hatte, gar nichts mit den Fincas zu tun hätten.

Der Spiegel muss nun also den Artikel nicht unterlassen. Ebenso kam es zu keiner der vier Gegendarstellungen, die Maffay durchsetzen wollte. Der Spiegel geht nun noch einen Schritt weiter und erstattet seinerseits Strafanzeige gegen Musiker, um herauszufinden, ob sich „Peter Maffay bei der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung im Unterlassungsverfahren in Köln strafbar gemacht haben könnte“. Das sagte eine Verlagssprecherin gegenüber MEEDIA.

Der Spiegel-Journalist Mathieu von Rohr schrieb  zu dem Fall – und das trifft auch auf den von Weidel zu – , dass es als Journalist nicht immer nur reiche, gut zu recherchieren – “manchmal braucht man auch richtig gute Anwälte.”

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