Patientenschutzbund "Ärzte können Akteneinsicht nicht verweigern"
Wie kommt ein Patient am besten an seine Behandlungsakte? Darf der Arzt Teile daraus vorenthalten? Was kann man tun, wenn die Akte manipuliert wurde? Der Patientenvertreter Frank Lepold klärt über die Patientenrechte auf.
Lepold: Im Februar letzten Jahres wurde das neue Patientenrechtegesetz verabschiedet. Alles zu Fragen der Dokumentation ist jetzt im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, im Paragraf 630a und den folgenden. Da steht, dass dem Patient auf Verlangen Einsicht in die vollständige ihn betreffende Patientenakte zu gewähren ist.
SPIEGEL ONLINE: Heißt das, es ist illegal, wenn mir die Arzthelferin sagt, ich könne die Akte nicht jetzt, sondern erst Tage später einsehen?
Lepold: Wenn der Patient das möchte, muss ihm direkt nach der Behandlung Einsicht gewährt werden. "Unverzüglich" heißt es im Gesetz. Sie haben auch das Recht, Kopien zu bekommen, die sie allerdings bezahlen müssen. Das war übrigens schon vor dem neuen Patientenrechtegesetz so.
SPIEGEL ONLINE: Dürfen mir Teile vorenthalten werden?
Lepold: Das ist möglich, muss aber vom Arzt begründet werden. Dazu sagt der Gesetzgeber: Teile der Patientendokumentation können dem Patienten vorenthalten werden, wenn es ihm selbst schaden könnte oder wenn die Rechte von Dritten dadurch gefährdet wären.
SPIEGEL ONLINE: Welches Recht Dritter könnte in meiner Patientenakte verletzt werden?
Lepold: In den Patientenunterlagen könnten gesundheitliche Belange zum Beispiel von Familienangehörigen erwähnt werden. Das kommt aber sehr selten vor. Wahrscheinlicher ist, dass vollständige Einsicht in die Akte verwehrt wird, weil sie dem Patienten selbst schaden könnten - vor allem aus psychischen Gründen.
SPIEGEL ONLINE: Könnte der Arzt sich dann nicht immer auf entsprechende psychische Faktoren berufen, um die Einsicht zum Teil zu verweigern?
Lepold: Nein, dann müsste auch eine entsprechende Diagnose gestellt worden sein. Zum Beispiel eine Depression, wenn der Patient gleichzeitig suizidgefährdet ist. In dem Fall könnte die Akteneinsicht die Suizidgefahr erhöhen. Ausschließlich bei solch drastischen Fällen erlaubt der Gesetzgeber, die vollständige Akteneinsicht zu verwehren. Beim Deutschen Patientenschutzbund fordern wir sehr viele Patientenakten von Ärzten und Kliniken an. In all den Jahren ist uns die Einsicht nie verwehrt worden.
SPIEGEL ONLINE: Als Patient steht erst einmal aber keine Organisation hinter mir. Stattdessen sieht man sich Angestellten gegenüber, die die Akte als Praxiseigentum sehen und sie nicht herausgeben wollen.
Lepold: Wenn mir das passieren würde, würde ich die Angestellten höflich aber bestimmt über die Rechtslage aufklären. Mit Gewalt können Sie sich die Akte nicht nehmen. Wird Ihnen das wirklich verweigert, bleibt nur der Gang zum Juristen. Aber die Ärzte sollten heute wissen, dass sie Akteneinsicht nicht verweigern können und ihre Angestellten entsprechend aufklären.
SPIEGEL ONLINE: Was ist, wenn man vertröstet wird - und in der Zwischenzeit wird an der Akte manipuliert?
Lepold: Auch das ist im neuen Gesetz geregelt. Alles was in der Akte steht, muss auch drinbleiben. Berichtigungen und Änderungen sind nur zulässig, wenn der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt. Es müssen ein Datum und die Änderung mit Unterschrift des Arztes eingetragen werden.
SPIEGEL ONLINE: Was ist, wenn man die Handschrift des Arztes nicht lesen kann?
Lepold: Das ist nicht zulässig. Einträge müssen gut lesbar sein, für den Patienten und auch für nachbehandelnde Ärzte. Es könnte ja sein, dass den Arzt der Schlag trifft und er seine Praxis nicht mehr führen kann. Dann muss der Arzt, der die Patienten weiter behandelt, lesen können, wie der Krankheitsverlauf war. Heute werden die meisten Patienten elektronisch geführt, das Problem wird also immer seltener.
SPIEGEL ONLINE: Bei elektronischen Akten stellt sich aber noch mehr die Frage, wie einfach Akten manipuliert werden können.
Lepold: Der Gesetzgeber fordert für elektronisch geführte Akten das gleiche wie für handschriftliche. Die Software sollte sicherstellen, dass jede Änderung erkennbar ist. Wobei ich skeptisch bin, ob wirklich alles, was in der Akte steht, drinbleibt - mit EDV kann man ja im Prinzip alles machen. Da ich diese Programme aber nicht kenne, kann ich das nicht abschließend beurteilen.
SPIEGEL ONLINE: Was kann man tun, wenn man den Verdacht hat, dass eine Akte manipuliert wurde?
Lepold: Wenn es zu einem Prozess wegen eines Behandlungsfehlers kommt, ist eine verfälschte oder nicht vollständige Dokumentation ein Grund für das Gericht, die Beweislast umzukehren. Der Arzt muss dann beweisen, dass er alles richtig gemacht, nicht der Patient, dass ein Fehler vorliegt. Es kann den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllen, eine Patientenakte nachträglich zu verändern. Ich hoffe, dass das den Ärzten klar ist.