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Nationalratskommission will «Ehe für alle»

Die Ehe soll für homosexuelle Paare geöffnet werden, inklusive Zugang zur Adoption. Der Zugang zu Fortpflanzungsmedizin soll diesen Paaren aber in einem ersten Schritt verwehrt bleiben. Das schlägt die Rechtskommission des Nationalrates vor.
Zwei gleichgeschlechtliche Brautpaare protestieren im Schwimmbad Marzili in voller Brautmontur mit der Aktion «DieSchweizWartet» dagegen, dass es mit der «Ehe für Alle» in der Schweiz so langsam vorwärts geht. (Bild: Anthony Anex / Keystone)

Zwei gleichgeschlechtliche Brautpaare protestieren im Schwimmbad Marzili in voller Brautmontur mit der Aktion «DieSchweizWartet» dagegen, dass es mit der «Ehe für Alle» in der Schweiz so langsam vorwärts geht. (Bild: Anthony Anex / Keystone)

(sda) Die Kommission hat die Weichen gestellt für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Ehe für alle» der Grünliberalen. Sie sprach sich mit 14 zu 11 Stimmen dafür aus, die Revision nicht in einer, sondern in zwei oder mehr Etappen anzugehen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Damit könne die Öffnung der Ehe rascher erfolgen und in Kraft treten, argumentiert sie. Auch könne vermieden werden, dass einzelne heikle Bereiche wie die Hinterlassenenrenten und der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin die ganze Vorlage zum Scheitern brächten.

Deshalb sollen in einem ersten Schritt nur die wesentlichen Elemente zur Öffnung der Ehe im Zivilrecht geregelt werden, inklusive Bürgerrecht und Zugang zur Adoption. Die Kommission hat die Verwaltung beauftragt, bis im Februar 2019 eine solche Kernvorlage auszuarbeiten. Sie stützt sich dabei auf eine Auslegeordnung des Bundesamts für Justiz (BJ).

Ohne Verfassungsänderung

Die Kommission hat auch den Grundsatzentscheid getroffen, auf eine Verfassungsänderung zu verzichten und die Umsetzung auf Gesetzesstufe anzugehen. In der Lehre wird kontrovers diskutiert, ob eine Verfassungsänderung nötig ist oder nicht.

Das BJ stellt sich in seinem Bericht zuhanden der Kommission auf den Standpunkt, dass eine Gesetzesänderung ohne Verfassungsänderung möglich ist. Dadurch werde aber nicht ausgeschlossen, dass aus politischen Gründen der Weg einer Verfassungsänderung beschritten werde, hält es fest. Eine Gesetzesrevision unterliegt dem fakultativen Referendum, eine Verfassungsänderung müsste Volk und Ständen obligatorisch zur Abstimmung unterbreitet werden.

Umfassende Revision würde dauern

Zu den Vor- und Nachteilen eines schrittweisen Vorgehens schreibt das BJ, eine vollständige Revision mit Berücksichtigung aller betroffenen Rechtsgebiete würde viel Zeit in Anspruch nehmen und wäre mit Unsicherheiten verbunden.

Bei einer Umsetzung in zwei oder mehr Etappen könnte die Öffnung der Ehe rascher erfolgen. Allerdings wäre die Rechtsordnung für eine gewisse Übergangszeit nicht mehr in sich konsistent, gibt das BJ zu bedenken. Zudem könnten weitere Schritte lange dauern, weil weniger Druck bestünde.

Gemeinsame Adoption wäre möglich

Heute steht die Ehe in der Schweiz nur heterosexuellen Paaren offen. Für gleichgeschlechtliche Paare besteht die Möglichkeit der eingetragenen Partnerschaft. Diese ist aber nicht mit denselben Rechten und Pflichten verbunden. Unterschiede gibt es beispielsweise bei den Einbürgerungsvoraussetzungen für Ehegatten beziehungsweise eingetragene Partner.

Zudem besteht in eingetragenen Partnerschaften kein Recht auf die gemeinschaftliche Adoption von Kindern. Künftig würden für alle dieselben Adoptionsbestimmungen gelten. Das BJ hält fest, dass die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Adoption in sämtlichen Ländern bestehe, in denen die Ehe für alle Paare geöffnet worden sei.

Keine künstliche Befruchtung

Der Zugang zu Fortpflanzungsverfahren muss dagegen laut dem BJ näher geprüft werden. Gemäss vorherrschender Lehrmeinung beruhe der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von Fortpflanzungsverfahren direkt auf der Bundesverfassung, heisst es im Bericht.

Der Grund sei, dass der verfassungsrechtliche Begriff der Unfruchtbarkeit nur auf heterosexuelle Paare anwendbar sein könne. Damit würde der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin für gleichgeschlechtliche Ehepaare in jedem Fall eine Verfassungsänderung bedingen.

Die Operation Libero, die in den letzten Tagen mit Blick auf den Kommissionsentscheid auf das Thema aufmerksam machte, zeigte sich am Freitag erfreut über den Entscheid der Kommission. «Nun ist die Verwaltung und dann wieder das Parlament gefordert, wir hoffen, da geht es nun schneller», schrieb sie in einer Mitteilung.

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