Rechtsanwälte und Inkassobüros

Wer sich beharrlich weigert, die dreisten Forderungen der Abzocker zu erfüllen, bekommt häufig Post von ihnen: Inkassobüros und Rechtsanwälte. Die Drohen nicht selten mit Klagen und anderen Unannehmlichkeiten. Wir zeigen, wie Sie sich am besten verhalten.

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Abofallenbetreiber und Branchenbuchabzocker gehen erfahrungsgemäß oft nach einem ähnlichen Schema vor. Wird anfangs noch die Zahlung einer scheinbar wirksamen Vertragsleistung gefordert, melden sich nach einiger Zeit Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen. Diese fordern dann die Zahlung vermeintlich bestehender noch offener Rechnungssummen ein.

Viele Betroffene reagieren geschockt – die meisten haben in ihrem bisherigen Leben mit Rechtsanwälten oder Inkassounternehmen nichts zu tun gehabt. Es gilt: Keine Zahlung ohne rechtssichere Prüfung des Einzelfalles.

Ein Anschreiben der "Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei" für angebliche Forderungen der "DR-Verwaltung AG"

Ein Anschreiben der „Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei“ für angebliche Forderungen der „DR-Verwaltung AG“

Wieso melden sich Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen?

Das Einschreiten von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen ist ein kalkulierter Schritt von zwielichtigen Betreibern unseriöser Geschäftsmodelle. Melden sich beauftragte Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte bei den Betroffenen, wirkt dies für die meisten Menschen in hohem Maße bedrohlich. Der Aufbau einer Drohkulisse soll die Betroffenen zu sofortigen und ungeprüften Zahlungen bewegen, die sie im vorherigen Zeitraum nicht haben leisten wollen.

Was passiert, wenn Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen einschreiten?

Rechtsanwälte und Inkassounternehmen schlagen im Regelfall eigene Kosten für die Beauftragung auf die geforderten Rechnungssummen auf und drohen im Falle einer weiteren Zahlungsverweigerung mit erheblich negativen Folgen. Angedroht werden dabei vor allem negative Schufa-Einträge, Zwangsmaßnahmen oder Lohn- und Kontopfändungen. Die Kombination aus steigenden Kosten und der Angst vor einem Gerichtsverfahren, verfehlt nicht selten ihr Ziel – Betroffene zahlen, um „endlich Ruhe“ zu haben. Wir raten: Überteilte Zahlungen vermeiden. Lassen Sie die Chancen wie Risiken einer Verteidigung gegen die Forderung rechtssicher prüfen.

Was dürfen Inkassounternehmen?

Inkassounternehmen sind private Unternehmen, die meist im Auftrag von Gläubigern Schulden eintreiben oder in großem Stil Forderungen von Gläubigern aufkaufen und dann in eigenem Namen geltend machen. Da Inkassounternehmen oftmals sehr hartnäckig sind, kann die Situation für Betroffene im Alltag sehr störend sein. Das Einschreiten von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten ändert grundsätzlich jedoch nichts an der rechtlichen Beurteilung des eigenen Sachverhaltes. Wichtig ist, dass Betroffene aktiv werden und eine wirtschaftlich sinnvolle juristische Verteidigungsstrategie entwickelt wird, um unberechtigte Forderungen erfolgreich abwehren zu können.

Ein Anschreiben von "Jedermann-Inkasso" für angebliche Forderungen der "Ideo Labs GmbH"

Ein Anschreiben von „Jedermann-Inkasso“ für angebliche Forderungen der „Ideo Labs GmbH“

Müssen die Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten gezahlt werden?

Nein. Besteht kein wirksames Vertragsverhältnis und wird eine unberechtigte Forderung von Rechtsanwälten oder Inkassounternehmen geltend gemacht, müssen auch die in einem Mahnschreiben geltend gemachten Rechtsanwalts- oder Inkassokosten nicht gezahlt werden.

Die Kosten steigen – was ist zu tun?

Steigende Kosten nach dem Einschreiten von Rechtsanwälten oder Inkassounternehmen sind die Regel. Betroffene sollten sich davon nicht abschrecken lassen. Es ist Taktik der Gegenseite mit steigenden Kosten den Zahlungs- und Einigungsdruck zu erhöhen. Oftmals werden Betroffenen auch Ratenzahlungsvereinbarungen vorgeschlagen, mit denen hohe Gesamtforderungen in kleinen monatlichen Raten getilgt werden sollen. Ergibt die Prüfung des Einzelfalles, dass ausreichende rechtliche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, sollten Betroffene keinerlei Zahlungen leisten. Auch Teilzahlungen sollten nicht vorgenommen werden, da diese als Anerkenntnis gewertet werden können.

Besonderheit: Mahnbescheid

Sollten Betroffene in Einzelfällen einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, gilt es Ruhe zu bewahren. Als amtliches Formular wird ein gerichtlicher Mahnbescheid direkt von einem Gericht per Post an Betroffene verschickt. Wichtig zu wissen: Jedes Unternehmen und jede Privatperson kann für wenige Euro einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Das zuständige Gericht prüft dabei nicht, ob ein geltend gemachter Anspruch tatsächlich besteht. Häufig versuchen unseriöse Unternehmen zahlungsunwillige Opfer von Abofallen oder Branchenbuchabzocken zu Zahlungen zu bewegen, indem gerichtliche Mahnbescheide beantragt werden.

Haben Sie einen Mahnbescheid erhalten und sind sicher, dass die geltend gemachte Forderung nicht besteht, sollte Widerspruch gegen Mahnbescheid eingelegt werden. Die Widerspruchsfrist beträgt dabei 14 Tage. Haben Betroffene oder deren rechtliche Vertreter fristgerecht Widerspruch eingelegt, bleibt es dem vermeintlichen Gläubiger überlassen, ob er das Verfahren weiter betreiben und Klage einreichen möchte oder nicht.

Fazit:

Wenden sich Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen an Opfer von Abofallenbetreibern oder Branchenbuchabzockern, sollte Ruhe bewahrt werden. Wenn bisher versäumt, sollte spätestens zu diesem Zeitpunkt die eigene rechtliche Position vollumfänglich juristisch bewertet werden. Stellt sich nach einer rechtlichen Prüfung heraus, dass die geltend gemachte Forderung unberechtigt geltend gemacht wird, lassen sich die Forderungen erfolgreich abwehren.


Sie haben Fragen oder möchten wissen, was wir für Sie tun können? Wir helfen Ihnen gerne!

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte über Abzock-Tricks und Verteidigungsmöglichkeiten im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätztung – rufen Sie uns an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).


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Rechtsanwalt Rafael Struwe arbeitet seit 2013 in freier Mitarbeit für die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.

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