IT-Recht
Zum einen ist das IT-Recht in vielerlei Hinsicht eng verbunden mit Fragestellungen des Urheber- und Vertragsrechts. Insbesondere genießen auch IT-Projekte unter bestimmten Umständen Urheberschutz. So werden Softwareentwicklungen als individuelle geistige Schöpfung anerkannt und genießen zumindest als Werk Urheberschutz.
Darüber hinaus kann es entscheidend sein, den Schutz in Form von Marken- und Patenteintragungen zu erweitern, um Neuerungen gegenüber Mitbewerbern abzusichern.
Zum anderen werden bei IT-Projekten (etwa Cloud-Computing, Social Media etc.) auch Rechtsfragen aus anderen Rechtsbereichen wie etwa dem Datenschutzrecht, dem Wettbewerbsrecht, dem Gesellschaftsrecht oder dem Arbeitsrecht aufgeworfen.
Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE vertritt Mandanten im Bereich IT-Recht vom Start-Up, über Produktplatzierung und –Schutz, bis hin zum weltweiten Vertrieb. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung ihrer Idee.
Hierbei bietet sie nicht nur ein starkes Know-how im Zusammenhang mit IT-Recht sondern verfügt über vielfältige Kontakte in die Branche.
Sie haben Fragen oder möchten wissen, was wir für Sie tun können? Wir helfen Ihnen gerne!
Das Expertenteam um Christian Solmecke steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen. Rufen Sie uns unter der Rufnummer 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an!