Angeln

Angel im Teich. © M. Marten
© M. Marten

Während früher das Angeln vor allem dem Nahrungserwerb diente, kam die Berufsfischerei im 19. Jahrhundert weitgehend zum Erliegen - durch die industrielle Verunreinigung der Flüsse und Flussbegradigungen. Parallel dazu entwickelte sich von England ausgehend die Freizeitfischerei: Das Angeln als "Sport" und Freizeitbeschäftigung.

Heute gibt es etwa 1,6 Millionen amtlich erfasste Angler in Deutschland, davon sind etwa eine Million Angler in Angelvereinen organisiert. Zum Teil sind die Vereine auch dem Deutschen Angelfischerverband (DAFV) angeschlossen, zu dem sich zwei große deutsche Angelverbände, der Verband Deutscher Sportfischer und der Deutsche Anglerverband zusammengeschlossen haben.

Angeln mit einer Freizeitbeschäftigung oder Sport gleichzusetzen lässt unberücksichtigt, dass Fischen beim Angelvorgang Schmerzen und Leiden zugefügt werden – wenn der Fisch sich im Haken verfängt, um sein Leben kämpft, wenn der Angler ihn aus dem Wasser herausholt und schließlich den Haken entfernt sowie bei einer unsachgerechten Betäubung und Tötung der Fische.

Schmerzempfinden bei Fischen

Aufgrund bisheriger wissenschaftlicher Untersuchungen kann auch bei Fischen von einem Schmerzempfinden ausgegangen werden:

  • Fische besitzen die anatomischen und chemischen Voraussetzungen für Schmerzempfinden und für die Weiterleitung von Schmerz.
  • Fische versuchen, den (Schmerz-) Reiz in ähnlicher Weise zu vermeiden, wie das bei Schmerzempfindung der Fall ist.
  • Nach Verletzungen im Maulbereich zeigen Forellen ein Schmerzverhalten ähnlich dem von Säugetieren. 

Tierschutzwidrige Angelmethoden

Fische sind Wirbeltiere, die dem Schutz durch das Tierschutzgesetz unterstehen. Nach Paragraph 17 ist es verboten, diese ohne vernünftigen Grund zu töten bzw. ihnen länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Allgemein gilt als vernünftiger Grund nur der Nahrungserwerb oder die Hege und Pflege des Fischbestandes. Es ist nicht erlaubt, Fische zu angeln und zu töten aus Freude am "Sport" oder um sich mit anderen Anglern mit dem Fangerfolg zu messen.

Genauer geregelt wird die Angelfischerei in den Fischereigesetzen und -verordnungen der einzelnen Bundesländer. Darin werden z. B. auch bestimmte Angelmethoden eingeschränkt oder verboten. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt verschiedene Angelmethoden als besonders tierschutzwidrig ab. Dazu zählen u. a.:

  • Wettangeln: Die Fische werden geangelt, zum Teil in Setzkäschern zwischengehältert, dann außerhalb des Wassers vermessen und gewogen. Oft werden die Fische anschließend getötet. Ziel ist, den erfolgreichsten Angler zum Sieger zu küren. Beim Angeln werden den Fischen Schmerzen und Leiden zugefügt. Zusätzliche leiden die Fische beim Vermessen außerhalb ihres Elementes Wasser an Atemnot, Stress und Todesangst. Zudem kann die empfindliche Schleimhaut beim Anfassen der Fische mit trockenen Händen oder beim Berühren mit Kleidung verletzt werden. Einige Ländergesetze verbieten zwar das Wettangeln, dennoch finden solche Wettkämpfe - getarnt als Gemeinschaftsfischen oder Hegemaßnahme - statt.
  • Fangen & Freilassen - Catch and Release: Darunter versteht man das gezielte Fangen von großen Fischen, die gar nicht für die Ernährung vorgesehen sind, sondern lediglich vermessen, gewogen, fotografiert und dann wieder zurückgesetzt werden. Mit speziell hergestellten Ködern (boilees) fangen die Angler z. B. gezielt kapitale Karpfen. Die Köder werden auf der Angelschnur verteilt, der Karpfen verschlingt schließlich den Haken. Oft lässt sich der Angler mit seinem Fang   fotografieren und in einschlägigen Zeitschriften oder im Internet veröffentlichen. Da kapitale Fische nicht für den Verzehr gefangen werden, setzt man sie anschließend wieder ins Gewässer zurück. Diese Methode, bei der Fischen aus Lust am Wettkampf und reiner Profilierungssucht Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden, ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Aufgrund von Strafanzeigen des Deutschen Tierschutzbundes wurden bislang mehrere Karpfenangler verurteilt. Inzwischen ist die Angelmethode in den meisten Ländergesetzen verboten. Rechtlich zulässig ist das Zurücksetzen von Fischen nur dann, wenn diese in der Schonzeit gefangen wurden oder noch nicht das Mindestmaß erreicht haben. Untersuchungen belegen aber, dass die Überlebensrate von zurückgesetzten Fischen sehr gering sein kann – insbesondere das lange Kämpfen mit dem Fisch an der Angelleine, längeres Händeln an der Luft und unsachgemäßer Umgang führen zu hohen Todesraten bei den Fischen.
  • Hältern im Setzkescher: Oft werden Fische nach dem Fang lebend zum Frischhalten in einem Setzkescher (Netz) gehältert. Die Fische leiden dort an Stress und Atemnot, zeigen Stresssymptome wie Verschleimungen. Mit jedem weiteren Fisch entsteht weitere Unruhe und Stress. Gerichtsurteilen zufolge ist diese Hälterung Tierquälerei. In einigen Bundesländern ist sie verboten bzw. nur noch eingeschränkt erlaubt. Durch sofortiges Töten und Aufbewahren in einer Kühltasche könnte den Fischen die Leiden bei der Hälterung erspart werden.