Die Ausbildungen zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach § 5 Abs. 1 des Psychotherapeutengesetzes werden an Hochschulen oder an anderen
Einrichtungen vermittelt, die als Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder als
Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie staatlich anerkannt
sind.
In der Regel bieten die Institute die Ausbildung in dem jeweiligen Vertiefungsverfahren (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse/ Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) an.

Ausbildungsinstitute (geordnet nach Bundesländern)_Stand August 2016

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