Ordnungsgemäße Rechnung: Was Shopbetreiber, Dienstleister und Unternehmer wissen müssen

(7 Bewertungen, 4.29 von 5)

Wenn es um korrekte Rechnungen geht, kennt das Finanzamt keine Gnade. Bei Verstößen gegen Formvorschriften oder unvollständigen Rechnungsangaben gefährden Unternehmer den Vorsteuerabzug. Deshalb sollten Sie Ihre Ausgangs- und Eingangsrechnungen genau kontrollieren. Der folgende Beitrag klärt auf über Vorsteuerabzug, Rechnungsanforderungen, digitale Signatur, Kleinbetragsrechnung und Steuerbefreiung der Kleinunternehmer nach § 19 UStG.

Anzeige

Leider merkt man erst nach Jahren bei einer Betriebsprüfung, ob die Rechnungen den Formvorschriften entsprechen. Wenn dies nicht der Fall ist, drohen hier oft hohe Umsatzsteuernachzahlungen. Sie haben zwar Anspruch auf eine nachträgliche Korrektur der Rechnung. Die Praxis zeigt aber leider, dass dies oft gar nicht mehr möglich ist und der Verwaltungsaufwand diesbezüglich auch sehr hoch ist.

Daher ist es erforderlich, dass Sie Ihre Eingangsrechnung auf Vollständigkeit überprüfen. Auch sollten Ihre Ausgangsrechnungen den Formvorschriften entsprechen, denn das vermeidet unnötigen Ärger und Mehrarbeit. Bei Ausgabenbelege gibt es im Einkommens- und Gewerbesteuerrecht keine speziellen Formerfordernisse. Im Zweifelsfall müssen Sie gegenüber dem Prüfer nachweisen, dass es sich um eine betriebliche Ausgabe handelt.

Sollte der Vorsteuerabzug nicht anerkannt werden, können Sie nur den Bruttobetrag als Aufwand geltend machen.

Was müssen Rechnungen enthalten?

Rechnungen online erstellen mit EasyBillAnzeige

Eine ordnungsgemäße Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

Kostenlose Checkliste für Onlineshop-Betreiber - Jetzt herunterladen!

Wie Sie in 5 einfachen Schritten Ihren Online-Shop abmahnsicher gestalten

  • Sie betreiben einen Online-Shop und sind das Abmahnrisiko leid?
  • Sie wollen sich auf den Verkauf konzentrieren?
  • Eine anwaltliche Prüfung ist Ihnen zu teuer?

Internetprofi & Rechtsanwalt Sören Siebert erklärt Ihnen in der Checkliste wie Sie Ihren Shop auch ohne Anwalt abmahnsicher machen und damit sogar Ihre Umsätze steigern.

  1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
  2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  3. das Ausstellungsdatum,
  4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
  5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
  6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
  7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
  8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt und
  9. in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.

So einfach erstellen Sie Finanzamt sichere Ausgangsrechnungen online!

Wie sieht es eigentlich bei einer Rechnung aus, die ich als pdf-Datei in einer E-Mail erhalte?

Sie dürfen den Vorsteuerabzug nur dann geltend machen, wenn Sie die „Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts“ durch eine qualifizierte digitale Signatur des Absenders nachweisen können.

Was ist eine qualifizierte Signatur?

Die qualifizierte Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift gleichzusetzen. Sie erfüllt höchste Qualitätsstufen. Demzufolge sind auch die Anforderungen an eine solche Signatur entsprechend hoch. Sie ermöglicht eine Identifizierung des Signierenden, dem diese Signatur zugeordnet ist und wird mit Mitteln erzeugt, die der Signierende unter Kontrolle hat. Eine nachträgliche Änderung der Signatur muss feststellbar sein. Des Weiteren muss die Signatur ein qualifiziertes Zertifikat besitzen, welches über einen Zertifizierungsdiensteanbieter erstellt wird.

Was ist ein Zertifizierungsdiensteanbieter?

Der Anbieter stellt Signaturverfahren und Signaturprodukte zur Verfügung. Daher ist er für die Erstellung des Zertifikats, Zertifikatsverwaltung und Registrierung zuständig. Der Zertifizierungsdiensteanbieter muss seine Geschäftsaufnahme der Bundesnetzagentur mitgeteilt haben und unterliegt somit der Aufsicht der Bundesnetzagentur.

Wie bekomme ich eine digitale Signatur auf meine Ausgangsrechnungen?

Dazu wendet man sich am besten an einen Dienstleister, der die Zertifizierung jeder einzelnen Rechnung durchführt. So kann man z.B. beim Anbieter easybill jede Rechnung automatisch digital signieren lassen, bevor diese per E-Mail versandt wird.

Genügt eine pdf-Rechnungen mit eingescannter Unterschrift?

Nein. Eine eingescannte Unterschrift ist keine digitale Signatur im Sinne des Gesetzes.

Kann ein Unternehmen Rechnungen als pdf-Datei an Verbraucher senden?

Diese Frage kann mit ja beantwortet werden. Die oben genannten Voraussetzungen gelten nur zwischen Unternehmern, da nur diese die Vorsteuer geltend machen. Nach einem Urteil des Brandenburgischen OLG gibt es für Rechnungen gegenüber Verbrauchern keine Vorschriften in Bezug auf eine gesetzliche Übermittlungspflicht.

Steuerbefreiung bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG

Sollten bestimmte Lieferungen oder Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sein, so ist die Rechnung mit einem Hinweis zu versehen. Ein Beispiel dafür könnte sein, wenn der Lieferant unter die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG fällt. Dann könnte auf der Rechnung folgender Hinweis stehen „Umsatzsteuerfreie Leistung nach § 19 UStG“.
Ein weiteres Beispiel für Umsatzsteuerfreie Leistungen kann zum Beispiel der innergemeinschaftliche Erwerb von Lieferungen und Leistungen sein, bei Vorlage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Wie lange müssen Rechnungen eigentlich aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt 10 Jahre.

Was ist eigentlich mit Rechnungen die auf Thermopapier gedruckt werden?

Diese Rechnungen verblassen über die Jahre und sind deshalb kaum noch lesbar. Sie sollten daher, solche Rechnungen auf Normalpapier kopieren und diese der Originalrechnung beilegen.

Tipp für Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler

Sie sind selbstständig, Freiberufler oder Unternehmer? Dann lassen Sie sich entweder von Ihrem Steuerberater eine rechtssichere Rechnungsvorlage erstellen und diese regelmäßig überprüfen oder Sie nutzen einen Online-Dienst, wie easybill, der Ihnen hilft einfach und zeitsparend die Rechnungen für Ihre Kunden zu erstellen und dafür garantiert, das diesen Finanzamt sicher und rechtssicher sind.

Anzeige
Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.
Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Das Messer, das niemals stumpf wird: Abmahngefahr bei fehlerhaften Werbeaussagen Küchenbesteck, das angeblich die Sterneköche verwenden, und sogenannte "japanische Messer", die in Wirklichkeit in ganz anderen Ländern hergestellt wurden – wen...
Weiterlesen...
Amazon-Marketplace: 40.000 Euro Schadensersatz wegen schlechter Bewertung? Kundenbewertungen können für Händler sehr gut oder sehr schlecht sein. Ist die Bewertung positiv ist sie zugleich gute Werbung für den Händler. Negative Bewer...
Weiterlesen...
eBay: Einführung der Angebotsanalyse für gewerbliche Verkäufer geplant Häufig fragen sich gewerbliche Verkäufer, die eine Vielzahl von Artikeln im Angebot haben: „Welche Artikel laufen bei einem Online-Vertrieb eigentlich richtig g...
Weiterlesen...
Tatzen-Streit: Jack Wolfskin zieht Abmahnungen zurück Vor ein paar Tagen haben wir von den kürzlich ausgesprochenen Abmahnungen des Modelabels Jack Wolfskin berichtet, der rechtlich gegen Verkäufer von selbst gestr...
Weiterlesen...
CYBERLAW in Südafrika Am 30. August 2002 trat der “Electronic Communications and Transactions Act, 2002” (ECT Act) in Kraft . Dieses Gesetz bildet den Abschluss einer etwa vierjährig...
Anzeige Datenschutz-Kit
Anzeige
Anzeige

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung aktuell ist.

Geben Sie die URL Ihrer Widerrufsbelehrung ein.
Beispiel Shop: http://www.shopxyz.de/widerruf.html
Beispiel eBay: http://www.ebay.de/usr/EBAYUSER

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zu eRecht24 Premium

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.        

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

DSGVO Schnellstarter-Paket

Das Datenschutzrecht ändert sich ab Mai 2018 vollständig. Sind Sie bereit für die DSGVO? Mit unserem Schnellstarter-Paket sichern Sie Ihre Webseite ab.

Jetzt absichern

webinar teaser

Online Schulung mit Rechtsanwalt Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese schnell, einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Details