Erwerb und Verwendung von Schalldämpfern in Deutschland

Blaser Moderator

Unter deutschem Waffenrecht sind Schalldämpfer wesentlichen Teilen von Schusswaffen gleichgestellt. Zum Erwerb eines Schalldämpfers ist ein Voreintrag in die Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Nach Erwerb muss die Seriennummer des Schalldämpfers innerhalb von 14 Tagen bei der Waffenbehörde in die WBK eingetragen werden. Für die Jagdausübung mit Schalldämpfer selbst muss bei der Unteren Jagdbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. In einigen Bundesländern wird Jägern die Ausnahmegenehmigung zur Jagdausübung mit Schalldämpfer heute bereits grundsätzlich erteilt. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig auch weitere Bundesländer eine Liberalisierung im Sinne der Arbeitsschutzverordnungen anstreben werden. Für den Gebrauch von Schalldämpfern im Ausland müssen die jeweilig geltenden Gesetze und Bestimmungen beachtet werden.

Die zur Jagd erworbenen Schalldämpfer werden als wesentliche Waffenteile wie Jagdlangwaffen behandelt und müssen entsprechend mindestens im Langwaffenschrank aufbewahrt werden. Hierbei zählen sie jedoch nicht zur Höchstanzahl der rechtmäßig aufzubewahrenden Waffen hinzu.

Rechtliche Bestimmungen nach Bundesland

Bitte beachten Sie die rechtlichen Bestimmungen zum Erwerb und zur Verwendung von Schalldämpfern in den jeweiligen Bundesländern (Stand Dez. 2017).

Erwerb:

  • Erlaubnisse zum Erwerb eines Schalldämpfers werden erteilt.
  • Voreintrag beim zuständigen Amt notwendig.

Verwendung:

  • Rechtmäßig besessene Schalldämpfer dürfen verwendet werden.

Erwerb:

  • Landesrechtliches Verbot
  • Ausnahmegenehmigungen werden erteilt
  • Jagdrechtliche & waffenrechtliche Ausnahmegenehmigungen notwendig

Verwendung:

  • Rechtmäßig besessene Schalldämpfer dürfen verwendet werden.
  • Ausnahmegenehmigung muss erteilt werden

Erwerb:

  • Landesrechtliches Verbot
  • Es werden keine Erlaubnisse zum Erwerb erteilt

Verwendung:

  • Jagd mit Schalldämpfern verboten.

Erwerb:

  • Erlaubnisse zum Erwerb eines Schalldämpfers werden erteilt.

Verwendung:

  • Rechtmäßig besessene Schalldämpfer dürfen verwendet werden.

Erwerb:

  • Landesrechtliches Verbot
  • Es werden keine Erlaubnisse zum Erwerb erteilt

Verwendung:

  • Jagd mit Schalldämpfern verboten.

Erwerb:

  • Landesrechtliches Verbot
  • Es werden keine Erlaubnisse zum Erwerb erteilt

Verwendung:

  • Jagd mit Schalldämpfern verboten.

Erwerb:

  • Erlaubnisse zum Erwerb eines Schalldämpfers werden erteilt.
  • Für Nachsuchengespanne mehrere Genehmigungen möglich

Verwendung:

  • Rechtmäßig besessene Schalldämpfer dürfen verwendet werden.

Erwerb:

  • Erlaubnisse zum Erwerb eines Schalldämpfers werden erteilt. (Dämpfung ≥ 20 dB(C))

Verwendung:

  • Rechtmäßig besessene Schalldämpfer dürfen verwendet werden.

Erwerb:

  • Landesrechtliches Verbot
  • Es werden keine Erlaubnisse zum Erwerb erteilt

Verwendung:

  • Jagd mit Schalldämpfern verboten.

Erwerb:

  • Erlaubnisse zum Erwerb eines Schalldämpfers werden erteilt.
  • Für Nachsuchengespanne mehrere Genehmigungen möglich

Verwendung:

  • Rechtmäßig besessene Schalldämpfer dürfen verwendet werden.

Erwerb:

  • Erlaubnisse zum Erwerb eines Schalldämpfers werden erteilt.
  • Voreintrag beim zuständigen Amt notwendig.

Verwendung:

  • Rechtmäßig besessene Schalldämpfer dürfen verwendet werden.

Erwerb:

  • Erlaubnisse zum Erwerb eines Schalldämpfers werden erteilt.
  • Voreintrag beim zuständigen Amt notwendig.

Verwendung:

  • Rechtmäßig besessene Schalldämpfer dürfen verwendet werden.

Erwerb:

  • Erlaubnisse zum Erwerb eines Schalldämpfers werden erteilt.

Verwendung:

  • Rechtmäßig besessene Schalldämpfer dürfen verwendet werden.

Erwerb:

  • Landesrechtliches Verbot
  • Es werden keine Erlaubnisse zum Erwerb erteilt.

Verwendung:

  • Jagd mit Schalldämpfern verboten.

Erwerb:

  • Erlaubnisse zum Erwerb eines Schalldämpfers werden erteilt.

Verwendung:

  • Rechtmäßig besessene Schalldämpfer dürfen verwendet werden.

Erwerb:

  • Landesrechtliches Verbot
  • Es werden keine Erlaubnisse zum Erwerb erteilt.

Verwendung:

  • Jagd mit Schalldämpfern verboten.