Rechte Umtriebe in Gefängnissen

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Wiesbaden - Hitler-Gruß und Hakenkreuze - in hessischen Gefängnissen fallen einzelne Häftlinge durch rechtsextreme Gesinnung auf. Es sei aber „in keiner hessischen Justizvollzugsanstalt die Existenz einer neofaschistischen und neonazistischen Subkultur bekannt oder erkennbar“.

Das schreibt Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken. Beim Justizpersonal gab es 2012 zwei Disziplinarverfahren wegen rechtsradikaler Äußerungen. „Beide Beamte sind vorläufig des Dienstes enthoben.“

Der Linken-Abgeordnete Ulrich Wilken hatte wie zuvor die Links-Fraktion im Bundestag nach rechtsextremistischen Umtrieben in Justizvollzugsanstalten (JVA) gefragt. Seiner Kenntnis nach gebe es Fälle von „relativ brutaler Anmache unter Häftlingen“, sagte Wilken. Die Vorkommnisse seien auch nicht so vereinzelt, wie es der Justizminister darstelle. „Das ist eigentlich eine Nichtantwort.“

24 Häftlinge unter Beobachtung

Nach Hahns Angaben von Ende 2012 waren in der JVA Wiesbaden immerhin 24 Häftlinge unter Beobachtung: Sie wiesen einschlägige Tätowierungen auf oder fragten nach rechtsgerichteter Literatur oder Musik. Das Gefängnis hat 280 Haftplätze für junge Männer.

Bei Razzien in den Gefängnissen werden immer wieder NS-Symbole oder -Schriften gefunden. 2012 waren das der Auflistung zufolge ein Ring mit Hakenkreuz, vier Bilder mit NS-Emblemen, selbst gefertigte Zeichnungen, in einem Fall ein ganzer Ordner an rechtsradikalen Schriften. In früheren Jahren wurden Tabakdosen oder Musikkassetten mit Hitler-Bildern oder Aufnäher mit Hakenkreuz sichergestellt.

Seit dem Jahr 2000 wurden in der JVA Butzbach drei Häftlinge wegen Straftaten mit neonazistischem Hintergrund angezeigt. In Wiesbaden gab es eine Strafanzeige, weil ein Gefangener den Hitler-Gruß zeigte, ein anderer sang die 1. Strophe des Deutschlandliedes. In Frankfurt malte ein Häftling 2012 eine Hakenkreuzfahne.

Rechtsextremistische oder fremdenfeindliche Straftaten

In Hessen wurde in den vergangenen Jahren jeweils nur eine Handvoll Strafen wegen rechtsextremistischer oder fremdenfeindlicher Straftaten verhängt. Höchststand war 2010 mit sieben Verurteilungen. Ab August 2012 saß ein Gefangener „mit deutlich erkennbarer neonazistischer Einstellung“ in Butzbach ein. „In der Justizvollzugsanstalt Limburg war ein Gefangener mit entsprechendem Hintergrund inhaftiert, in den Justizvollzugsanstalten Wiesbaden und Rockenberg je zwei.“

In einzelnen JVAs gebe es „entsprechende Subkulturen“, doch die Anstaltsleitungen wirkten ihnen entgegen, erklärte das Bundesjustizministerium Anfang 2012. Die rechtsextremen Gefangenen seien in einer Minderheit. Allerdings bezifferte Brandenburg in einer Studie von 2002 den Anteil der Rechten unter Jugendstrafgefangenen auf 25 bis 30 Prozent.

2011 wurde die „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ (HNG) verboten. Stattdessen macht nun der „JVA-Report“ Propaganda für inhaftierte Rechtsextremisten. In Hessen sei die Existenz des „JVA-Reprt“ bekannt, er sei aber nicht aktiv, schrieb Hahn.

dpa

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