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Sitzverteilung im 19. Deutschen Bundestag

© DBT/Schmitz/Klimpel

Durch die 22. Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 3. Mai 2013 ist ein neues Verfahren zur Berechnung der Sitzverteilung im Bundestag eingeführt worden. Beibehalten wird das System der personalisierten Verhältniswahl, in dem die Personenwahl im Wahlkreis (Erststimme) nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl nach Landeslisten der Parteien (Zweitstimme) kombiniert wird. Neu ist, dass Wählerstimmen in zwei Verteilungsstufen mit je zwei Rechenschritten in Mandate umgerechnet werden. Allen vier Rechenschritten liegt das Verfahren "Sainte-Laguë/Schepers" zugrunde, das bereits zur Bundestagswahl 2009 angewendet wurde. Bei der Sitzverteilung werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen haben.

Direktmandate und Landeslisten

Fraktion

Direktmandate

Landeslisten

gesamt

CDU/CSU

231

  15

246

SPD

  58

  94

152

AfD

    2

  89

  91

FDP

 

  80

  80

Die Linke  

    5

  64

  69

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    1

  66

  67

fraktionslos

    2

    2

    4

Bundestag gesamt

299

410

709

Stand: 02.01.2019

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