Totgeschlagen und Totgeschwiegen: Schwere bis tödliche Übergriffe auf Obdachlose in der Bundesrepublik
„Von 1989 bis 2000 wurden nach Informationen der Obdachlosenzeitung motz 107 wohnungslose Menschen von Tätern außerhalb der Wohnungslosenszene getötet. […]
Laut motz werden die Gewalttaten seit Anfang der neunziger Jahre zunehmend von rechten Tätergruppen verübt – in Ostdeutschland wie auch in den alten Bundesländern. Seit 1998 sind es kaum noch Einzeltäter sondern zunehmend kleine Trupps von vier bis fünf Tätern. Dabei wird der rechtsextremistische Hintergrund von offiziellen Stellen meist in den Fällen geleugnet, in denen den Tätern keine entsprechende Organisationsstruktur nachgewiesen werden kann.“
(Tote kehren nicht zurück. Der Mord an Dieter Manzke, 2001-09-05, http://www.opferperspektive.de/Spenden/Spendenaktionen/296.html)

Statistik: Gewalt gegen Obdachlose
QUELLE: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.

Bei der folgenden Fall-Sammlung handelt es sich aber nicht nur um tödliche Attacken.

Dezember 1980: Der Obdachlose Erwin Tinz (57) wird im Dezember 1980 von Mainzer Streifenpolizisten schwer betrunken auf einem Feld „ausgesetzt“. Er stirbt an Herzversagen.
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27.06.1989: In Gelsenkirchen-Erle wird ein 59jähriger männlicher Stadtstreicher mit schwersten Kopf- und Brustverletzungen aufgefunden. Zwei Skinheads werden später verhaftet, von denen einer geständig ist.
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27.07.1989: In Gelsenkirchen-Erle wird ein 59jähriger männlicher Obdachloser von zwei rechten Skinhead-Brüdern schwer verletzt. Er wird mit schwersten Kopf- und Brustverletzungen aufgefunden.
Die zwei Täter werden später verhaftet und vor Gericht gestellt. Das Landgericht Essen verurteilt die beiden Brüder wegen Totschlags zu Jugendstrafen von fünf bzw. sechs Jahren.
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31.12.1990: Ein unbekannter Obdachloser (31) wird am 31. Dezember 1990 in Flensburg von jugendlichen teilweise betrunkenen Nazi-Skinheads zusammengeschlagen und -getreten. Er starb sechs Tage später an seinen Verletzungen.
Da das Opfer entgegen des Rates der Ärzte das Krankenhaus vorzeitig verlässt, wird der Täter nur zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt, wobei in dieses Urteil weitere Vergehen mit einfließen.
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??.??.1991: In Schwedt wird ein Obdachloser von Skinheads zu Tode geprügelt.
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11.02.1994: Am 11. Februar 1994 wurde in Hamburg in der Nähe des S-Bahnhofs Neugraben ein Obdachloser ermordet. Offenbar war er zusammengetreten worden, sein Schädel war zertrümmert.
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04.06.1991: Am 4. Juni 1991 wird Helmut Leja (38 oder 39) in einem Waldstück bei Gifhorn-Käsdorf (Niedersachsen) von einem 17-jährigen Nazi-Skinhead, der ihn wegen seiner Obdachlosigkeit als „Abschaum“ bezeichnet hatte, erstochen.
Am 23. Dezember wird der Täter zu sechs Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt, einen rechten Hintergrund der Tat können die Richter jedoch nicht erkennen.
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19.03.1992: Nachdem am 19. März 1992 am Flensburger Hafen (Schleswig-Holstein) der 21-jährige Nazi-Skinhead Sascha D. „Ausländer raus“ gerufen hatte, gibt sich ihm der Obdachlose Ingo Finnern (31 oder 32) als Sinto zu erkennen. Daraufhin wird er von diesem ins Hafenbecken gestoßen und ertrank.
Der Täter wird zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt, die Richter sehen sich allerdings nicht dazu im Stande einen rassistischen oder sozialdarwinistischen Tathintergrund zu erkennen.
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05.06.1992: Am 5. Juni 1993 wird Horst Hennersdorf (37) in Fürstenwalde (Brandenburg) von zwei jungen Neonazis zu Tode gequält. Mehrere Zeugen beobachteten die Tat ohne einzuschreiten.
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01.07.1992: Emil Wendland (50) wird am 1. Juli 1992 von drei Neonazis, die sich zum „Penner klatschen“ bzw. „Pennerfang“ verabredet hatten, im Rosengarten von Neuruppin (Brandenburg) zusammengeschlagen und anschließend erstochen.
Der Haupttäter, der 20-jährige Nazi-Skinhead Mirko H., wird wegen Totschlags zu sieben Jahren, einer seiner Mittäter wegen schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt.
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01.08.1992: Dieter Klaus Klein (49) wird, weil er sich über Lärm und „Sieg Heil“-Rufe beschwert hatte, in der Nacht zum 1. August 1992 im Stadtpark von Bad Breisig (Rheinland-Pfalz) von zwei 17-jährigen Nazi-Skinheads zusammengetreten und danach mit einem Kampfmesser erstochen.
Der 17-jährige Täter Patrick B. wird 1993 zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten, sein Freund Stefan H. zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt.
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24.08.1992: Frank Bönisch (35) stirbt auf dem Zentralplatz in Koblenz (Rheinland-Pfalz), als der 23-jährige Hilfsarbeiter Andy Johan H. (Spitzname: „der deutsche Andy“) am Abend des 24. August 1992 am Zentralplatz in Koblenz auf eine Gruppe von Punks, Obdachlosen und Drogenabhängigen die gesamte Munition seiner 9 Millimeter Smith&Wesson feuert. Der Täter gehört zum Umfeld der „Deutschen Front Coblenz“. Mit der Tat will er sich profilieren, kündigt sie am Vortag an und nimmt Bezug auf die zeitgleich in Rostock stattfindenden Pogrome.
Der Täter wird wegen Mordes und siebenfachen Mordversuchs zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Das Gericht stellte fest, der Täter habe „aus Hass auf Obdachlose und sozial Randständige gehandelt“. Aus der Haft schreibt Andy H. an „Kameraden“, er sitze im Knast, weil er „dem Vaterland gedient habe.“
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Schwannecke, Günter
29.08.1992: Günter Schwannecke (58), ein zeitgenössischer Kunstmaler, wird am 29. August 1992 von einem Neonazi in Berlin-Charlottenburg erschlagen. Mit einem anderen Wohnungslosen, Hagen Knuth, saß er abends auf der Bank eines Spielplatzes an der Pestalozzi-/Fritschestraße. Die beiden Neonazis Norman Zühlke und Hendrik Jähn, damals in der rechtsextremen Szene aktiv, kamen hinzu, um ebenfalls dort sitzende Menschen mit Migrationshintergrund rassistisch zu beleidigen und zu vertreiben. Günter Schwannecke und Hagen Knuth bewiesen Zivilcourage und mischten sich ein. Nachdem die ursprünglichen Opfer der beiden Angreifer flüchten konnten, richtete sich ihre Wut gegen die beiden Wohnungslosen. Zühlke schlug mit einem Alumium-Baseballschläger auf die beiden ein. Hagen K. wurde nach schwerem Hirntrauma im Krankenhaus gerettet, doch Günter Schwannecke starb am 5. September 1992 an den Folgen von Schädelbruch und Hirnblutungen.
Der Täter, der nach eigener Aussage „seine Aggressionen abreagieren“ wollte, wird später wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht Berlin hob hervor, dass seine rassistische Gesinnung ursächlich für die Tat gewesen ist. Zühlke sei bei der Urteilsverkündung entsetzt gewesen, seine Skinheadfreunde kommentierten das Urteil aus dem ZuschauerInnenbereich: „Wieso? Der war doch nur ein Penner!“
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16.09.1991: In Schwedt (Brandenburg) wurde am 16. September 1991 der 28-jährige Arbeitslose Wolfgang Auch von acht 14- bis 18-jährigen Nazi-Skinheads über mehrere Stunden brutal misshandelt. Sechs Tage später starb er an schweren inneren Verletzungen, die ihm durch Tritte mit Springerstiefeln und Schläge zugefügt worden waren.
Beim Prozess im Frühjahr 1993 sagt einer der Täter, er „habe etwas gegen Linke, Assis und Ausländer“. Im Prozess wird klar, dass das Opfer als psychisch beziehungsweise geistig Behinderter sowie als Alkoholabhängiger und „Asozialer“ gedemütigt und misshandelt wurde.
Bei der Verurteilung im März 1993 werden alle acht Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu Bewährungsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren verurteilt.
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07.11.1992: Am Abend des 7. November 1992 trafen am Schönefelder Bahnhof die drei bekennenden Nazi-Skinheads Thomas Sdzuj, Daniel Krüger und Marco Wenzel auf Rolf „Rolli“ Schulze (52) aus Zossen (Brandenburg). Schulze war ein stadtbekannter Obdachloser in Zossen und ist wiederholt Opfer von Gewalttaten neonazistischer Skinheads gewesen. Die Täter kamen gerade aus einer Discothek und gingen mit Messern und Baseballschlägern bewaffnet „auf Patrouille“. Sie wollten „Penner verscheuchen“ und „Frust ablassen“. Sie lockten den Obdachlosen in ein zuvor gestohlenes Auto und fuhren zum Kolpinsee bei Lehnin (Potsdam-Mittelmark). Dort wurde er getreten und geschlagen. Dann holten die Täter eine rund 5 kg schwere Propangasflasche aus dem Auto und schlugen damit auf ihr Opfer ein. Als nächstes zerrten sie den wehrlosen Mann in den See und hielten seinen Kopf zwischen drei und fünf Minuten unter Wasser. Schlussendlich übergossen sie Rolf Schulze mit Benzin und zündeten ihn an. Der Gerichtsmediziner konnte etwa 30 Verletzungen, darunter Prellungen, Quetschungen und Platzwunden im Kopfbereich feststellen.
Die Identifizierung des Opfers nahm einige Tage in Anspruch und die Täter blieben flüchtig. Erst eine Woche später konnte der erste, Ende November der zweite Täter gefasst werden. Anfang Dezember, nach einer bundesweiten Fahndung, stellte sich der dritte Jugendliche.
Die zwei 18jährigen und der 16jährige waren in der neonazistischen „Nationalistischen Front“ in Ludwigsfelde und in der Wehrsportgruppe „Schönefelder Sturm“ organisiert und sind schon länger im neonazistischen Milieu aktiv.
Die 17- bzw. 18-jährigen Täter erhalten Jugendstrafen von neun bzw. sieben Jahren.
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1993: Im Jahr 1993 prügelte der Neonazi Bernd Tödter (* 1974) mit einem Freund in Bad Segeberg einen Obdachlosen zu Tode.
Für diese Körperverletzung mit Todesfolge wurde er 1993 in Kiel zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, ein „unverständlich geringes Urteil für einen glatten Mord“, wie es in Sicherheitskreisen heißt.
Noch in der Haftzeit in Neumünster soll sich T. über das „unwerte Leben“ geäußert haben, das er mit seiner Tat beseitigt habe.
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07.01.1993: Am 7. Januar 1991 tritt in Wetzlar ein Neonazi einen Obdachlosen zu Tode.
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05.06.1993: In Fürstenwalde (Brandenburg) quälen zwei Jungnazis den Obdachlosen Horst Hennersdorf (37) zu Tode. Er wird auf einem Anwesen stundenlang mit Schlägen und Tritten misshandelt. Mehrere Zeugen beobachten die Tat, greifen aber nicht ein.
Obwohl einer der Täter in einem Gespräch mit einem Psychiater das Opfer als „niedrigen Menschen“ und „dreckigen Penner“ bezeichnet und das Gericht die beiden Täter eindeutig zur rechten Szene zuordnen kann, sehen die Richter des Landgerichtes Frankfurt/Oder die Tat nicht als rechtsmotiviert an. Die beiden Täter erhalten für schwere Körperverletzung mit Todesfolge fünf beziehungsweise acht Jahre Haft.
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28.06.1993: Der Erwerbslose Hans-Georg Jakobson wird nachts in Strausberg von drei Rechtsextremen misshandelt und aus der fahrenden S-Bahn geworfen.
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16.07.1993: Ein schlafende Obdachloser (33) wurde am 16. Juli 1993 in Marl (Kreis Recklinghausen, NRW) als „Judensau“ beschimpft und von einem Nazi-Skinhead mit Schlägen und Tritten bewusstlos geschlagen. Er starb drei Monate später an einer Lungenembolie, ohne das Bewusstsein wieder zu erlangen.
Der 18jährige Täter ist bereits durch Körperverletzungen und einschlägige Propaganda aufgefallen und wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer 15monatigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.
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26.01.1994: Ein 38-jähriger Obdachloser wird in Karlsruhe von Rechtsextremisten im Schlaf angezündet und erleidet schwere Verletzungen.
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13.03.1994: Ein 17-jähriger Neonazi verletzt in Hamm (NRW) einen Obdachlosen durch Tritte, Schläge und Messerstiche lebensgefährlich.
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05.05.1994: In der Nacht vom 5. Mai 1994 wurden der Obdachlose Eberhart Tennstedt (43) und ein weiterer Obdachloser in Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) von drei 21- bis 23-jährigen Angehörigen einer rechten Clique geschlagen und mit Schüssen aus einer Gaspistole in einen Fluss getrieben. Die beiden Angegriffenen werden von den Rechten daran gehindert, den Fluss wieder zu verlassen. Sein Begleiter konnte sich retten, Tennstedt ertrank.
Ein Kioskbesitzer hatte den Rechten für ein paar Bier den Auftrag erteilt, die Obdachlosen von einer Parkbank vor seinem Kiosk zu verjagen. Die Täter gaben an, „Penner“ würden nicht ins Stadtbild passen.
Der 21 Jahre alte Haupttäter erhält drei Jahre Jugendstrafe, die beiden Mittäter und der Kioskbesitzer erhalten Bewährungsstrafen. Das Gericht betont, dass die Täter die beiden Obdachlosen mit Anwendung von Gewalt vertreiben wollten.
Bei der Neueinstufung des Falls 18 Jahre später räumt die Landesregierung zwar ein eventuell rechtes Motiv für die Tat ein. Für eine eindeutige Zuordnung reichten die Anhaltspunkte ihrer Ansicht nach jedoch nicht. So bleibt dieser Fall weiterhin außerhalb der Statistik.
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Pulter, Horst
05.02.1995: Am 5. Februar 1995 wurde der 65jährige Obdachlose Horst Pulter im Herminghauspark, dem Stadtpark von Velbert (Nordrhein-Westfalen), Schlafende als Zufallsopfer von sieben rechten Jugendlichen ermordet. Weiter unten am Teich, so gaben die Täter an, wollten sie ausprobieren, wie oft man einem Schwan den Hals umdrehen kann, bis er abfällt. Unterwegs begegnete ihnen ihr späteres Opfer. Horst Pulter schlief in einer Holzhütte. Sie beschimpften ihn. „Scheiß Jude“, „Penner“ nannten sie ihn. Sie schlugen ihn, sie quälten ihn, sie traten ihn, bis er bewusstlos wurde. Sie entfernten sich. Doch damit nicht genug. Der 22jährige Haupttäter kehrte zurück. Er rammte dem bewusstlosen Menschen ein zuvor geklautes Steak-Messer in den Körper.
In den Wohnungen der 16- bis 24-jährigen Täter werden Hakenkreuzfahnen und Fotos mit Hitlergrüßen und Hakenkreuzen gefunden. Einige sollen der FAP nahe stehen.
„Penner klatschen“ wollten sie nur, beteuerten die Täter. Der Haupttäter erhielt wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung eine zehnjährige Haftstrafe. Die übrigen sechs Angreifer werden wegen Körperverletzung zu Freiheits- und Bewährungsstrafen von je zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Ein Jahr nach der Verurteilung teilt die Bundesregierung mit, dass es durch die Ermittlungen „keine Anhaltspunkte für eine politische Organisation oder Motivation der Tat“ gäbe.
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30.12.1995: Am 30. Dezember 1995 trafen in Leipzig in der Straßenbahn Linie 15 Steffen S. (21) und Marlon S. (20) einen schlafenden und betrunkenen Obdachlosen (43) an. Sie zündeten den Schlafenden an und das Polyester seiner Jacke geriet sofort in Brand. Herbeieilende Fahrgäste versuchten das Opfer zu löschen, aber die Hilfe kam zu spät. Das Opfer starb wenig später an Verbrennungen zweiten und dritten Grades, die er auf 40% seiner Körperfläche erlitten hatte.
Die Täter stiegen unmittelbar nach der Tat in den nächsten Straßenbahnwagen und beobachteten und kommentierten ihre Tat. Marlon S.: „Jetzt brennt er.“ Daraufhin Steffen S.: „It’s cool.“
Laut Aussage im Prozess soll Steffen zu Marlon gesagt haben: „Zünd ihn doch einfach mal an.“
Ein Gericht verurteilte Steffen S. wegen Mordes, den das Gericht als „vorsätzlich heimtückisch und grausam“ einstufte, zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren. Marlon S. wurde wegen schlimmster Form unterlassener Hilfeleistung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt.
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23.01.1996: In Magdeburg wird ein Obdachloser angegriffen und stirbt am nächsten Tag an seiner Kopfverletzung.
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24.01.1996: Ein Schlafender Obdachloser wird von zwei Jugendlichen zusammengeschlagen.
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März 1996: Im März 1996 wurde in Wurzen einem Obdachlosen mit einer Luftdruckpistole das linke Auge rausgeschossen.
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28.06.1993: Der 35-jährige Erwerbslose Hans-Georg Jakobson wurde am 28. Juli 1993 nachts nahe Strausberg (Brandenburg) von den drei Nazi-Skinheads Rene B. (20), Henry G. (17) und Thomas D. (18) misshandelt und aus der fahrenden S-Bahn geworfen.
Die Angreifer haben zuvor den schlafenden 35-Jährigen geschlagen und getreten. Als sie bei ihm kein Geld finden, soll Jakobson einen „Denkzettel“ erhalten. Das Landgericht
Der Haupttäter Rene B. wurde im Januar 1994 wegen Mordes zu acht Jahren Jugendhaft, die 17- und 18-jährigen Mittäter zu sechs Jahren Jugendhaftstrafen verurteilt.
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22.08.1996: Vier Skinheads verletzen in einer Parkanlage in Bielefeld einen Obdachlosen schwer.
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01.01.1997: In der Nacht zum ersten Januar 1997 griffen sechs Jugendliche in Sebnitz (Sachsen) zwei Obdachlose mit Schlagstöcken an und fügten ihnen dabei schwere Gesichtsverletzungen zu. Die 17- bis 21jährigen Täter wurden nach ihrer Vernehmung wieder frei gelassen.
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24.01.1997: Am 24. Januar 1997 starb in Magdeburg ein Obdachloser an seinen Schädelverletzungen, die ihm am Abend zuvor zugefügt worden waren.
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24.01.1997: Im sächsischen Aue wurde am 24. Januar 1997 ein Obdachloser von Jugendlichen überfallen und krankenhausreif geschlagen.
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22.04.1997: Am 22. April 1997 wurde der Obdachlose Horst Gens (50) in Sassnitz auf Rügen von vier jungen Männern entführt. Sie griffen ihr Opfer an, warfen es danach in einen Straßengraben und als die Täter später nochmals vorbeikamen, erschlugen sie ihr Opfer mit einem 30 Kilogramm schweren Stein. Laut Staatsanwaltschaft Stralsund wollten die Täter im Alter zwischen 18 und 29 Jahren einen „Assi klatschen“.
Das Landgericht Stralsund verurteilte die Täter wegen Mordes zu Jugendstrafen zwischen sechs und zehn Jahren.
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08.05.1997: Der Arbeitslose Augustin Plotzki (59) wird in Königs Wusterhausen (Brandenburg) von einer Gruppe junger Rechter in seiner Wohnung innerhalb weniger zweimal überfallen. Die Täter beschimpften ihn als „Ausländersau“ und prügelten ihn zu Tode.
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23.09.1997: Am 23. September 1997 wurde der 59-jährige Obdachlose Erich Fisk in Angermünde (Brandenburg) mit schweren Kopfverletzungen aufgefunden, die ihm junge Männer „aus purer Langeweile“ zugefügt hatten. Nach mehrmonatiger Behandlung wird er in ein Pflegeheim eingewiesen, er ist schwerstpflegebedürftig und kann nicht mehr sprechen. Nach einer erneuten Erkrankung stirbt er am 30. August 1998.
Mindestens einer der Täter ist Mitglied der extremen Rechten. Alle sind bereits aufgefallen mit Attacken auf Obdachlose oder gebrechliche, ältere Menschen.
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14.10.1997: In Bochum attackieren Nazi-Skins mit Baseballschlägern einen 59jährigen auf einem Gelände, auf dem oft Obdachlose anzutreffen sind. Der Angegriffene ist so schwer verletzt, dass er noch im Krankenhaus verstirbt. Im Krankenwagen teilte er noch mit, dass die Täter Rechtsradikale gewesen seien.
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16.10.1997: Eine Gruppe von etwa sieben Nazi-Skinheads, die u.a. mit Baseballschlägern bewaffnet sind, greift am 16. Oktober 1997 Obdachlose vor der „Oase“ (Obdachloseneinrichtung) in Saarlouis an. Drei Obdachlose müssen mit schweren Kopfverletzungen im Krankenhaus behandelt werden.
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17.10.1997: Der 59jährige Frührentner Josef Anton Gera wurde am 17. Oktober 1997 auf dem Bochumer Kruppgelände aufgrund seiner Homosexualität von zwei Rechten (26 und 34) ermordet.
Josef Anton Gera bewegte sich im Umfeld von Wohnungslosen, hatte aber einen festen Wohnsitz. Am 14. Oktober 1997 feierte Gera mit seinen späteren Mördern und anderen Personen aus der Bochumer Wohnungslosen-Szene in einer leerstehenden Hütte auf dem Kruppgelände, in der sich die Mörder des öfteren aufhielten. Sie hatten die Hütte mit Hakenkreuzen und SS-Runen bemalt und machten auch während des besagten Abends immer wieder Hitlergrüße. Im Laufe des Abends kam es zu sexuellen Annäherungsversuchen Geras gegenüber den beiden Tätern. Daraufhin schlugen diese mit Eisenrohren auf ihn ein. Gera erlitt Rippenserienbrüche, verletzte sich einen Lungenflügel und erlitt einen Milz- und Leberriss. Er konnte sich gerade noch zur Alleestraße schleppen, wo er von Passanten gefunden und ins Elisabeth-Hospital gebracht wurde. Am 17. Oktober starb Josef Gera an seinen Verletzungen. Zahlreiche seiner Verletzungen wurden erst bei der Obduktion festgestellt, was die Frage nach der Behandlung von als Angehörige von Randgruppen wahrgenommenen Menschen in Krankenhäusern zumindest aufwirft. Die Täter prahlten am Tag nach der Tat gegenüber ihren Familienangehörigen damit, dass sie es „einem Schwulen gezeigt“ hätten. Dies unterstrichen sie mit einem Hitlergruß.
Die Täter wurden zu fünf bzw. sechs Jahren Haft verurteilt.
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29.05.1998: Etwa 20 Rechtsextreme dringen am späten Abend in Grevesmühlen (Mecklenburg-Vorpommern) in ein Obdachlosenheim ein, zertrümmern Einrichtungsgegenstände und schlagen mit Latten und Baseballschlägern auf zwei Bewohner ein, so dass diese verletzt ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen.
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23.-24.06.1998: In der Nacht vom 23. auf den 24. Juni 1998 in Göppingen fünf rechte Skinheads in Göppingen eine Gruppe von Punks und Obdachlosen, die sich am Wasserbassin in der Parkanlage aufhielten. Die Täter misshandelten ihre Opfer mit Messern und Schlagstöcken und drückten zwei von ihnen bis zur Benommenheit unter Wasser.
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03.12.1998: Extreme Rechte verüben am 3. Dezember 1998 einen Brandanschlag auf ein Obdachlosenheim in Berlin-Schöneberg. Dabei stirbt ein Heimbewohner, fünf Männer und zwei Frauen erleiden Rauchvergiftungen.
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09.08.1999: Am 9. August 1999 wird der Obdachlose Peter Deutschmann (44) in Eschede (Niedersachsen) von dem 17-jährigen Thomas Kneife und dem 18-jährigen Marco S. totgetreten, nachdem er sie mehrmals aufgefordert hatte, „den Scheiß mit dem Skinhead-Gehabe zu lassen“. Die beiden Nazi-Skinheads suchten stark alkoholisiert ihr einsam lebendes Opfer auf. Der 44-Jährige stirbt kurze Zeit später im Krankenhaus. Der Täter Kneifel schreibt später: „Wir wollten ihm einen Denkzettel verpassen“.
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06.10.1999: In der Nacht zum 6. Oktober 1999 wird der 38-jährige Sozialhilfeempfänger Kurt Schneider von vier Skinheads in Berlin-Lichtenberg zu Tode gequält. Das Landgericht Berlin verurteilte im April 2000 zwei 23-jährige, einschlägig vorbestrafte Täter zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Die beiden anderen Angeklagten, 18 und 19 Jahre alt, werden nach Jugendstrafrecht zu acht beziehungsweise achteinhalb Jahren Haft verurteilt.
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29.12.1999: Am 29. Dezember 1999 wurde in Halle-Neustadt der 39-jährige geistig behinderte Jörg Danek im S-Bahntunnel von Halle-Neustadt von drei Männern im Alter von 19, 22 und 32 Jahren ermordet. Nachdem Bundesgrenzschutzbeamte (BGS) und Wachschutzleute das Trio wegen aggressiven Verhaltens am Hauptbahnhof in Halle in eine S-Bahn gebracht hatten, setzen sich die Männer gezielt zu dem 39-Jährigen ins Abteil. Einer der Täter kannte das Opfer. Der 19-Jährige ist bekennender Neonazi und der 32-Jährige ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge vorbestraft. Zunächst verlangt das Trio Bier von ihrem Opfer. Als der Mann nur eine Büchse anbieten kann, beginnen sie ihn zu misshandeln und treten ihn mit einem Springerstiefel ins Gesicht. Als sich ein Schaffner und Sicherheitsleute dem Abteil nähern, lassen die Angreifer kurz von ihrem Opfer ab. Doch diese betreten das Abteil nicht, da sie zuvor über Funk von Kollegen den Rat erhalten hatten, die drei Männer seien aggressiv. Die Wachleute betreten das Abteil erst wieder, als die drei Angreifer ihr Opfer schon zum Aussteigen gezwungen haben, und finden eine große Blutlache. Unterdessen haben die Angreifer ihr Opfer zu einem Tunnel geschleppt. Dort quälen sie ihn weiter und machen sich über ihn lustig. Als sie in seinem Brustbeutel lediglich 2,50 Mark finden, zertreten sie ihm mit ihren Springerstiefeln das Gesicht. Der Mann stirbt wenig später im Krankenhaus an seinen Verletzungen. Der 32-jährige Haupttäter wird in einer Revisionsverhandlung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt; der 19-Jährige erhält eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren.
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31.01.2000: Der obdachlose Glasdesigner Bernd Schmidt (51 oder 52) wurde am 31. Januar 2000 in seiner Baracke in Weißwasser (Sachsen) von zwei 15-jährigen und einem 16-jährigen Jugendlichen über einen Zeitraum von drei Tagen zu Tode geprügelt. Zweitweise waren zwei Mädchen anwesend und Zeuginnen der Misshandlungen. Das Trio wollte 900 DM für ein Moped erpressen, doch Bernd Schmidt konnte diese nicht zahlen. Der Haupttäter hatte Bernd Schmidt immer wieder gezwungen, sich hinzuknien und ihn dann mit Springerstiefeln mit voller Wucht gegen den Kopf, ins Gesicht, in die Rippen und den Bauch getreten.
Er starb am 31. Januar 2000 an Hirnblutungen und einer Lungenentzündung, die er sich durch das Einatmen von Blut zugezogen hatte.
Beinahe wäre der gewaltsame Tod von Bernd Schmidt nicht einmal als Verbrechen bekannt geworden: Trotz der schweren Verletzungen an der Leiche gingen die ermittelnden Polizeibeamten und der Rettungsdienst davon aus, dass Schmidt alkoholbedingt gestürzt sei und sich dabei tödlich verletzt hätte. Die Strafanzeige eines Jugendlichen, der den Toten gefunden und zu Lebzeiten engeren Kontakt zu ihm hatte, wollten die Beamten nicht aufnehmen. Auch ein freiwilliges Geständnis der beiden Haupttäter, die von sich aus zur Polizei gegangen waren und sich offenbaren wollten, nahmen die Polizisten nicht auf. Deswegen fragte der Kommentator einer Tageszeitung: „War der tote Obdachlose Bernd Schmidt sächsischen Polizeibeamten kein Ermittlungsverfahren wert?“
Befragt nach seiner Motivation hatte der 15jährige, der nach Aussagen von Beamten zu einer Naziskin-Clique gehörte, in der Hauptverhandlung gesagt, Leute wie Schmidt seien „menschlicher Schrott“.
Das Gericht verurteilte den 15jährigen Haupttäter wegen versuchter räuberischer Erpressung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung im September 2000 zu sieben Jahren Jugendhaft. Der gleichaltrige Mittäter erhielt vereinhalb Jahre Jugendhaft, der 16jährige ein Jahr auf Bewährung. Die zwei Mädchen blieben ebenso straffrei wie die Polizeibeamten, die keine Ermittlungen zum Tod von Bernd Schmidt aufgenommen hatten.
In den offiziellen Statistiken rechter Morde von der Bundesregierung und von Sachsen wird dieser Mord nicht aufgeführt.
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24.06.2000: Klaus-Dieter Gerecke wird in der Nacht zum 24. Juni 2000 in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) von einem 20-jährigen Rechten und zwei 18-jährigen Frauen zu Tode. Eine Begleiterin des Täters trat ebenfalls zu, nachdem sie den Haupttäter mit den Worten „Da ist der Assi, klatscht ihn tot“ angefeuert hatte. Davor sollen die drei von ihrem Opfer Bier und Geld verlangt haben.
Das Landgericht Stralsund verurteilt die TäterInnen im Dezember 2000 zu langjährigen Freiheitsstrafen, allerdings ohne ein rechtes Motiv anzuerkennen, da laut dem Polizeisprecher Axel Falkenberg nur „niedrige Beweggründe“ festgestellt werden können.
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09.07.2000: Am 9. Juli 2000 wird Jürgen Seifert oder Seyfert (52) von fünf Rechten im Alter zwischen 19 und 25 Jahren in einem Abrisshaus in Wismar (Mecklenburg-Vorpommern) mit Schlägen und Tritten so schwer misshandelt und ausgeraubt, dass er wenig später seinen Verletzungen erliegt.
Bei den Tätern handelte es sich, laut der Polizei, um „Rechtsextremisten“. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Schwerin kann der Mord allerdings nicht als „rechtsextrem“ gewertet werden, da von bestimmten Tätowierungen nicht auf die politische Gesinnung geschlossen werden dürfe.
Der 21-jährige Haupttäter wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
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09.07.2000: Am 9. Juli 2000 wird Jürgen Seifert (52) von fünf Rechten im Alter zwischen 19 und 25 Jahren in einem Abrisshaus in Wismar (Mecklenburg-Vorpommern) mit Schlägen und Tritten so schwer misshandelt und ausgeraubt, dass er wenig später seinen Verletzungen erliegt.
Bei den Tätern handelte es sich, laut der Polizei, um „Rechtsextremisten“. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Schwerin kann der Mord allerdings nicht als „rechtsextrem“ gewertet werden, da von bestimmten Tätowierungen nicht auf die politische Gesinnung geschlossen werden dürfe.
Der 21-jährige Haupttäter wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
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27.07.2000: Am 27. Juli 2000 wird Norbert Plath (51) in Ahlbeck (Vorpommern) von vier jungen Rechten zu Tode geprügelt.
Ihr selbstgenanntes Motiv: „Hass auf Obdachlose“. Die Täter waren der Meinung, dass „Asoziale und Landstreicher hätten im schönen Ahlbeck nichts zu suchen“.
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06-07.08.2000: Der Obdachlose Steffen ??? wurde in der Nacht vom 6. zum 7. August 2000 in Rastatt (Baden-Württemberg) in seinem Schlafquartier von Jugendlichen angegriffen. Dabei wurde er lebensgefährlich verletzt und erlitt eine schwere Körperverletzung, u.a. mehrere Rippenbrüche.
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12.09.2000: In der Nacht zum 12. September 2000 wird Malte Lerch (45) in Schleswig (Schleswig-Holstein) von zwei Nazi-Skinheads erschlagen, nachdem er mit ihnen auf einer Wiese gezecht hatte. Die beiden Skinheads fühlten sich beleidigt, da Malte Lerch schlecht über die Skinhead-Szene gesprochen hatte.
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05.10.2000: Jugendliche schlagen im Stadtpark von Freiberg zwei Obdachlose brutal zusammen. Einer der Männer erleidet dabei tödliche Verletzungen.
Er wurde schlafend mit einer Schnapsflasche erschlagen.
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25.11.2000: Am 25. November 2000 wird Eckhardt Rütz (42) in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) vor der Mensa der Universität von drei Nazi-Skinheads mit Baumstützpfählen zusammengeschlagen und getreten, weil „so einer wie Rütz dem deutschen Steuerzahler auf der Tasche liegt“. Rütz stirbt an seinen Kopfverletzungen.
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09.08.2001: In der Nacht zum 9. August 2001 wurde Dieter Manzke (61) von den fünf jungen Rechten Dirk B., Dirk R., Ralf W., Ronny R. und Uwe R.in einem leer stehenden Gartenbungalow in Dahlewitz (Brandenburg) ermordet. Manzke wurde in dem Bungalow untergebracht, nachdem er seine Wohnung verloren hatte.
Dirk B. rammte dem bereits am Boden liegenden Opfer einen Finger ins Auge. Als Dieter Manzke starb, waren seine Rippen zersplittert, Teile des Schädels gebrochen und das Rippenfell gerissen. Die Täter ließen ihr Opfer in einem Gebüsch sterbend liegen, der Todeskampf dauerte fast eine Stunde.
Dirk R. hatte am Abend des 8. August 2001 die Idee, „Penner und Suffis aufzuklatschen“, wie er dem Richter erzählte. Außerdem gaben die Täter an, sie sich durch ihr Opfer „gestört fühlten“ und angesichts seiner Lebensweise „Ordnung schaffen wollten“.
Wegen Mordes verurteilte das Landgericht Potsdam Dirk R. und Dirk B. am 10. April 2002 zu jeweils 13 Jahren Haft. Die Mittäter Ronny R., Ralf W. und Uwe R. erhielten fünf bis acht Jahre ins Gefängnis.
Ein rechtes Tatmotiv sah der damalige Richter nicht, dennoch wird die Tat als politisch motiviert gewertet.
Anfänglich wurde versucht Manzke in einem stillen Begräbnis beizusetzen Dagegen intervenierte erfolgreich die „Arbeitsgemeinschaft Tolerantes Mahlow“. Auf Druck der AG und der Angehörigen von Manzke wurde dieser im Grab seiner Eltern bestattet. Auf Initiative der AG wurden zudem mehr als 3.000 DM (1.500 Euro) an Spenden für einen Grabstein gesammelt.
Manzke, Dieter
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09.09.2001: Am 9. August 2001 wurde Klaus-Dieter Harms (61) von zwei Männern in seiner Wohnung in Wittenberge (Brandenburg) zu Tode geprügelt. Dem Gerichtsurteil zufolge sahen die Täter ihn aufgrund seiner Behinderung und seines Alkoholismus als „minderwertig“ an.
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November 2001: Im November 2001 alarmieren in Bad Homburg Geschäftsleute die Polizei, da ihnen ein 49jähriger Wohnungsloser wegen „ungebührlichen Verhaltens“ aufgefallen sei. Der Polizeibeamte war laut Staatsanwaltschaft mehrfach auf den am Boden liegenden Mann gesprungen und hatte ihn mit Tritten ins Gesicht verletzt. Das Opfer konnte nur dank schneller Hilfe gerettet werden. Bereits ein Jahr zuvor hatte der Beamte einen in einem Hauseingang liegenden Obdachlosen mehrfach in den Rücken und ins Gesicht getreten. Der Beamte erhält 15 Monate Haft auf Bewährung.
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05.11.2001: Am 5. November 2001 wurde der 36-jährige Ingo Binsch in den späten Abendstunden des 5. November 2001 in Berlin-Hellersdorf von drei jungen Männern in der Wohnung seiner Mutter in einem Plattenbau so massiv zusammengeschlagen, dass er wenige Stunden später einen tödlichen Herzinfarkt erleidet. Der Anlass war das der sozial Randständige Ingo Binsch einem der Täter 40 DM schuldete. Das Gericht verurteilte die vorbestraften Rechtsextremisten im Mai 2002 zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und sechseinhalb Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
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09.06.2002 : Ein 63-jähriger Obdachloser wurde in Angermünde (Uckermark) von drei 17-, 20- und 24-jährigen Männern angegriffen und schwer verletzt.
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31.07.2002: Am 31. Juli 2002 wurden in Murrhardt (Rems-Murr-Kreis) zwei leere, für Obdachlose bestimmte, Wohncontainer besprüht und angezündet. Die Polizei erklärte zuerst, dass ein Tatmotiv nicht erkennbar sei – obwohl die „Stuttgarter Zeitung“ ein Foto mit zwei aufgesprühten Hakenkreuzen neben den Containern veröffentlicht hat.
Verantwortlich war ein Naziskin (24) aus Murrhardt, der auch an eine Angriff auf einen psychischen Kranken am 15. Februar desselben Jahres beteiligt gewesen sein soll.
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November 2002: Fünf Rechtsextreme misshandeln in Dresden einen ungarischen Obdachlosen und versuchen ihn zu ermorden.
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November 2002: Im November 2002 quälten in Nürnberg zwei junge Männer (25 und 27 Jahre) und eine junge Frau (17) einen 53jährigen Obdachlosen, ziehen dem hilflosen Mann eine Plastiktüte über den Kopf, stopfen ihm alkoholgetränkte Reinigungstücher ins Hemd und zünden ihn an. Das Opfer habe lichterloh gebrannt, heißt es in Medienberichten. Zuvor hatte die junge Frau das Opfer noch fotografiert.
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07.12.2002: Zwei Stralsunder Polizeibeamte (26 und 46) fahren einen 35jährigen Obdachlosen an den Stadtrand und „setzen“ ihn dort „aus“. Er stirbt aufgrund von zwei Grad Minus und starken Wind an Unterkühlung und Alkoholvergiftung.
Nach Aussagen eines Zeugen habe der ältere der beiden Journalisten nach Bekanntwerden des Todes gesagt: „Wäre er ein normaler Bürger, hätte es mir leid getan. Er war eh nur ein Knasti, eine Dreckfresse, die schon lange im Knast war.“
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20.04.2003: Am 20. April 2003 wurde in Stauchitz bei Riesa (Sachsen) der 35jährige Günter T. ermordet. Im Jugendclub „Giftmische Stauchitz“ wurde der stark betrunkene Günter T. während einer Feier in der Nacht vom 20. April, Hitlers Geburtstag, über zwei Stunden schwer misshandelt. Der ehemalige Stahlarbeiter Günter T. aus dem Nachbardorf war als arbeitslos und alkoholkrank bekannt. Er starb zwei Tage nach den Misshandlungen an schweren Hirnverletzungen. Nach längeren Ermittlungen wurden vier Männer im Alter von 29 bis 36 Jahren aus Stauchitz und Umgebung wegen Totschlags angeklagt. Ihnen wurde vorgeworfen, den bewußtslossen, völlig wehrlosen Mann u.a. nackt ausgezogen, mit Wasser übergossen und den Mund zugehalten zu haben. Bei einem 31jährigen Angeklagten fand die Polizei rechtsextremes Propagandamaterial.
Die große Strafkammer in Dresden kritisierte nach der Hauptverhadlung nicht allein die Angeklagten, sondern das gesamte Dorf Stauchitz hätten dem Tod von Günter T. keinerlei Bedeutung zugemessen, es sei nach Meinung der Bewohner „ja nur ein Trinker gewesen“. Die Zeugen hätten laut Staatsanwalt Angst gehabt, in einer kleinen Gemeinschaft als diejenigen dazustehen, die andere angeschwärzt hätten.
Die Angeklagten wurden lediglich wegen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung zu Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren verurteilt. Sie waren laut Gericht „voll in das bürgerliche Leben integriert“.
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Mai 2003: Im Mai 2003 werden in Leipzig zwei 43- und 53jährige von einer Jugendclique angegriffen und misshandelt. „Ich kann mir nicht erklären, warum wir die Trinker geschlagen haben. Es gab keinen Anlass“, erklärt einer der Täter später vor Gericht. Der andere Täter habe sich nach eigenen Aussagen provoziert gefühlt. Er gab zu, auf die Männer mit Fäusten losgegangen zu sein und sie mit Springerstiefeln getreten zu haben. Es gibt Hinweise, dass die Täter aus der rechten Szene stammen.
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10.07.2003: Der Obdachlose Gerhard Fischhöder (49) wurde am 10. Juli 2003 in einer Obdachlosenunterkunft in Scharnebeck bei Lüneburg (Niedersachsen) von einem 38 Jahre alten Mann mit Tritten zu Tode getreten. Bereits vorher pöbelten Neonazis vor dem Obdachlosenheim und wendeten Gewalt gegen die Obdachlosen an.
Vor der Tat hatte der Täter gemeinsam mit Gerhard F. getrunken. Als Gerhard F. den Täter „arbeitsscheu“ nennt, fängt dieser an auf ihn einzutreten, zertrümmert ihm den Brustkorb, manche seiner Rippen durchstoßen die Lunge.
Im Dezember 2003 wird der Nazi wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu vier Jahren Haft verurteilt. Die milde Strafe begründet das Gericht damit, dass sich der Täter durch die Bezeichnung als arbeitsscheu „subjektiv gekränkt“ gefühlt hätte.
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30.09.2003: Am Morgen des 30. September 2003 verfolgten zwei Nazi-Skinheads in Kassel einen männlichen Obdachlosen (* 1956), schlugen diese und traten ihrem Opfer mit den Springerstiefeln an den Kopf.
Während der polizeilichen Vernehmung äußerten beide Beschuldigten sich zu ihrem Opfer, dass dieser „doch nur ein Penner sei“.
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25.01.2003: Am 27. Januar 2003 starb in Erfurt der 48-jährige Hartmut Balzke an den Folgen eines Angriffs zweier rechtsextremer Schläger. Zwei Tage zuvor hatte Balzke seinen Sohn zu einer Punkparty in Erfurt begleitet. Dort versuchten sich die späteren Täter Zugang zu verschaffen. Nachdem sie abgewiesen wurden, provozierten sie schließlich eine Schlägerei auf offener Straße. Wenig später fanden Zeugen den sozial randständigen Balzke und ein weiteres Opfer mit schweren Kopfwunden.
Im Sommer 2008, also fünf Jahre nach der Tat, verurteilte das Landgericht Erfurt den 23-jährigen Haupttäters wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren endete.
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30.01.2004: Fünf Rechte lernen den 46-jährigen Obdachlosen Martin Görges bei einer Tanzveranstaltung in Burg (Sachsen-Anhalt) kennen. Zuerst will einer von ihnen verhindern, dass seine Mutter mit dem „Asozialen“ tanzt. Dann erfahren sie, dass er wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Haft gesessen hatte. Die Nazis prügeln vor der Diskothek auf ihn ein und lassen ihn schwer verletzt zurück. Einige Zeit später kommen die Täter wieder und töten ihr Opfer durch einen „Bordsteinkick“ – sie zertrümmern seinen Hinterkopf mit Fußtritten auf einer Bordsteinkante. Vor Gericht geben sie die Hauptfigur von „American History X“ (einen US-amerikanischen Neonazi) als Idol an.
Die Täter erhalten Freiheitsstrafen von drei bis sieben Jahren.
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Juni 2004 : Im Juni 2004 wird in Güsten (bei Dessau) ein 47jähriger Obdachloser von drei Männern im Alter von 23 bis 29 Jahren erschlagen. Laut Anklage fährt das Trio nachts mit dem Opfer in ein Waldstück. Dort wird der Obdachlose so geschlagen und getreten, dass er stirbt. Das Motiv der Tat ist unklar.
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16.06.2004: Ein 35-jähriger Obdachloser wurde in der Nacht in Beeskow (Landkreis Oder-Spree) von zwei 19- und 23-jährigen jungen Männern auf einer Parkbank im Stadtpark ausgeraubt und angezündet. 35 Prozent seiner Haut verbrannten.
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Januar 2005: Im Januar 2005 traten in Stuttgart zwei 16jährige einen Obdachlosen zu Tode. Der Wohnungslose ist gehbehindert und völlig hilflos. Die Jungen trafen ihr Opfer in der Straßenbahn. An der Endhaltestelle stießen sie ihn mit einem Tritt zu Boden und und traten dann abwechselnd mehrmals heftig gegen seinen Kopf. „So wie man Fußball spielen würde“, sagt später der Richter. Die beiden gestehen, können aber kein Motiv angeben.
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18.02.2005: Ein 51jähriger Obdachloser stirbt alkoholisiert auf einer Polizeiwache in Magdeburg vermutlich an Unterkühlung.
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Oktober 2005: Im Oktober 2005 überfallen in Weimar zwei 15jährige einen 53jährigen Obdachlosen, der in einem Abrisshaus übernachtet hat. Das Opfer wird morgens um 8 Uhr von den Jugendlichen entdeckt, die nach Angaben der Polizei sofort auf ihn einschlagen und treten. Dann rauben sie die Tasche des Mannes mit persönlichen Unterlagen und Lebensmitteln. Bevor sie das Abrisshaus verlassen, werfen sie noch mit Mauersteinen nach ihrem Opfer und treten erneut zu. Die beiden Täter räumen ihre Tat ein und geben an, zufällig auf ihr Opfer getroffen zu sein.
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05.-06.05.2006: Der Obdachlose Andreas Pietrzak (41) wurde in der Nacht vom 5. zum 6. Mai 2006 Opfer eines 19-jährigen Neonazis in Plattling (Bayern). Zunächst trank der Täter mit seinem Opfer, schlug aber dann mit einem Holzpflock und mit Tritten auf ihn ein, bis dieser bewusstlos wurde. Daraufhin raubte er sein Opfer aus und zündete Pietrzak mit Spiritus an. Gemeinsam mit einem weiteren Bekannten hatte der Täter sein Opfer schon einmal misshandelt.
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01.07.2005: Am 1. Juli 2005 wird am Rheinischen Platz in Essen (NRW) ein 44jähriger Wohnungsloser von zwei Jugendlichen zusammengeschlagen, welche die Polizei der „Skinheadszene“ zuordnet. Zwei Tage später wird der Mann tot in einem Männerwohnheim gefunden. Die Obduktion ergibt als Todesursache „stumpfe Gewalt“ gegen den Kopf.
In einem nichtöffentlichen Prozess wirft die Staatsanwaltschaft Essen den beiden beschuldigten Jugendlichen Körperverletzung mit Todesfolge vor. Es ist nicht bekannt, zu welcher Strafe die Täter verurteilt wurden.
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05.-06.05.2006: Der polnischstämmige Obdachlose Andreas Pietrzak (41) wurde in der Nacht vom 5. zum 6. Mai 2006 Opfer eines 19-jährigen Neonazis in Plattling (Bayern). Zunächst trank der Täter mit seinem Opfer, schlug aber dann mit einem Holzpflock auf ihn ein und tritt ihm mit seinen Springerstiefeln gegen den Kopf, bis dieser bewusstlos wurde. Daraufhin raubte er sein Opfer aus und zündete Pietrzak mit Spiritus an.
Ein Bekannter habe vor der Tat gesagt, „dass man dem Polen eine Abreibung verpassen müsse“, gibt der Angeklagte vor Gericht zu. Das Opfer hatte die deutsche und polnische Staatsbürgerschaft. Schon früher hatte der Mörder den obdachlos lebenden Andreas Pietrzak gemeinsam mit einem Bekannten misshandelt.
Obwohl im Urteil die „ausländerfeindliche Gesinnung“ des Täters ausdrücklich festgestellt wird, sieht der Richter darin nicht das führende Motiv für die Tat. Der Angreifer wird im Mai 2007 vom Landgericht Deggendorf zu neun Jahren Jugendstrafe wegen Raubmordes verurteilt. Die Tat wird von den Behörden und der Bundesregierung selbst im Jahr 2010 nicht als neonazistische Gewalttat und der Ermordete Andreas Pietrzak weiterhin nicht als Opfer rechter Gewalt eingestuft bzw. anerkannt.
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22.06.2008: In der Nacht zum 22. Juli 2008 wurde der Meliorationstechniker Bernd Köhler (55) von zwei stadtbekannten Neonazis in seiner Werkstatt in Templin (Brandenburg) zu Tode gequält, die ihn als Arbeitslosen und Alkoholkranken verachteten.
Die Anwohner beschrieben das Opfer als „Einer am Rand“. Die Täter gingen überaus brutal vor und versuchten das Opfer anzuzünden.
Die Täter wurden im Mai 2009 zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es die Täter hätten sich „als Herren über Leben und Tod“ aufgespielt und sie hätten aufgrund ihrer Gesinnung den alkoholkranken 55-Jährigen als minderwertig angesehen. Bei der Auswahl des Opfers habe das „neonazistische Menschenbild“ der Täter eine wichtige Rolle gespielt, so das Gericht.
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01.08.2008: Thomas F. (34) aus Dessau sowie Sebastian K. (23) aus Güterglück ermordeten in der Nacht zum 1. August 2008 in der Parkanlage vor dem Dessauer Hauptbahnhof (Sachsen-Anhalt) den 50-jährigen geistig behinderten Obdachlosen Hans-Joachim Sbrzesny aus Halle, der auf einer Parkbank in Dessau-Roßlau eingeschlafen war. Zunächst misshandelten sie ihn mit Schlägen und Tritten, dann soll Sebastian K. dem Opfer einen fünf Kilo schweren Papierkorb aus Metall mehrmals mit voller Wucht auf den Kopf sowie den Rumpf geschlagen haben. Auf ihren Handys hatten die Täter Hakenkreuze und die Parole „Juden sind unser Unglück“.
Laut einem Zeugen habe einer der beiden das Opfer einen „Unterbemittelten“ genannt, der es „nicht anders verdient“ habe und „asozial“ sei. Doch das Landgericht Dessau, das die beiden Männer im April 2009 wegen Mordes verurteilte, konnte keine rechten Motive erkennen.
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23.08.2008: Am 23. August 2008 wurde zwischen 1.30 und 2 Uhr der 59jährige Obdachlose Karl-Heinz Teichmann in der Leipziger Innenstadt von einem 18jährigen Neonazi aus dem Leipziger Umland angegriffen. Teichmann hatte schlafend auf einer Parkbank gelegen, als er von einem Jugendlichen, der auf dem Rückweg von der Mahnwache „Todesstrafe für Kinderschänder“ der Nazi-Kameradschaft „Freie Kräfte Leipzig“ am 22. August war, tödlich angegriffen wurde. Neben den Kopfverletzungen wurden ihm auch Prellungen am ganzen Körper zugefügt. In der Anklageschrift ist von Brüchen im Gesicht, einer Halswirbelfraktur sowie Hirnquetschungen und -blutungen die Rede. Der Täter unterbrach seinen Angriff für eine halbe Stunde um sich mit Freunden zu treffen als das Opfer röchelnd Blut spuckte.
Das Opfer wurde am Morgen des 23. August 6 Uhr auf einer Parkbank am Schwanenteich bei der Oper entdeckt. Die Polizei ignorierte die Meldung zuerst, so dass das Opfer erst 7.30 Uhr Hilfe erhielt.
Zwei Wochen später, am 6. September 2008, erlag Teichmann seinen Verletzungen (massive Kopfverletzungen, Prellungen am ganzen Körper).
Am 27. März 2009 wurde der mittlerweile 19jährige Täter und Lehrling für Holzbearbeitung Michael H. aus Delitzsch nach vier Prozesstagen wegen heimtückischen Mordes zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Ein 21jähriger Freund von Michael H., der während der Tat dabei gewesen sein soll, blieb unbehelligt. Nach dem Vernehmungsprotokoll hatte Michael H. während der Übergriffe zu dem Obdachlosen gesagt, dieser solle „nicht hier schlafen“. Ein Zeuge, der bei dem Angriff tatenlos zugesehen hatte, sagte aus der Täter habe den Schlafenden angeschrien: „Du hast hier nicht zu pennen.“
Obwohl selbst der Verteidiger des Täters in der Tat ein rechtes Motiv sah („Das kann man nicht wegdiskutieren, eine Tat mit rechtem Hintergrund. Natürlich.“), taucht die Tat in der Statistik politisch rechts motivierter Tötungsdelikte in Sachsen nicht auf. Im Urteil heißt es lapidar: „Aus seiner schlechten Laune heraus störte ihn der Anblick des schlafenden Mannes, dessen Schlafplatz er willkürlich als unpassend bewertete.“
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04.10.2008: Am 4. Oktober 2008 wurde auf einem Gartengelände in der Riederwaldsiedlung in Frankfurt/Main der Obdachlose Heinz-Peter R. (51) von einem 22-jährigen alkoholisierten Arbeitslosen ermordet. Der Täter zertrümmerte ihm sämtliche Knochen des Gesichtsschädels. Der Mann starb vermutlich qualvoll durch das Einatmen von Blut.
Der Täter wurde zu sechs Jahren Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Das Gericht hielt die Aussage des türkischstämmigen Angeklagten, wonach der ältere Mann ihm ausländerfeindliche Beleidigungen nachgerufen habe, für frei erfunden.
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03.03.2009: Am frühen Morgen des 3. März wurde ein 72jähriger Obdachloser in Eutin (Schleswig-Holstein) von zwei jungen Männern fast zu Tode getreten. Der 20-jährige Haupttäter Thomas H. ist aufgrund diverser Gewaltdelikte und seines rechtsextremen Hintergrundes einschlägig bekannt. Das Opfer ist seit dem Übergriff körperlich und geistig behindert.
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Klaus B.
22.05.2010: Am Samstag, den 22. Mai 2010 wurde der 51jährige obdachlose Frührentner Klaus B. in Kamp-Lintfort bei Duisburg (NRW) ermordet. Seine Leiche wurde gegen 2 Uhr in der Nacht zum Pfingstsonntag gefunden.
Ende Mai teilte die Polizei mit, dass vier minderjährige Verdächtige festgenommen wurden. Die Haupttäter waren zwei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren. Sie waren mit zwei weiteren Freunden unterwegs, die aber davongelaufen sein wollen als die zwei Haupttäter anfingen auf den stark sehbehinderten Obdachlosen einzuschlagen. Das Quartett traf gegen 1 Uhr Nachts auf einem Parkplatz am „Spaßbad Pappelsee“ auf Klaus B., der dort seit vier Monaten in einem geliehenem alten Opel Corsa lebte, nachdem seine Wohnung in Duisburg ausgebrannt war. Zuerst wurde das Auto des Obdachlosen demoliert, dann wurde auf den wehrlosen Klaus B. eingeschlagen, der an seinem eigenem Blut erstickte. Der Obdachlose konnte wegen seiner Sehbehinderung nicht davonfahren und ist den Attacken ausgeliefert.
Als Haupttäter tat sich ein 16jähriger vorbestrafter Schüler hervor, der auf den Frührentner einschlägt. Sterbend lassen sie das Opfer zurück und fahren mit dessen Wagen noch 700 Meter. Dann stellen sie das Auto ab und gehen in die Innenstadt. Später brüsteten sich die Täter noch mit der Tat. Die Jugendlichen geben an, „aus Langeweile“ gehandelt zu haben.
Klaus B. hatte bereits im Januar Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, nachdem er bedroht worden war.
Wegen gefährlicher bzw. vorsätzlicher Körperverletzung werden zwei Haupttäter zu Bewährungsstrafen verurteilt. Zwei weitere Angeklagte müssen wegen Sachbeschädigung jeweils 40 Sozialstunden ableisten.
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14.03.2010: Am 14. März 2010 wurde in Berlin-Charlottenburg der Verkäufer einer Obdachlosenzeitung, der im Gesicht eine dem Davidstern ähnelnde Tätowierung trägt, am U-Bahnhof Kurfürstendamm antisemitisch motiviert beleidigt, geschlagen und ausgeraubt.
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05.07.2010: Am 5. Juli 2010 verübten Unbekannte mit Molotow-Cocktails einen Brandanschlag auf das Obdachlosenwohnheim „Zur Grafenburg“ in Velbert, wo zur Tatzeit vier oder fünf Obdachlose übernachteten. Niemand wurde verletzt.
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März 2011: Im März 2011 wurde in der Obdachlosen-Unterkunft am Derendorfweg in Neuss (NRW) ein aus Vietnam stammender 59-jähriger Obdachloser und Vater dreier Kinder ermordet. Er wurde von zwei Männern, die mit ihm in der Unterkunft übernachteten erschlagen. Die beiden sollen zehn Minuten lang auf ihr Opfer eingeprügelt und eingetreten haben. Die Leiche wies laut Presse zahlreiche Knochenbrüche auf. Die Täter sollen derart heftig mit einer Zaunlatte auf den Kopf ihres Opfers eingeschlage haben, dass das sechs Zentimeter dicke Holzstück dabei zerbrach. Letztendlich erstickte das Opfer an seinem eigenen Blut.
Wie sich herausstellte ist mindestens einer der Täter Mitglied der Nazi-Szene. So könnte das angebliche Raubmord-Motiv nicht das einzige bzw. das entscheindende Motiv sein.
Der jüngere der beiden Täter, der 18jähriger Dennis E. gilt als so genannter „Intensivstraftäter“, hat Hakenkreuz-Tattoos auf der Brust, zählt zur Nazi-Hooligan-Szene und bezeichnete vor Gericht Ausländer als „Kanacken“. Er soll bereits früher sein späteres Mordopfer angegriffen und bestohlen haben. Über den zweiten Täter, den 38jährigen Sven K., ist nichts weiter bekannt.
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Kestutis Vaicackas
09.03.2011: In der Nacht zum Aschermittwoch, am 9. März 2011, haben in Wiesbaden drei Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren den obdachlosen 45jährige Straßenmusiker Kestutis V. aus Litauen zu Tode geprügelt. Er wurde von den Jugendlichen in der Parkanlage „Warmer Damm“ attackiert. Als Motivation gaben die Täter später im Verhör an: „Lasst uns mal wieder jemanden klatschen und abziehen.“ Das Opfer erlitt schwerste Kopfverletzungen. Ein Passant fand den Schwerstverletzten. Dieser verstarb infolge der erlittenen schweren Verletzungen, trotz Reanimationsmaßnahmen.
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27.03.2011: Am 27. März 2011 wurde in der Obdachlosen-Unterkunft am Derendorfweg in Neuss (NRW) ein aus Vietnam stammender 59-jähriger Obdachloser ermordet. Duy-Doan Pham migrierte in den 1970er Jahren nach Deutschland und war Vater dreier Kinder. Da er in einer Übernachtungseinrichtung temporär Hausverbot hatte, richtete er sich einen Schlafplatz auf einem nahe gelegenen Gelände ein. Dort wurde er von zwei Männern, die in der Unterkunft übernachteten erschlagen. Die beiden sollen zehn Minuten lang auf ihr Opfer eingeprügelt und eingetreten haben. Die Leiche wies laut Presse zahlreiche Knochenbrüche auf. Die Täter sollen derart heftig mit einer Zaunlatte auf den Kopf ihres Opfers eingeschlagen haben, dass das sechs Zentimeter dicke Holzstück dabei zerbrach. Letztendlich erstickte das Opfer an seinem eigenen Blut. Die Täter sehen ihrem Opfer beim Sterben zu.
Wie sich herausstellte ist mindestens einer der Täter Mitglied der Nazi-Szene. So könnte das angebliche Raubmord-Motiv nicht das einzige bzw. das entscheidende Motiv sein.
Der jüngere der beiden Täter, der 18jähriger Dennis E. gilt als so genannter „Intensivstraftäter“, hat Hakenkreuz-Tattoos auf der Brust, zählt zur Nazi-Hooligan-Szene, hat Hakenkreuz-Tattoos und bezeichnete vor Gericht Ausländer als „Kanacken“. Er soll bereits früher sein späteres Mordopfer angegriffen und bestohlen haben. Über den zweiten Täter, den 38jährigen Sven K., ist nichts weiter bekannt.
Das Düsseldorfer Landgericht verhängt neuneinhalb- und neunjährige Haftstrafen.
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Andre K.
01.06.2011: Am 1. Juni 2011 verstirbt der 50jährige Obdachlose André K. in einem Leipziger Krankenhaus an den Folgen eines Angriffs. Er war am 27. Mai im sächsischen Oschatz am Südbahnhof der Oschatzer Kleinbahn “Wilder Robert” von mehreren Männern mit Schlägen und Tritten schwer misshandelt. Er wurde am darauf folgenden Morgen in einem Wartehäuschen mit schweren Kopfverletzungen gefunden. Am 8. Juni hat die Polizei drei Männer im Alter von 25 bis 36 Jahren als Täter festgenommen. Unter den Tätern befindet sich auch der 27jährige Ronny Schleider aus Oschatz, der der ehemaligen „JN Oschatz” bzw. dessen Nachfolger, der neuen “JN Nordsachsen”, zuzurechnen ist.
Eine Zeugin gab vor Gericht an, Sebastian B. habe am Abend der Tat, bevor er sein Samuraischwert eingesteckt habe, gesagt, André K. stinke und habe kein Zuhause.
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Juni 2011: Ein 68jähriger Rentner hat im Juni 2011 im Essener Westpark einen schlafenden Obdachlosen (58) mit 1 Liter Benzin übergossen und angezündet. Das Opfer starb zehn Stunden später. Nach der Tat hatten Anwohner und Passanten den am ganzen Leib brennenden Mann entdeckt und das Feuer gelöscht. Der Verletzte wurde mit einem Rettungshubschrauber noch in eine Spezialklinik gebracht, wo die Ärzte vergeblich um sein Leben kämpften.
Das Tatmotiv soll Rache wegen eines angeblichen Raubs gewesen sein. Mit dem Opfer hat er noch am Vorabend Fußball geschaut.
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16.06.2012: Am 16. Juni 2012 folterten und ermordeten drei junge Männer den Flaschensammler Klaus-Peter Kühn (59) in seiner Einraum-Wohnung einem Plattenbau in Suhl-Nord (Thüringen). Die Täter hielten ihr Opfer für einen „Penner“.
Vor Gericht zeigt keiner der Täter so etwas wie Reue. Ein Täter antwortete vor Gericht auf die Frage nach Mitleid mit seinem Opfer: „Eigentlich nicht.“ Sie gestanden am Tatort sich über die Notlage des Mannes amüsiert und nicht daran gedacht zu haben, dem Sterbenden einen Arzt zu rufen.
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19.09.2013: Am 19. September 2013 wollte ein 51-jähriger obdachloser Mann in Berlin-Friedrichshain auf dem Parkplatz eines Supermarktes an der Straße der Pariser Kommune übernachten. Er wurde gegen 23.45 Uhr von drei unbekannten Männern geschlagen, getreten und beraubt.
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22.08.2015: Am 22. August 2015 attackierten drei Jugendliche (damals 15, 15 und 19 Jahre alt) auf dem Sportplatz der Gustav-Heinemann-Gesamtschule in Alsdorf bei Aachen den 19-jährigen Pascal C. Obdachlosen an. Auslöser war eine ausstehende Schuld von unter 100 Euro. Sie schlugen ihn mit Hämmern, zwangen ihn, sich auszuziehen, zündeten seine Kleidung an und zogen ihn ins Feuer hinein. Gegen 6 Uhr morgens fanden Passanten den unbekleideten jungen Mann und riefen sofort Polizei und Krankenwagen. Das Opfer erlitt schwerste Brandverletzungen und massive Prellungen an Hand, Unterarm und Hinterkopf sowie einen Nasenbeinbruch.
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12.11.2016: In der Nacht vom 12. auf den 13. November 2016 wurde in Köln am Hauptbahnhof ein 29-Jähriger Obdachloser angezündet und verstarb an den Verletzungen durch den Brand. Zuvor war er bereits verprügelt worden. Die Ermittler vermuten, dass Unbekannte den Mann angezündet haben, um die Spuren einer Gewalttat zu verwischen.
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24.12.2016: Am 24. Dezember 2016 versuchte eine Gruppe Jugendlicher am U-Bahnhof Schönleinstraße in Berlin-Neukölln, einen schlafenden Mann anzuzünden. Fahrgäste konnten Schlimmeres verhindern. Der Haupttäter wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, drei Mittäter zu Jugendstrafen von jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung.
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20.01.2017: Am 20. Januar 2017 trat in Frankfurt am Main ein 31-jähriger Pole grundlosauf den Kopf eines schlafenden Obdachlosen ein. Der Geschädigte wurde erheblich am Kopf verletzt.
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30.01.2017: Am 30. Januar 2017 warfen am Leipziger Hauptbahnhof zwei junge Männer Böller auf einen am Boden liegenden Obdachlosen, von denen mindestens einer auch zündete.
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13.02.2017: Am 13. Februar 2017 bedrohte im hessischen Rüsselsheim ein Unbekannter einen Mann, der im Stadtpark Pfandflaschen sammelte. Danach stieß er ihn zu Boden und schlug mit einem Stock auf ihn ein.
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14.03.2017: Ein alkoholisierter Neonazi forderte am 14. März 2017 in Erfurt einen bettelnden Jugendlichen dazu auf, das Betteln zu unterlassen. Danach schlug der Neonazi den Jugendlichen brutal zusammen. Mehrere Passanten eilen dem Opfer zu Hilfe. Das Opfer wurde schwer verletzt und musste im Krankenhaus behandelt werden.
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24.06.2018: Am 24. Juni 2018 trat im Hamburger Stadtteil Lurup ein Unbekannter einem Obdachlosen gegen den Kopf und verletzte ihn so lebensgefährlich.
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22.07.2018: In der Nacht vom 22. Juli 2018 wurden gegen 23 Uhr am Berliner S-Bahnhof Schöneweide zwei 47 und 62 Jahre alte obdachlose Männer im Schlaf mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet.
Die Opfer wurden mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert.