Abofallen

Die Opfer sind vor allem Verbraucher, Kleinunternehmer und Freiberufler, aber auch größere Unternehmen. Im Volksmund spricht man von „Abzocke“ oder „Abofallen“. Immer wieder werden Menschen auf unterschiedliche Arten und Weisen Opfer einer solchen Masche.

Den Betroffenen fällt das meist er dann auf, wenn unerwartet eine Rechnung eintrifft. Es wird viel Geld gefordert, häufig mehrere hundert Euro. Der Betrag ist in der Regel völlig überteuert. Häufig geht es um Einträge in Gewerbedatenbanken oder Branchenbüchern, von denen man noch nie gehört hat.

Aber auch als Verbraucher kann man auf unterschiedliche Art und Weise Opfer von dubiosen Geschäftsmethoden werden. Meist geht es darum, dass angeblich per Internet oder Telefon ein Abo oder eine Mitgliedschaft vereinbart wurde. Dafür werden plötzlich horrende Monatsbeiträge verlangt.

Wir zeigen auf, welche Methoden angewendet werden und welche juristischen Argumente gegen die Zahlungsforderungen angeführt werden können.

Wir wollen aufklären, welche Tricks und Maschen es gibt. Wir geben Tipps, wie man die Tricks erkennt und wie man sich schützen kann.

Und wenn Sie trotz aller Vorsicht doch Opfer einer Abzocke geworden sind, helfen wir Ihnen dabei, die Angelegenheit professionell zu regeln.


Sie haben Fragen oder möchten wissen, was wir für Sie tun können? Wir helfen Ihnen gerne!

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte über Abzock-Tricks und Verteidigungsmöglichkeiten im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung – rufen Sie uns an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

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Rechtsanwalt Rafael Struwe arbeitet seit 2013 in freier Mitarbeit für die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.

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