Ihr Gutachten

Wir gehen den Tatsachen auf den Grund und prüfen ob persönliche oder geheime Daten entwendet oder kopiert wurden.

Ihr Ansprechpartner

EXPERTENWISSEN VERSCHIEDENER IT-BEREICHE

Abgrenzbare Kompetenzbereiche sind im Sachverständigenwesen die Regel. Ein EDV-Sachverständiger kann nicht jedes Sachverständigengutachten erstellen. Um optimale Ergebnisse für unsere Mandanten zu erreichen, greifen wir deshalb auf ein Team von internen und externen IT-Spezialisten zurück. Denn auch Sachverständige verfügen über individuelle Stärken.

Bei der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz ist man davon überzeugt, dass ein einzelner EDV-Sachverständiger keine Generalkompetenz verkörpern kann. Deshalb arbeiten wir mit unterschiedlichen EDV-Sachverständigen zusammen. Wir bündeln für unsere Auftraggeber die Einzelkompetenzen verschiedener Experten. Wir weisen unsere Gutachtenaufträge dem am besten geeigneten IT-Sachverständigen zu, um ein optimales Ergebnis zu erhalten.

Die EDV-Sachverständigen der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz erstellen unabhängige Sachverständigengutachten für:

Staatsanwaltschaften

Sachverständigengutachten erlangen im Strafverfahren zunehmend an Bedeutung. Eine steigende ...Weiter

Insolvenzverwalter

IT-Systeme sind heutzutage in zahlreichen Unternehmen vorhanden. Ein Insolvenzverwalter ...Weiter

Ermittlungsbehörden

In einer zunehmenden Anzahl von Ermittlungsverfahren ist der Einsatz von EDV-Spezialisten ...Weiter

Versicherungen

Die EDV-Sachverständigen der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz übernehmen für Versicherungen ...Weiter

Gerichte

Moderne Datenverarbeitungsanlagen, IT-Systeme und Softwarelösungen werden immer komplexer ...Weiter

Rechtsanwälte & Strafverteidiger

Gerichte stellen im Zivilprozess hohe Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast. Der Vortrag ...Weiter

Unternehmen

Zahlreiche Rechteinhaber sehen sich mit Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten ...Weiter

Die EDV-Sachverständigen der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz erstellen

Partei- & Privatgutachten

Aufgrund unserer Unabhängigkeit genießen die Gutachter der Deutschen Gesellschaft ...Weiter

Schadengutachten

Ein Schadengutachten stellt einen entstandenen finanziellen Schaden eindeutig ...Weiter

Versicherungsgutachten

Ein Versicherungsgutachten ist ein Privatgutachten ...Weiter

Wertgutachten

Wertgutachten dienen der Feststellung des tatsächlichen Wertes von Objekten. Muss ...Weiter

Gerichtsgutachten

Die EDV-Sachverständigen der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz sehen sich als ...Weiter

Der Sachverständige wird als Person definiert, die auf einem bestimmten Sachgebiet überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrungen hat und diese besondere Sachkunde jedermann, unabhängig, persönlich und unparteiisch zur Verfügung stellt.(1)

In diesem Sinne verstehen sich die EDV-Sachverständigen der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz. Sie sind unabhängige Berater(2) und Helfer(3) eines Gerichts oder sonstigen Auftraggebers. Unsere EDV-Sachverständigen zeichnen sich durch Objektivität und Vertrauenswürdigkeit und durch ihre besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Informationstechnologie aus.

Quellenangaben

Klocke, Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 1995, S. 59 Punkt 2.3; Jessnitzer, Der gerichtliche Sachverständige, 1992, S. 1 Rz. 1 und S. 102 Rz. 172; Cors, Handbuch Sachverständigenwesen, 2006, S. 11.

Pieper, Sachverständige im Zivilprozess, 1982, S. 39.

Pieper, ebd., S. 33 Nr. 1.3; Wellmann, Der Sachverständige in der Praxis, 1988, S. 37 Rz. 2.10; Klocke, a. a. O., S. 56 Nr. 2.2; Jessnitzer, a. a. O., S. 1 Rz. 2 und S. 5 Rz. 10; Müller, Der Sachverständige im gerichtlichen Verfahren, 1988, S. 3 Rz. 3; Nicklisch, Der Experte im Verfahren, 2005, S. 3 und S. 17; Weidhaas, Der Sachverständige in der Praxis, 2004, Rz. 80 und Rz. 173; Bayerlein, Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 2008, S. 229 Rz. 7; Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 2006, S. 5 Rz. 11 und S. 159.

Wir bündeln internes und externes Expertenwissen

Ein starkes Team mit unterschiedlichen IT-Schwerpunkten und juristischer Aus- und Weiterbildung.

Ein Sachverständigengutachten ist eine begründete, sachliche und unparteiische Darstellung von Tatsachen. Unsere EDV-Sachverständigengutachten sind eine beweiskräftige Verkörperung getroffener Feststellungen. Die Fragestellungen unserer Mandanten oder die in einem Beweisbeschluss des Gerichts formulierten Fragen sind die Grundlage des Sachverständigengutachtens.

Unsere EDV-Gutachten treffen detaillierte Aussagen mit Beweischarakter. Die Akkreditierung sämtlicher EDV-Gutachter der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz durch einen Sachverständigenverband ist für uns selbstverständlich. Wir bieten einen umfassenden Service und decken zahlreiche Fachgebiete der Informationstechnologie ab.

Ob Gerichtsgutachten oder Versicherungsgutachten, die Deutsche Gesellschaft für Datenschutz steht mit Rat und Tat zur Seite.

Gutachten stellen Tatsachen fest.