AEB - Aufstellung der Entgelte und Budgetberechnung

Die Budgetverhandlungen werden auf Grundlage der im Krankenhausentgeltgesetz vorgegebenen Formulare der Aufstellung der Entgelte und Budgetberechnung (AEB) geführt. Die AEB besteht aus den Formularen (vgl. auch Anlage 1 zum KHEntgG):

E 1 (PDF, 308 KB) Aufstellung der Fallpauschalen für das Krankenhaus
E 2 (PDF, 133 KB) Aufstellung der Zusatzentgelte für das Krankenhaus
E 3 (PDF, 332 KB) Aufstellung der nach § 6 KHEntgG krankenhausindividuell verhandelten Entgelte
E 3.1 Aufstellung der fallbezogenen Entgelte
E 3.2 Aufstellung der Zusatzentgelte
E 3.3 Aufstellung der tagesbezogenen Entgelte
B 1 (PDF, 323 KB) Gesamtbetrag und Basisfallwert nach § 3 KHEntgG für das Kalenderjahr 2003 oder 2004
B 2 Erlösbudget und Basisfallwert nach § 4 KHEntgG ab dem Kalenderjahr 2005

Es hat sich gezeigt, dass aufgrund der Komplexität der Budgetverhandlungen die gesetzlichen Formulare nicht alle relevanten Informationen für die Vereinbarung des Erlösbudgets und der Erlössumme liefern können. Seitens des AOK-Bundesverbands wurde deshalb ein erweitertes E1plus-Formular entwickelt, um die vorhandene Informationslücke zu schließen.

E1plus-Formular 2018

Quelle: AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin, Stand: 13.02.2018

Das Formular E1plus dient der Erfassung von Krankenhausleistungen für die Budgetverhandlungen und wird jährlich an den neuen Fallpauschalenkatalog angepasst. Da das ursprüngliche gesetzliche Formular E1 für die Berechnung eines krankenhausindividuellen Preises nicht geeignet war, hat der AOK-Bundesverband ein erweitertes E1plus-Formular entwickelte, mit dem ein Basisfallwert transparent errechnet werden kann.

Mit der Version E1plus 2018 (Katalog 2016) können die Istdaten 2016 und die Überliegerdaten 2016/2017, mit der Version E1plus 2018 (Katalog 2017) die Istdaten 2017 sowie die Überliegerdaten 2017/2018 erfasst werden.