Psych-Entgeltsystem

PEPP 2018

Als Grundlage für die Kalkulation der mittlerweile sechsten Version des PEPP-Kataloges dienten Daten von 102 Einrichtungen. Im Entwurf des Entgeltkataloges sind insgesamt 79 PEPPs enthalten (54 vollstationäre, 20 teilstationäre und 5 Fehler-PEPPs). Im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfolgte eine weitere Differenzierung zur Abbildung besonders aufwendiger Fälle bei Kindern mit Behinderungen oder Einschränkungen sowie bei der Suchtbehandlung.

Die Anzahl der Zusatzentgelte hat sich von 99 auf 108 erhöht. Bei den psychiatrierelevanten Zusatzentgelten haben sich keine Änderungen ergeben. Der wechselnde Behandlungsaufwand im Verlauf einer Behandlung wird weiterhin durch vier ergänzende Tagesentgelte abgebildet.

Für die 2018 erstmals zu vereinbarenden stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlungen nach § 115d SGB V („Behandlung zu Hause“) sind im Entgeltkatalog zwei unbewertete PEPPs für die Behandlung von Erwachsenen sowie von Kindern und Jugendlichen vorgesehen. Für diese können von den Vertragsparteien vor Ort auch weiter differenzierende Entgelte vereinbart werden. Die Leistungen der stationsäquivalenten Behandlung sind vom Krankenhaus getrennt von den voll- und teilstationären Leistungen als eigenständige Fälle abzurechnen. Die entsprechenden Regeln der Fallzusammenführung finden Anwendung.

Der aktuelle Katalog ist von Stabilität und Kontinuität geprägt. Nach der fünfjährigen Optionsphase ist der PEPP-Katalog ab 2018 nun von allen Krankenhäusern verpflichtend zur Abrechnung anzuwenden.

In der Version 2018 der DKR-Psych wurden keine inhaltlichen Änderungen in den Kodierrichtlinien im Vergleich zum Vorjahr vorgenommen. Dieser Sachverhalt steht im Zusammenhang mit einer zurückhaltenden Weiterentwicklung der Klassifikation. Es erfolgten lediglich redaktionelle Änderungen und Ergänzungen. Des Weiteren wurden diee Anpassungen von ICD-10-GM und OPS in den Textbeispielen umgesetzt.