Patienten- und Verbraucherberatung

Das Bild zeigt die Beratung eines Bürgers durch eine Anwältin.

Der GKV-Spitzenverband fördert seit 2011 Einrichtungen, die Verbraucher sowie Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informieren und beraten. Die geförderte Einrichtung trägt den Namen "Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)".

Mit dem Informations- und Beratungsangebot soll die Patientenorientierung im deutschen Gesundheitssystem gefördert und die gesundheitliche Kompetenz von Nutzern gestärkt werden, damit diese sich schnell, sicher und selbstbestimmt im komplexen Gesundheitssystem orientieren können.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat die Aufgabe, Inhalte und Anlässe von Beratungsanfragen auszuwerten, damit hierdurch Hinweise auf Problemlagen im Gesundheitswesen gewonnen werden können. Entsprechende Erkenntnisse sind vom Fördermittelnehmer einmal jährlich in einem Bericht an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung zu übermitteln.

Die letzte Förderperiode endete am 31. Dezember 2015. Daher hatte der GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung turnusgemäß ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Seit 01. Januar 2016 erhält ein neuer Träger die Fördermittel für eine unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung. Die Sanvartis GmbH hatte das im Interesse der Patienten und Verbraucher beste und innovativste Angebot.

Aufgrund einer Gesetzesänderung stehen für die neue Förderphase jährlich ca. 9 Mio. Euro zur Verfügung. Damit soll die Anzahl der Beratungskontakte bei sichergestellter Qualität deutlich gesteigert und die Erreichbarkeit des unabhängigen Informations- und Beratungsangebots verbessert werden. Zudem erhöht sich die Laufzeit ab 2016 von fünf auf sieben Jahre. Die Förderung wird jährlich an die Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des vierten Sozialgesetzbuches angepasst.

Fast 10 Jahre wurden Einrichtungen zur unabhängigen und neutralen Patienten- und Verbraucherberatung im Rahmen von zwei Modellvorhaben erprobt:

1. Phase: 2001- 2005

2. Phase: 2006- 2010

Mit der Einführung der UPD als Regelangebot 2011 wurde gesetzlich geregelt, dass „die Beratungstätigkeit einer unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung (…) einer dauerhaften Verpflichtung zur Evaluation und Prozessoptierung unterliegen (muss)“ (Gesetzesbegründung zur Novellierung des § 65b SGB V, 2010).

Auch in der aktuellen Förderphase 2016 – 2022 wird die UPD evaluiert. Nach einer europaweiten Ausschreibung wurde der Zuschlag für die Evaluation - nach Beratung im begleitenden Beirat §65b SGB V und im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung an die Prognos AG erteilt. Die wissenschaftliche Begleitforschung wird ihre Arbeit im August 2016 aufnehmen.

Aufgabe der Evaluation ist es - wie in der vorausgegangenen Förderphase – zu prüfen, ob das Regelangebot die Ziele der unabhängigen Patientenberatung erreicht, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung einer bundesweit einheitlichen Beratungsqualität, die Einhaltung von Qualitätskriterien wie Neutralität und Unabhängigkeit und auch die Erreichbarkeit.

Für die vorausgegangen Förderphase 2011 – bis 2015 liegt ein Abschlussbericht der Evaluation durch das IGES-Institut vor.

Die Förderung von Einrichtungen, die „Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informieren und beraten“ ist gemäß § 65b SGB V regelmäßig auszuschreiben. Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt durch den GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung.

Seit Einführung dieses Regelangebots für eine unabhängige Patienten- und Verbraucherberatung wurde die Förderung der UPD zweimal ausgeschrieben:

1. Förderphase Regelangebot: 2011-2015

2. Förderphase Regelangebot: 2016-2022

Um die mit der Förderung beabsichtigten gesetzlichen Ziele zu erreichen (Stärkung der Patientenorientierung, Aufzeigen von Problemlagen im Gesundheitswesen), wurden die Anforderungen an die jeweilige Förderphase in den für die Ausschreibung maßgeblichen Leistungsbeschreibungen näher konkretisiert. Hierzu zählen z. B. die Anforderungen an die Erreichbarkeit, Qualitätssicherung und zur personellen Ausstattung. Die Leistungsbeschreibungen wurden im begleitenden Beirat § 65b SGB V beraten.

Förderphase 2011-2015

Leistungsbeschreibung (PDF, 708 KB)

Förderphase 2016-2022

Leistungsbeschreibung (PDF, 138 KB)

Im Ausschreibungsverfahren der 2. Förderphase wurde seitens eines unterlegenen Bieters ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt gestellt, mit dem das Verfahren überprüft wurde. Im Ergebnis wurden Planung und Durchführung des Vergabeverfahrens und die Beauftragung des aktuellen Auftragnehmers vollumfänglich bestätigt.

Beschluss der Vergabekammer

Dokumente und Links

Dokumente zur Modellphase

Monitor Patientenberatung