Tierquälerei melden

Hund © Marcel Gäding
© Marcel Gäding

Wenn Sie beobachten, dass Tiere schlecht gehalten oder gequält werden, bewahren Sie Ruhe und gehen folgendermaßen vor:

  • Sichern Sie Beweise.
  • Bitten Sie Zeugen um eine eidesstattliche Versicherung.
  • Wenn immer möglich, machen Sie Fotos.
  • Notieren Sie sich Autonummern und Anschriften.

Wenden Sie sich Ihren Hinweisen (genaue Angaben von Ort, Zeit, Geschehen) Und Beweisen an das örtlich zuständige Veterinäramt, das als Behörde der Landkreisverwaltung für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zuständig ist. Es kann anhand bestehender Vorschriften die beanstandete Tierhaltung überprüfen und Auflagen für eine Verbesserung der Zustände erteilen. Das Veterinäramt benötigt Informationen aus erster Hand, weshalb Augenzeugen sich am Besten selbst dort melden sollten.

In akuten Notsituationen oder einem eindeutigen Fall von Tierquälerei haben Sie die Möglichkeit, Strafanzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft zu stellen. Das ist für Sie nicht mit Kosten verbunden und hilft, Tierquäler dingfest zu machen.

Gerne geben unsere Mitgliedsvereine dabei Hilfestellung. Wenn der örtliche Tierschutzverein die Hilfe des Dachverbandes benötigt, um in einem Fall von Tierquälerei weiter zu kommen, kann er sich mit der Bundesgeschäftsstelle in Verbindung setzen.

Das Veterinäramt wird nicht tätig - was tun?

Falls die Behörde untätig bleibt, können Sie Ihre Anzeige direkt an die vorgesetzte Behörde des Landrats stellen, im Falle einer Tierquälerei auch an die zuständige Staatsanwaltschaft richten. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Behörde einzureichen. Davon sollte jedoch nur als letztes Mittel Gebrauch gemacht werden.

Muster einer Strafanzeige 
Muster einer eidesstattliche Versicherung

Tierquälerei im Ausland

Wenn Sie beobachten, dass ein Tier schlecht behandelt oder gehalten wird, empfehlen wir zunächst den Verantwortlichen selbst darauf anzusprechen und zu versuchen, ihn freundlich aber bestimmt auf die Leidensfähigkeit des Tieres hinzuweisen.

Hilft das nicht, sollte man unverzüglich einen Bericht, möglichst durch Fotos dokumentiert, an die örtliche Polizeibehörde richten und falls ein örtlicher Tierschutzverein bekannt ist, diesen unterrichten. Wichtig ist, dass die Beweislage eindeutig ist: Sie müssen den genauen Ort, Datum, und die detaillierte Beschreibung der beobachteten Tierquälerei, sowie die Verantwortlichen der Tat und gegebenenfalls Zeugen nennen. Der unmittelbare Protest vor Ort ist weitaus wirkungsvoller als später vom Heimatort aus etwas ändern zu wollen. Im Nachhinein ist es meistens unmöglich, den Tieren effektiv zu helfen.

Ansprechpartner:

Scheuen Sie sich nicht, die jeweilige Organisation innerhalb des Urlaubslandes bei Tierschutzproblemen um Unterstützung zu bitten.

Bemerken Sie Missstände, bei denen Sie den Eindruck haben, dass es sich nicht um die Tat eines Einzelnen handelt, dann protestieren Sie auch gegen diese Missstände bei der Botschaft des Landes und appellieren Sie an den Botschafter, seinen Einfluss gegen das beobachtete Tierelend geltend zu machen. Haben Sie entschieden, Ihren Urlaub aufgrund der Missstände nicht mehr in diesem Land zu verbringen, dann teilen Sie diesen Entschluss unbedingt Ihrem Reiseunternehmen mit. Der Tourismus ist die einzige Einnahmequelle dieser Unternehmen und deshalb können Sie hier durchaus Einfluss nehmen.

Je häufiger die Behörden und Tourismusverbände mit Beschwerden konfrontiert werden, desto weniger können sie die Augen vor dem Thema „Tierschutz“ verschließen. Auch wenn Sie den Eindruck haben, dass die Polizei Ihre Beschwerde nicht ernst nimmt, oder befürchten, dass die Botschaft auf Ihren Brief nicht reagieren wird, tragen Sie damit doch viel dazu bei, dass der Schutz von Tieren – egal, in welchem Land der Welt – nicht totgeschwiegen werden kann.