Brutto-Netto-Rechner 2019 Was von Ihrem Gehalt übrig bleibt

Wie viel Netto bleibt vom Brutto? Wie viel Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden von Ihrem Gehalt abgezogen? Finden Sie es heraus mit dem Brutto-Netto-Rechner.


Das Gehalt für den neuen Job hört sich gut an. Doch wie viel Geld bleibt netto davon übrig? Welche Steuerklasse ist die günstigste, wenn beide Ehepartner arbeiten? Und wie wirkt sich ein Kinderfreibetrag aus?

All diese Fragen lassen sich mit dem Brutto-Netto-Rechner beantworten. Tragen Sie einfach Ihren Bruttolohn und Freibetrag ein, wählen Sie Steuerklasse, Bundesland und Krankenkasse. Falls Sie Kinder haben, geben Sie mögliche Kinderfreibeträge an. Je mehr Angaben Sie machen, desto genauer ist das Ergebnis.

In Kooperation mit Steuerfachanwalt Disqué

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Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Tabelle sowie des ermittelten Auswertungsergebnisses wird keine Gewährleistung übernommen.

Um den Rechner benutzen zu können, müssen Sie zunächst ihre Lohnsteuerklasse kennen. Hier eine kurze Übersicht, in welche Klasse Sie gehören.

Die Lohnsteuerklasse I gilt für die folgenden Arbeitnehmer:
-Ledige
-Verwitwete ab dem übernächsten Jahr nach dem Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners
-Geschiedene
-Verheiratete oder in Partnerschaft lebende, die dauernd getrennt leben
-Verheiratete oder in Partnerschaft lebende, deren Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner in der Bundesrepublik nur beschränkt steuerpflichtig ist (in der Regel, weil er oder sie nicht in Deutschland lebt)

Die Lohnsteuerklasse II gilt für Alleinerziehende, die die Voraussetzungen der Steuerklasse I erfüllen und die zusätzlich Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben.

In die Lohnsteuerklasse III fallen folgende Arbeitnehmer:
-Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die nicht dauernd getrennt leben und nicht die Steuerklasse IV gewählt haben. Der ebenfalls berufstätige Ehepartner oder Lebenspartner erhält dann die Steuerklasse V. Wenn der andere Partner nicht berufstätig oder selbstständig ist, gilt für ihn ebenfalls die Lohnsteuerklasse III.
-Verwitwete bis zum Ende des auf den Tod des Ehegatten/Lebenspartners folgenden Kalenderjahres. Der verstorbene Ehegatte oder Lebenspartner muss zum Zeitpunkt seines Todes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gewesen sein. Die Ehegatten oder Lebenspartner dürfen bis zum Zeitpunkt des Todes nicht dauernd getrennt gelebt haben.

In die Lohnsteuerklasse IV fallen verheiratete oder in Partnerschaft lebende Arbeitnehmer, wenn beide Partner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Wenn allerdings für einen Partner die Steuerklasse III gilt, fällt der andere nicht in Steuerklasse IV, sondern in Steuerklasse V. Ehegatten oder Lebenspartner, die beide berufstätig sind, können die Steuerklasse einmal im Jahr ändern lassen.

Die Steuerklasse V wird angewendet, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner beantragen, den jeweils anderen Ehegatten oder Lebenspartner in die Steuerklasse III einzureihen (siehe oben)

Die Lohnsteuerklasse VI wird in der Regel eingetragen, wenn ein Arbeitnehmer mehr als ein Arbeitsverhältnis hat.

Wie ändern sich Ihre Finanzen, wenn Sie Ihr Leben ändern?

Mit Hilfe dieses Rechners können Sie zum Beispiel schnell und unkompliziert herausfinden, wie sich ein Jobwechsel oder eine Gehaltserhöhung auf Ihr Nettogehalt auswirken. So vermeiden sie Überraschungen, wenn sie dann tatsächlich die ersten neue Gehaltsabrechnung in Händen halten. Auch andere Veränderungen im Leben lassen sich mit Hilfe des Rechners auf ihre finanziellen Auswirkungen hin abklopfen.

Sie wollen heiraten? Dann müssen Sie sich zusammen mit Ihrem Partner überlegen, in welchen Steuerklassen Sie arbeiten wollen: Entweder der eine in III oder der andere in V oder beide in IV. Die Steuerklasse IV für beide Partner ist empfehlenswert, wenn beide ähnlich viel verdienen. Sonst eher die Kombination aus III für den einen Partner und V für den anderen. Die Steuerklassen unterscheiden sich aber nur dadurch, wie viel Steuer monatlich automatisch vom Gehalt abgezogen wird. Wer zu viel gezahlt hat, bekommt das Geld einmal im Jahr nach Abgabe seiner Steuererklärung zurück.

Sie erwarten ein Kind? Dann erhöht sich in der Regel ihr Nettogehalt durch Kinderfreibeträge und ein höheres Kindergeld.

Sie sind vom Glauben abgefallen? Dann können Sie überprüfen, ob die gesparte Kirchensteuer den Verzicht aufs ewige Seelenheil wett machen kann.

Sie erwägen, von der gesetzlichen in die private Krankenkasse wechseln? Wenn sie wissen, welchen Beitragssatz ihre neue Versicherung verlangt, können Sie anhand des Rechners überprüfen, wie sich dadurch ihr Netto-Gehalt verändert.

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Allerdings sollten Sie die Frage der richtigen Krankenversicherung auf keinen Fall allein von steuerlichen Erwägungen abhängig machen. Die mögliche Steuerersparnis fällt gering aus gegenüber den gewaltigen Kosten, die eine schlecht gewählte private Krankenversicherung im Laufe der Jahre verursacht. Welche Versicherungen für Sie generell sinnvoll sind, finden Sie in unserem Überblick.

Die allermeisten Möglichkeiten zur Steuerersparnis erschließen sich nur dem, der auch eine Steuererklärung abgibt. Gerade für junge Arbeitnehmer kann das eine ziemliche Herausforderung sein. Eine Hilfestellung finden Sie hier.



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