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Rechtliche Aspekte: Betreuung - Vorsorgevollmacht - Zwangseinweisung

Zum Thema „Betreuung“ bzw. „Zwangseinweisung“ finden Sie weiter unten einige grundsätzliche Informationen.

Oft werden der DGBS konkrete Fragen zu juristischen Angelegenheiten gestellt, die wir leider nicht beantworten können/dürfen. Das Rechtsberatungsgesetz bestimmt, dass ausschließlich Rechtsanwälte berufen sind, Rat in Rechtsfragen zu erteilen. Wenden Sie sich bei Bedarf an einen in Ihrer Region tätigen Anwalt für Sozial- und/oder Familien- und/oder Arbeitsrecht. Adressen erhalten Sie bei der Anwaltskammer in Ihrer Wohnregion. Im Falle von Mittellosigkeit können Sie sich an das für Sie zuständige Amtsgericht wenden und dort bei der Rechtsantragsstelle einen Beratungshilfeschein beantragen. Der Anwalt rechnet dann seine Vergütung direkt mit der Justizkasse ab. Wichtiger Hinweis: Der Beratungshilfeschein muss vor der Konsultation eines Anwalts beantragt werden! 

Betreuung – was ist das?

Die rechtliche Betreuung ist für Menschen gedacht, die ihre Angelegenheiten (zeitweise) aufgrund bestimmter Einschränkungen nicht selbst regeln können. Zu solchen Einschränkungen gehören auch psychische Erkrankungen wie die Bipolare Störung bzw. deren Auswirkungen. Im Rahmen einer Manie kann es beispielsweise zu unüberlegten Entscheidungen kommen. Dazu gehören oftmals unverhältnismäßige Geldausgaben und/oder Vertragsabschlüsse, Schwierigkeiten auf der Arbeitsstelle etc.
Während einer Depression können andererseits z.B. wichtige Termine nicht eingehalten werden.

In akuten Krankheitsphasen kann es sinnvoll oder sogar notwendig sein, eine Betreuung zu beantragen. Diese wird beim Amtsgericht (Betreuungsgericht) angefragt. Je nach Bundesland kann hier der Ansprechpartner variieren, bitte informieren Sie sich hierzu im Vorfeld. Als Betreuer können eigene Angehörige oder neutrale Betreuungsvereine bzw. deren Vertreter bestellt werden. Die Bestellung erfolgt jedoch auf jeden Fall durch das Gericht. In besonders dringenden Fällen kann das Verfahren beschleunigt werden.

Was bringt eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht wird schriftlich erteilt und kann sich auf unterschiedliche Bereiche beziehen. Sie entbindet z.B. den Arzt von seiner Schweigepflicht und ein bevollmächtigter Angehöriger hat dann die Möglichkeit, in manischen Episoden mit dem Arzt über Behandlungsmöglichkeiten zu beraten.

Zwangseinweisung

"Ist es Verrat an dem Erkrankten, wenn ich ihn zwangseinweisen lasse und wie schätze ich ein, wann dies der richtige Weg ist?"
Eine Zwangseinweisung wird ein Arzt nur dann vornehmen, wenn er der Meinung ist, dass dies zum Schutze des Patienten (Eigengefährdung) oder der Umgebung (Fremdgefährdung) notwendig ist – es gibt im Übrigen auch nur für diese Fälle eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Deshalb ist es sinnvoll, in einer solchen Situationen einen Arzt aufzusuchen, zu dem man ein gutes Vertrauensverhältnis hat und der den Patienten im Idealfall bereits kennt. Ist beides nicht möglich und es muss in einer Notsituation die Polizei und der Notarzt gerufen werden, dann bleibt nur, sich auf deren Einschätzung zu verlassen. In einer eskalierenden Situation einen Arzt hinzuzuziehen, ist aber kein Verrat, sondern dient dem Schutz aller Beteiligten und trägt in aller Regel dazu bei, dass dem Betroffenen so schnell wie möglich so gut wie möglich und nötig geholfen werden kann.

Hierzu ist allerdings anzumerken, dass die Gesetzeslage zu Zwangsmaßnahmen derzeit immer wieder überarbeitet wird und sich zudem die Gesetze in den einzelnen Bundesländern unterscheiden.

 

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