Neuer Luftreinhalteplan Köln


Die Bezirksregierung Köln hat unter Beteiligung der Stadt Köln, verschiedener Interessengruppen und der Öffentlichkeit die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln erarbeitet. Der neue Luftreinhalteplan ist seit dem 01.04.2019 in Kraft.

Hiermit werden verschiedene Maßnahmenpakete eingeleitet, um- und fortgesetzt, die zu einer dauerhaften Verbesserung der Luftqualität und zur schnellst möglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid führen sollen.

In einer detaillierten Einzelfallprüfung wurden durch die Bezirksregierung Köln auch zonale und streckenbezogene Fahrverbote als zusätzliche straßenverkehrsrechtliche Maßnahme überprüft. Diese würden zu erheblichen Einschränkungen für den geregelten städtischen Verkehr, den Handel, das Handwerk, die Versorgung der Stadt, die Pendler und die Anwohner sowie zu einer Funktionsunfähigkeit der Stadt und zu einem Verlust der Verkehrssicherheit führen. Angesichts der nur noch geringen und kurzzeitigen Überschreitungen, die sich zudem auf wenige Stellen erstrecken und nur einen geringen Teil der Bevölkerung betreffen, sind Fahrverbote bei Abwägung aller grundrechtlich geschützten Güter im Ergebnis unverhältnismäßig.

Die Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid ist oberstes Ziel des neuen Luftreinhalteplans.

Dies setzt eine konsequente Umsetzung der Maßnahmen voraus, um auf Dauer Fahrverbote jeder Art auszuschließen.

Dazu gehören u.a.:

  • Software-Update und Rückkaufprämie mit 50 % Umsetzung
  • Bundesstraßenmaut
  • LKW-Transitverbot
  • Masterplanmaßnahmen
  • Parkraummanagement
  • Steuerung des Reisebusverkehrs
  • Förderung des Radverkehrs
  • Landstromversorgung für Binnenschiffe
  • Umstellung der Carsharing-Flotte auf Elektrofahrzeuge
  • Umstellung der Fahrzeuge von Stadt und städtischen Gesellschaften auf elektrischen Antrieb
  • Förderung emissionsarmer bzw. emissionsfreier Lieferverkehr – Lastenrad und Mikrodepots
  • Busflottenerneuerung
  • Baumaßnahme L 361n
  • Baumaßnahme Mülheimer Brücke

Darüber hinaus sind folgende zusätzliche Maßnahmen für einzelne Messstellen vorgesehen:

  • Einrichtung einer Expressbusspur auf der Aachener Straße
  • Einrichtung einer Lichtsignalsteuerungsanlage auf der Luxemburger Straße

Die Öffentlichkeit hatte 6 Wochen die Möglichkeit sich zu beteiligen. Neue Maßnahmen sind durch die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht hinzugekommen.

Rund 40 Einwendungen und Anregungen sind hierzu bei der Bezirksregierung Köln eingegangen und geprüft sowie an die Stadt Köln weitergeleitet worden. Mit dabei waren u.a. Vorschläge zum Ausbau des ÖPNV, Radverkehr, Umrüstung von Taxis und kommunalen Fahrzeugen oder die Weiterentwicklung des P&R-Angebots; sowie der Expressbusspur.

Die Stadt Köln evaluiert verschiedene Möglichkeiten zur Stärkung des Busverkehrs, ggf. als Expressbusspur, auf der Aachener Straße. Bis zum nächsten Fahrplanwechsel 2019 soll diese Maßnahme mit aufgenommen worden sein.

Die bereits durchgeführten Anstrengungen haben in den vergangenen Jahren in Köln bereits eine erhebliche Verbesserung der lufthygienischen Situation bewirkt. Neuste Werte aus dem Jahr 2018 belegen, dass dieser positive Trend sich fortsetzt.

Unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen wird es im Jahr 2020 an nur noch 4 Straßenabschnitten zu einer geringfügigen Grenzwertüberschreitung kommen. Am Clevischen Ring und an der Justinianstraße wird der Grenzwert (40 µg/m³ ) nur noch um 3 bis 5 µg/m³ überschritten, am Neumarkt und an der Luxemburger Straße nur um 1 bis 3 µg/m³ überschritten. Auf der Aachener Straße gibt es keine Grenzwertwertüberschreitung mehr.

Durch diese Reduzierung sowie Einhaltung der Grenzwerte wird dem Gesundheitsschutz bereits deutlich Rechnung getragen.

Der Luftreinhalteplan ist ab Montag, den 01.04.2019 unter www.bezreg-koeln.nrw.de im Internet abrufbar. Zusätzlich kann er in der Zeit vom 01.04.2019 bis 18.04.2019 sowohl bei der Bezirksregierung Köln als auch bei der Stadt Köln während der Dienststunden eingesehen werden.

Oberbürgermeisterin der Stadt Köln
Stadthaus Deutz – West
Zimmer 07.E 07
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Zeiten:
montags, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr