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Ratgeber

Wer zahlt bei Velo- und Kickboardunfällen?

Unsere Kinder (12 und 15) benutzen Bike oder Kickboard für den Schulweg, aber auch an Wochenenden als Freizeitvergnügen. Wer zahlt eigentlich für die Schäden, wenn es zu einem Unfall kommt? Gilt dies auch für Unfälle mit Inlineskates, Skateboards oder E-Bikes?
* Dr. iur. Beat Frischkopf*

Wer eine Privathaftpflichtversicherung hat, kann grundsätzlich beruhigt losrollen, solange die Vernunft mitspielt. Seit der Abschaffung der Velovignette im Jahr 2012 ist die Veloversicherung in der Privathaftpflicht integriert, um für selbst verschuldete Unfälle gegenüber Drittpersonen versichert zu bleiben. Dies gilt auch für E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h und fahrzeugähnliche Geräte (sogenannte fäG: beispielsweise Inlineskates, Mini-Trottinette, Kickboards, Skateboards). Für die stärkeren E-Bikes (über 25 km/h) sind aber das gelbe Kontrollschild und eine Mofaversicherung notwendig.

Beat Frischkopf.

Beat Frischkopf.

Fahrzeugähnliche Geräte (fäG) sind mit Rädern oder Rollen ausgestattete Fortbewegungsmittel, welche ausschliesslich durch die Körperkraft des Benützers angetrieben werden, wie Rollschuhe, Inlineskates, Trottinette oder Kinderräder. Fahrräder und Rollstühle gelten nicht als fahrzeugähnliche Geräte. FäG dürfen verwendet werden: a) auf den für die Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen wie Trottoirs, Fusswegen, Fussgängerzonen sowie Radwegen; b) auf der Fahrbahn von Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen; c) auf Nebenstrassen, wenn entlang der Strasse Trottoirs sowie Fuss- und Radwege fehlen. Allerdings müssen die fäG-Benützer Geschwindigkeit und Fahrweise stets den Umständen und Besonderheiten des Geräts anpassen und Fussgängern den Vortritt gewähren.

Bei den E-Bikes unterscheidet man «Leicht-Motorfahrräder» (solche mit Tretunterstützung bis 25 km/h) und «Motorfahrräder» (bis 45 km/h). Für beide Kategorien gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Für das Lenken eines Motorfahrrads ist der Führerausweis der Kategorie M erforderlich, für Leicht-Motorfahrräder nur für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren. Motorfahrräder sind mit den klassischen «Töffli» vergleichbar: Es gilt die Helmtragepflicht, es braucht einen Rückspiegel, ein Kontrollschild und einen Fahrzeugausweis. Diese Vorschriften gelten für die langsamen E-Bikes nicht. Hingegen muss mit allen E-Bikes der Radweg benützt werden. Bei einem Verbot für Motorfahr­räder dürfen E-Bikes mit Tretunterstützung bis zu 45 km/h nur mit ausgeschaltetem Motor weitergefahren werden.

Vorschriften beachten

Das (beschränkte) Fahrverbot und die Helmtragepflicht sind auch im Hinblick auf die versicherungsrechtlichen Folgen zu beachten, zumal in den allgemeinen Versicherungsbedingungen meist vorgesehen ist, dass bei verbotenen Fahrten kein Versicherungsschutz besteht, sodass finanzielle Forderungen drohen können. In der Familienversicherung sind die Eltern und ihre unmündigen Kinder mitversichert, die meisten Versicherer schliessen auch junge Erwachsene bis 25 mit ein, zumindest solange sie ledig und in Ausbildung sind.

* Dr. iur. Beat Frischkopf ist Rechtsanwalt, Sursee, www.frischkopf.ch.

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