Strafrechtliche Compliance / corporate compliance / Wirtschaftsstrafrecht

Strafrechtliche Compliance

In der Gegenwart hat die öffentliche Meinung, dass das Strafrecht das geeignete und erforderliche Mittel sei, um lenkend auf die Wirtschaft einzuwirken, zunehmend in Gesetz und Rechtsprechung Eingang gefunden. Die Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten nimmt stetig zu. Die Kontroll- und Organisationsanforderungen an die Unternehmen nach Recht und Gesetz werden fortlaufend verschärft. Damit steigt auch das Haftungsrisiko Ihres Unternehmens. Unternehmen müssen bei Verletzung entsprechender Gesetzesregelungen für strafrechtliches Fehlverhalten von Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit für das Unternehmen einstehen.

Der Begriff Compliance entstammt ursprünglich dem Sarbanes-Oxley-Act (SOX). Dieses amerikanische Gesetz wurde mit einem Passus versehen, der ausländische Gesellschaften von börsennotierten Unternehmen in den USA in den Geltungsbereich von SÒX fallen ließ und damit zur Einhaltung der amerikanischen Antikorruptionsgesetze verpflichtet. Der Begriff Compliance bedeutet die Einhaltung und Befolgung der geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. Corporate Compliance beinhaltet die Gesamtheit aller unternehmerischen Maßnahmen, welche die Einhaltung und Befolgung aller für das Unternehmen und seine Mitarbeiter geltenden Gesetze und Regelungen im Rahmen der Unternehmenstätigkeit sicherstellen soll. Es geht um die Haftung und strafrechtliche Verfolgung von Unternehmen und deren Mitarbeiter.

Wir beraten Unternehmen durch Risikoanalyse, Vermittlung von Strategien, Aufbau von Unternehmensstrukturen,  Fortbildung, anonyme Mitteilungsmöglichkeiten (z.B. Telefonhotline), Korruptionsbeauftragte, externe Kontrolleure, Wirtschaftsprüfer das Haftungsrisiko und die strafrechtliche Verfolgung für das Unternehmen und seine Mitarbeiter in Form von Vernehmung, Durchsuchung oder Verhaftung zu minimieren. Diese erhöhten Anforderungen werden künftig auch kleinere Betriebe betreffen.

Betrugsvorwürfe wegen Kurzarbeitergeld, Sozialversicherungsbetrug, Abrechnungsbetrug, Korruptionsvorwürfe oder strafrechtliche Organisationsvorwürfen sind, wie die Fälle Siemens und Volkswagen zeigen, kostspielig und rufschädigend. Lassen Sie es nicht soweit kommen. Wir beraten Sie gerne. 

Wenn Sie Fragen haben, schreiben uns unverbindlich eine E-mail unter kontakt-anwalt@t-online.de. Für eine Mandatserteilung rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon 040/ 39 14 08, im Notfall (= nur im Fall von Festnahme und Verhaftung) 0177/ 447 40 40 oder benutzen Sie das Kontaktformular(auf das Wort klicken) Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein kurzes Informationsgespräch an Werktagen, nicht die Rechtsberatung ist kostenlos. Eine Beratung kostet für eine halbe Stunde € 49,58 zzgl 19 % Umsatzsteuer in Höhe von € 9,42, € 59,00.

Ich bitte Sie für die kostenlose Information eine positive Bewertung bei google maps (anklicken, Beitrag schreiben, anmelden) zu erteilen. 

Wenn Sie uns direkt beauftragen möchten, bitte ich Sie um Übersendung ihrer Telefonnummer und Adresse und einer Strafprozessvollmacht (auf das Wort klicken) (für alles außer Strafrecht (Erläuterung zum Ausfüllen) über das 

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(im Anhang können Sie die Dokumente anhängen) 

oder per Fax: 040/ 39 14 07, durch die Post (Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg) oder nach dem Einscannen als Email (ihr-anwalt-hamburg@t-online.de). Bitte vergessen Sie nicht, ihre Adresse und Telefonnummer für Rückfragen anzugeben.

Ihr Anwalt Strafrecht Hamburg - Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz