Vorsitz der Länderkammer -
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) ist seit dem 1. November der neue Präsident des Bundesrats. Die Länderkammer hatte ihn bereits am 10. Oktober einstimmig zum Nachfolger von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) gewählt.
Seine Antrittsrede hält Woidke am kommenden Freitag. In die Zeit seiner Bundesratspräsidentschaft fallen die Jubiläen 30 Jahre Deutsche Einheit und 75 Jahre Ende des Zweiten Weltkriegs im kommenden Jahr.
Woidke möchte mehr Miteinander
"Ich betrachte beide Daten als Verpflichtung", teilte Woidke mit. Gemeinsam mit dem Jahrestag des Mauerfalls in diesem Jahr markierten diese Jubiläen historische Wendepunkte für Deutschland, Europa und die Welt. Brandenburg werde in seiner Ratspräsidentschaft alles dafür tun, das Miteinander in der Bundesrepublik weiter zu stärken. "Ich möchte zeigen, dass wir gemeinsam besser vorankommen", betonte er.
Weitere Anliegen sind, dass die Bundesbürger mehr miteinander reden und die Politiker die Bürgersorgen ernst nehmen sollen. Höhepunkt der Bundesratspräsidentschaft ist im Oktober 2020 die Ausrichtung der Feiern zum Tag der Deutschen Einheit in Potsdam.
Der neue Bundesratspräsident hat mehrere Reisen ins Ausland geplant, darunter in die Niederlande, nach St. Petersburg und nach Kalifornien. Die Präsidentschaft wechselt jährlich nach einer festgelegten Reihenfolge.
2 Kommentare
Duxer, das ist so nicht richtig. In Deutschland gibt es keine festgelegte Rangfolge der Verfassungsorgane. In der Infobox ist ja auch nur die Rede davon, dass er gerne auch mal als Nummer Zwei bezeichnet wird. Unstrittig richtig ist aber, dass der Bundesratspräsident den Bundespräsidenten vertritt, sobald der verhindert ist - so geschehen im Juli, als Michael Müller anstelle des verurlaubten Frank-Walter Steinmeier an Ursula von der Leyen die Entlassungsurkunde überreichte.
Kleiner Fehler in der Infobox. Der Bundesratspräsident ist zwar der Vertreter des Bundespräsidenten, aber nur die Nr. 4 in einer inoffiziellen protokollarischen Rangfolge. Vor dem Bundesratspräsidenten sind noch der Präsident des Bundestages (Nr. 2) und die Bundeskanzlerin (Nr. 3).