Wohnungen in Berlin | Bildquelle: dpa

Innenministerium sieht Verfassungsbruch Scharfe Kritik am Berliner Mietendeckel

Stand: 16.11.2019 18:48 Uhr

Mit einem Mietendeckel will Berlin gegen steigende Mietpreise vorgehen - doch das hält das Bundesinnenministerium für verfassungswidrig. Berlin sei "kompetenzrechtlich gehindert", solche Gesetze zu erlassen.

Nach Einschätzung des CSU-geführten Bundesinnenministeriums verstößt der geplante Mietendeckel des Berliner Senats gegen das Grundgesetz. Das Land Berlin sei "kompetenzrechtlich gehindert", Gesetze zur Mietenbegrenzung zu erlassen, schreibt das Ministerium in einer Mail an den Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Wegner. Zunächst berichtete die "Berliner Morgenpost" darüber.

Als Grund für seine Einschätzung führte das Innenministerium an, die Mietpreisbegrenzung sei bereits durch den Bund "umfassend und abschließend geregelt" worden. Solche Entscheidungen des zuständigen Bundesgesetzgebers dürften nicht durch Einzelentscheidungen eines Landes "verfälscht werden". Die "Gesetzgebungskompetenz der Länder" sei daher "gesperrt".

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen teilte dazu mit: "Allen Beteiligten war von Anfang an bewusst, dass sie juristisches Neuland betreten. Am Ende wird ein Gericht entscheiden, ob der Mietendeckel Bestand hat."

Auch einzelne Punkt problematisch?

Aber auch einzelne Punkte des geplanten Berliner Mietendeckel-Gesetzes sind nach Ansicht der Juristen im Bundesinnenministerium problematisch. Der Gesetzentwurf greife in die Eigentumsfreiheit der Wohnungseigentümer ein, heißt es in der Mail, die bereits am 31. Oktober verschickt worden war. Vom geplanten Mietenstopp würden zudem alle Vermieter ohne Unterschied erfasst. Auch würden steigende Preise der Instandhaltung nicht berücksichtigt.

Die rot-rot-grüne Berliner Koalition will bis Anfang kommenden Jahres ein bundesweit bisher einmaliges Mietendeckel-Gesetz beschließen. Demnach sollen die Mieten für fünf Jahre eingefroren werden. Außerdem soll es für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung geben. Auch Mietsenkungen sollen in bestimmten Fällen möglich sein.

Schon der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses war zu dem Schluss gekommen, dass das rückwirkende Einfrieren der Mieten auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 aus rechtsstaatlichen Gründen bedenklich sei.

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