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Höhe des ÖH-Beitrages?

EUR 20,20

Beitragsberechnung WJ1920

Wofür wird mein ÖH-Beitrag verwendet?

Der ÖH-Beitrag ermöglicht der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH), ein umfangreiches Serviceangebot zur Verfügung zu stellen und gegenüber den zuständigen Ministerien als starke und unabhängige Vertretung der Studierenden aufzutreten. Die Pflichtmitgliedschaft bei der ÖH garantiert aufgrund der finanziellen Unabhängigkeit ein politisch unabhängiges Handeln der ÖH.

Grundsätzlich werden von deinen ÖH-Beitrag 70 Cent für die ÖH-Unfall- und Haftpflichtversicherung verwendet, mit der du im und rund um‘s Studium immer auf der sicheren Seite bist. Vom restlichen Betrag Euro gehen 13 Prozent an die Bundesvertretung und 87 Prozent an die einzelnen Hochschulvertretungen.

Mit der folgenden Grafik wollen wir die Verwendung deines ÖH-Beitrags und die größten Projekte der ÖH-Bundesvertretung illustrieren. Aber auch die lokalen Hochschulvertretungen fördern Projekte von Studierenden, unterstützen in Notlagen und realisieren Projekte, die dir direkt vor Ort deinen Studienalltag erleichtern. Bei allen weiteren Fragen, die die bundesweite Verwendung des ÖH-Beitrags betreffen, kannst du dich jederzeit an das Wirtschaftsreferat der ÖH-Bundesvertretung und bezüglich der hochschulspezifischen Verwendungen an das Wirtschaftsreferat an deiner Hochschule wenden.

ÖH-Versicherung

70 Cent deines ÖH-Beitrags werden direkt für die ÖH-Unfall- und Haftpflichtversicherung verwendet. Diese garantiert dir auf dem Weg zur Hochschule oder beispielsweise im USI-Kurs eine umfassende Unfall- und Haftpflichtversicherung, die (fast) alle Eventualitäten abdeckt.

Warum verändert sich der ÖH-Beitrag?

Die Höhes des ÖH-Beitrages wird durch das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz (kurz: HSG; hier § 38 Abs. 3) geregelt. Das besagt, dass sich der Studierendenbeitrag je Studienjahr um die gültige Steigerungsrate des Verbraucherpreisindex 2010 erhöht. Der sich daraus ergebende Betrag ist auf halbe oder ganze Euro aufzurunden. Die oder der Vorsitzende der ÖH-Bundesvertretung hat die Höhe des Studierendenbeitrages für das folgende Studienjahr bis längstens 1. Mai jedes Jahres in geeigneter Form bekanntzugeben. Es liegt also nicht im Ermessen der ÖH-Bundesvertretung den ÖH-Beitrag zu ändern. Das HSG sieht in den gesetzlichen Bestimmungen zwingend eine jährliche Anpassung des ÖH-Beitrages vor.

Rückerstattung des ÖH-Beitrags

Der ÖH-Beitrag ist dein Mitgliedsbeitrag bei der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) und ermöglicht der ÖH die Vertretung deiner Interessen. 13% davon gehen an die Bundesvertretung der ÖH, 87% an deine lokale Vertretung an der Universität (Uni), Pädagogischen Hochschule (PH), Fachhochschule (FH) oder Privatuniversität (PU).

Die Einzahlung erfolgt grundsätzlich gemeinsam mit den Studiengebühren über den Erlagschein deiner Bildungseinrichtung und ist Voraussetzung für die ordentliche Inskription, auch wenn du von den Studiengebühren befreit bist (z.B. während eines Auslandsemesters oder bei Beurlaubung bzw. Karenzierung). An der Vernetzung aller Bildungseinrichtungen wird derzeit gearbeitet, trotzdem kann es zur Notwendigkeit kommen den ÖH-Beitrag mehrfach einzuzahlen: An den Unis reicht die einmalige Zahlung für alle Unis, an den PHs, PUs und FHs jedoch nicht. Auch bei gleichzeitigem Studium an Uni und PH, PU, bzw. FH musst du meist doppelt einzahlen. Trotzdem kann es auch bei einem Doppelstudium an zwei Universitäten nötig sein, für die gültige Fortsetzungsmeldung an beiden Universitäten eine weitere Handlung (etwa ein E-Mail oder einen Eintrag im EDV-System) zu setzen. Nähere Informationen dazu erhältst Du an deinen Universitäten.

Die ÖH erstattet dir jedoch doppelt oder mehrfach eingezahlte ÖH-Beiträge grundsätzlich zurück:

  • wenn du gleichzeitig an einer PH, PU bzw. FH und einer Universität oder an zwei Unis gleichzeitig inskribiert bist und zweimal ÖH-Beitrag zahlen musstest;
  • wenn du an mehreren PHs, PUs oder FHs inskribiert bist und mehrfach den ÖH-Beitrag zahlen musstest;
  • wenn du dein Studium vor Ende der Nachfrist zur Einzahlung der Studiengebühren (bei öffentlichen Unis ist dies der 30.11. bzw. der 30.04.) beendest und von deiner öffentlichen Universität entsprechend deine Studiengebühren für dieses Semester zurückbekommst;
  • wenn du dein Studium kurz nach Inskription wieder abbrichst und von der Universität deine Studiengebühren rückerstattet bekommst (z.B. bei Nichtbestehen des Aufnahmetests für Medizin).

Achtung: Falls du den ÖH-Beitrag bei derselben Bildungseinrichtung doppelt oder mehrfach eingezahlt hast, ist nicht die ÖH die richtige Anlaufstelle, sondern die zuständige Stelle an den Unis, PHs, PUs bzw. FHs, die über die Mittel verfügen. Die ÖH erhält pro Student_in immer nur einmal den ÖH-Beitrag, jedoch keine darüber hinausgehende Summe. Wir können jedoch nur jene Beiträge refundieren, die auch tatsächlich bei uns eingelangt sind.

Antrag auf Rückerstattung des ÖH-Beitrages stellen

Nachdem die ÖH von den Unis, PHs, PUs und FHs die Information über die Einzahlungen des ÖH-Beitrags immer nur nachträglich erhält, können wir leider - so gern wir wollten - nicht darauf verzichten, die Rückerstattung des ÖH-Beitrags an gewisse formale Vorgaben zu koppeln. Schließlich sind wir per Gesetz verpflichtet, von allen Studierenden den Beitrag einzuheben, und jede Rückerstattung muss entsprechend nachweisbar und gerechtfertigt sein.

Wir benötigen daher einen ausgefüllten Antrag inklusive Einzahlungsnachweise, um die Rückerstattung in die Wege leiten zu können. Das vorliegende Formular wurde so gestaltet, dass möglichst alle Fälle berücksichtigt werden können. Trotzdem können immer wieder unerwartete Fälle auftreten. Sollte also das Formular auf eine bestimmte Situation nicht passen, ist es mit entsprechenden Kommentaren zu versehen und trotzdem zu verwenden.

Dein ausgefülltes Formular mit den dazugehörigen Unterlagen schicke per Post oder per E-Mail bitte an:
Österreichische HochschülerInnenschaft
"Rückerstattung ÖH-Beitrag"
Taubstummengasse 7-9
1040 Wien

Telefon: +43/1/310 88 80 -15
FAX: +43/1/310 88 80/36
sekretariat@oeh.ac.at

Wichtige Info: Wir bitten zu berücksichtigen, dass die Refundierung durchaus bis zu zwei Monate dauern kann.