Kulturelles Leben in Bayern Neustart für Kunst und Kultur unter veränderten Bedingungen: Ab dem 15. Juni wieder kulturelle Veranstaltungen möglich

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Konzept zur weiteren Öffnung des Kunst- und Kulturbetriebs beschlossen: Ab dem 15. Juni 2020 können kulturelle Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen im Freien und bis zu 50 Gästen unter Beachtung von Hygienevoraussetzungen in geschlossenen Räumen stattfinden. Kinos in Bayern sollen ebenfalls am 15. Juni 2020 wieder öffnen.

Dabei müssen die Hygienevoraussetzungen eingehalten und entsprechende räumliche Voraussetzungen geschaffen werden.

Das Konzept des Kunstministeriums sieht für die Wiederaufnahme von kulturellen Veranstaltungen allgemeine Sicherheits- und Hygieneregeln für sämtliche Kulturveranstaltungen vor. Dazu gehören zum Beispiel die Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,5 Meter für Gäste und Personal, beim Einsatz von Blasinstrumenten sowie bei Gesang ohne Mund-Nasen-Bedeckung von mindestens 2 Meter, sowie Maßnahmen zur Hygiene. Weitergehende Anforderungen können sich aus Maßnahmen des Arbeitsschutzes ergeben. Gäste müssen in Innenräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, das Personal und Mitwirkende ebenfalls, soweit sich in den Räumlichkeiten Gäste aufhalten und der Sicherheitsabstand nicht gewahrt werden kann. Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel wenn die künstlerische Darbietung mit dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unvereinbar ist. Die Tickets dürfen nur mit Zuordnung von festen Sitzplatznummern sowie personalisiert ausgestellt werden. Zudem muss ein Reinigungs- und Lüftungskonzept erstellt werden.

Weiterführende Informationen finden Sie in den FAQs zur Wiederaufnahme des Theater-, Konzert- und weiteren kulturellen Veranstaltungsbetrieb unter  „Welche Maßgaben sind bei der Durchführung von Theater-, Konzert- und anderen kulturellen Veranstaltungen zu beachten?“.

Ein wirksames und durchdachtes Hygienekonzept muss für jede kulturelle Veranstaltung vorliegen. Es muss auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungs-/Gesundheitsbehörde vorgelegt werden. Jede Veranstaltung über 10 Personen muss eine Woche vor Beginn bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.

Kunstminister Bernd Sibler
Kunstminister Bernd Sibler

Seit mehreren Wochen setzte sich Kunstminister Bernd Sibler für erste Lockerungen bei kulturellen Veranstaltungen ein. „Nun ist es Zeit für einen Neustart für Kunst und Kultur unter den veränderten, derzeitigen Bedingungen. Mit der Öffnung von vielen Kultureinrichtungen wie Bibliotheken, Museen, Ausstellungshäusern oder Sing- und Musikschulen haben wir bereits erste wichtige Schritte getan. Jetzt gehen wir den eingeschlagenen Weg einer abgewogenen und klugen Öffnung von Kunst und Kultur im Freistaat konsequent weiter.“ 

Das Konzept zur Wiederöffnung  wurde im Austausch mit Betroffenen und in Anlehnung an die Empfehlungen der Kulturministerkonferenz erarbeitet, deren Vorsitzender Bayerns Kunstminister Bernd Sibler ist. Es bietet den Kunst- und Kulturschaffenden in Bayern eine erste verlässliche Perspektive. Gleichzeitig sorgt die Bayerische Staatsregierung mit einem Kultur-Rettungsschirm von rund 210 Millionen Euro dafür, dass betroffenen Kultureinrichtungen, Kulturschaffenden sowie Künstlerinnen und Künstlern angesichts der weiter andauernden Herausforderungen durch die Pandemie geholfen werden kann. Dazu gehört das bereits angelaufene Künstlerhilfsprogramm für soloselbständige Künstlerinnen und Künstler sowie eine pragmatische Regelung für Vergütungsansprüche von Gastkünstlerinnen und -künstlern sowie sonstigen temporär Beschäftigten an staatlichen und staatlich geförderten Einrichtungen, die auch für nichtkünstlerische Honorarkräfte wie Maskenbildner oder Techniker Anwendung findet. Zudem enthält der Rettungsschirm ein Stabilisierungsprogramm für kulturelle Spielstätten, die Kinolandschaft und die Filmbranche sowie ein Programm für die Laienmusik in Bayern. Die Details der Förderprogramme werden derzeit ausgearbeitet und zeitnah bekanntgegeben.

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