Umweltschutzaktivisten blockieren an den "Ende Gelände"-Aktionstagen 2016 den Tagebau Welzow-Süd von Vattenfall in der Lausitz (Quelle: imago/Christian Mang)
Audio: Antenne Brandenburg | 24.10.2018 | Holger Kessler | Bild: imago stock&people

Aktion "Ende Gelände" im Mai 2016 - Kohle-Gegner in Cottbus freigesprochen

Die Aktion erregte deutschlandweit Aufsehen: Im Mai 2016 besetzten Kohlekraftgegner in der Lausitz ein Tagebaugelände. Nun wurde einem Mann der Prozess gemacht. Das Urteil: Freispruch.

Der Prozess gegen einen Braunkohlegegner vor dem Amtsgericht Cottbus ist am Mittwoch mit einem Freispruch zu Ende gegangen. 

Dem 47-Jährigen war Hausfriedensbruch vorgeworfen worden, weil er im Mai 2016 an einer illegalen Besetzung des Tagebaugeländes Welzow teilgenommen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dafür im Mai eine Geldstrafe von 800 Euro gefordert. Der Mann legte Widerspruch ein.

Anwalt und Angeklagter beim Prozess Ende Gelände Cottbus Amtsgericht (Foto: rbb/Schneider)
Der Angeklagte und sein Anwalt im Amtsgericht Cottbus | Bild: rbb/Dirk Schneider

Zu wenig Zäune

Das Gericht begründete den Freispruch damit, dass das besetzte Gelände nicht ausreichend umzäunt und beschildert war. Dadurch sei es für den Angeklagten nur schwer zu erkennen gewesen, dass er sich auf dem Betriebsgelände des Tagebaus befinde.

Weitere Verfahren folgen

Am Cottbuser Amtsgericht sind noch sechs weitere Verfahren anhängig, die mit den Anti-Kohle-Protestaktionen vom Mai 2016 im Zusammenhang stehen.

Damals hatten sich zahlreiche Demonstranten unerlaubt Zugang zum Tagebaugelände Schwarze Pumpe und der Förderanlagen im Tagebau Welzow (Spree-Neiße) verschafft und sich an Gleisen und Baggern festgekettet. Der Protest erlangte deutschlandweit Aufsehen. Aktivisten hatten sich teilweise an den Gleisen einbetoniert.

Kritik an der Aktion aus politischen Reihen

Große Teile der Brandenburger Politik lehnten die Erstürmung des Vattenfall-Kraftwerksgeländes Schwarze Pumpe ab. Zwar habe sich bei der Protestaktion am Pfingstwochenende "eine übergroße Mehrzahl der Demonstranten" an den Konsens gehalten, auf Gewalt zu verzichten, sagte damals etwa der energiepolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Thomas Domres. Doch seien die Ereignisse am Kraftwerk "Schwarze Pumpe" ein eindeutiger Verstoß gewesen.

Auch Grünen-Fraktionschef Axel Vogel bewertete die Aktion "Ende Gelände" ambivalent: Ohne die Stürmung des Kraftwerks wäre sie ein Erfolg gewesen, sagte er. Die Szenen, die sich dabei abgespielt hätten, "waren unnötig, überflüssig und widersprachen eindeutig dem Aktionskonsens".

Der innenpolitische Sprecher der AfD, Thomas Jung, verurteilte den gewaltsamen Protest ebenfalls: "Ein solches Verhalten schadet sowohl der Demokratie als auch dem Ansehen basisdemokratischer Initiativen, welche die AfD grundsätzlich unterstützt." Er wirft zudem den Grünen vor, sich nicht ausreichend von den "militanten Methoden der Protestbewegung zu distanzieren."

Insgesamt waren 24 Strafanzeigen wegen Landfriedensbruchs, gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingegangen, wie Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (CDU) damals mitteilte. Gegen 213 Personen wurde Ermittlungen eingeleitet.  

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2 Kommentare

  1. 1.

    EIn toller Rechtsstaat ist das...

    In Leipzig bekommen zwei Leute eine HAFTSTRAFE, weil sie bei einer Demonstration, bei der es zu Ausschreitungen/Vandalismus kam, MITGELAUFEN sind. Ohne irgendeinen Beweis der persönlichen Schuld.

    Hier nimmt einer an ner Demo teil, deren klares Ziel die STÜRMUNG VON TAUGEBAUANLAGEN war(also eindeutig das Betreten fremden Betriebsgeländes).
    ...und wird freigesprochen, weil das Betriebsgelände für ihn nicht als solches zu erkennen ist????

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