Schloss und Herrschaft Rheda

von Hans-Joachim Böckenholt

Viele wohlerhaltene Schlösser Westfalens spielten eine sowohl territorialgeschichtlich als auch kulturhistorisch bedeutende Rolle, aber nur sehr wenige von diesen sind wie Schloss Rheda ein Spiegel nahezu aller wesentlichen landesgeschichtlichen Ereignisse gewesen, so dass es verwundert, dass trotz guter Archivverhältnisse bis heute eine territorialgeschichtliche Gesamtdarstellung der Herrschaft Rheda fehlt. Der vorliegende Abriss einer Geschichte von Schloss und Herrschaft Rheda kann selbstverständlich schon rein vom Umfang her nicht den Anspruch erheben, dieses Defizit auszufüllen, versucht aber, den interessierten Laien verständlich und zuverlässig in die komplizierte Geschichte der Herrschaft einzuführen und dem Fachmann eine knappe Übersicht über die bisher bekannten, jedoch verstreut publizierten Daten und Forschungsergebnisse zum Schloss und zur Herrschaft Rheda an die Hand zu geben. Besonderer Dank gebührt an dieser Stelle I. D. der Fürstin und S. D. dem Fürsten zu Bentheim-Tecklenburg für die Anregung zu dieser Arbeit und bereitwillige Auskünfte, Frau Dr. Edeltraud Klueting und Herrn Dr. Harm Klueting, M. A., für die Akribie bei der Durchsicht des Manuskripts und zahlreiche wertvolle Hinweise. Möge dieses Büchlein nicht nur ein bedeutendes Kulturdenkmal mit anderen Augen sehen lehren, sondern vor allem auch bei der Jugend landesgeschichtliche Interessen wecken und vielleicht sogar neue Forschungsvorhaben initiieren.

Widukind von Rheda

Südlich eines Übergangs der uralten, noch 1515 als Hellweg bezeichneten Heer- und Handelsstraße Kassel-Paderborn Warendorf-(Greven)Münster über die Ems[1] bot ein kleines, sich in der Emsaue ausweitendes Ried, nach dem eine benachbarte Höfegruppe bereits 1088 den Namen Retthe oder Rethe trug[2], den idealen Standort für eine nicht leicht zugängliche Burganlage. Sobald die historische Entwicklung den Ausbau lokaler Herrschaft zuließ, entstand an diesem günstigen Ort vielleicht schon im 11. Jahrhundert, wahrscheinlich jedoch erst in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts, auf einem heute noch 5,50 Meter, ursprünglich wohl bis zu zehn Meter hohen künstlichen Erdhügel inmitten des Rieds die feste Burg Rheda, die offenbar nicht nur den Emsübergang und den oben erwähnten Fernhandelsweg sichern, sondern vor allem auch, gestützt auf alte Vogtei- und Gerichtsrechte (das Frei- oder Vemgericht befand sich in der Nähe der Burgmühle), eine sich langsam herauskristallisierende Herrschaft Rheda festigen sollte. Urkundlich belegt ist diese Anlage erst 1170, als Edelherr Widukind von Rheda, wie sein Vater Everwin[3] auch Vogt der Klöster Freckenhorst und Liesborn, von Freckenhorst nach Rheda zog[4] und die Wasserburg ausbaute.

Wenn uns auch von ihrer baulichen Gestalt nichts überliefert ist, so müssen wir doch annehmen, dass sie nicht nur Ausgangspunkt zahlreicher Kampfhandlungen um territoriale Besitzansprüche, sondern auch feste Zuflucht bei den kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern Heinrichs des Löwen und denen des Kölner Erzbischofs Philipp von Heinsberg besonders in den unruhigen Jahren zwischen 1177 und 1181 war, in denen Widukind von Rheda, gemeinsam mit seinem Freund, Waffengefährten und Verwandten Bernhard II. zur Lippe (Widukinds Mutter Luttrude von Schwalenberg war vermutlich eine Cousine Hermanns I. zur Lippe, des Vaters von Bernhard II.)[5], als treuer Anhänger Heinrichs des Löwen an der Spitze eines Heeres gar vor die kölnische Hauptstadt Soest zog, nach missglückter Belagerung die gesamte Umgebung „vor Niemanden und Nichts zurückschreckend“ verwüstete und Medebach in Asche legte[6]. Es ist zu vermuten, dass Widukind von Rheda, wie von seinem Waffengefährten Bernhard immer wieder urkundlich belegt, auch an den übrigen Kämpfen gegen die Anhänger des Kölner Erzbischofs aktiv beteiligt war[7].

Erst mit der Verbannung Heinrichs des Löwen und der Zertrümmerung seines sächsischen Stammesherzogtums durch Friedrich I. Barbarossa bahnte sich eine Wende an: 1184 traten Widukind von Rheda und Bernhard zur Lippe am Hof des ehemals feindlichen Erzbischofs von Köln auf[8], söhnten sich offenbar mit ihm aus, ohne jedoch – wie ein Besuch Widukinds in Braunschweig 1188 beweist[9] – den Sachsenherzog fallenzulassen, und trachteten nun in zeittypischer religiöser Bewegung, vielleicht sogar aus Reue über mancherlei Untat, neben erworbenem ritterlichem Ansehen und manchem Weltlichen Gut auch Gottes Huld zu gewinnen. Wesentlich auf Initiative Widukinds hin gründeten diese, seine Mutter Luttrude, Bernhard zur Lippe, der Edle Ludger von Waidenberg, die Schwalenberger Grafen und schließlich auch Bischof Hermann II. von Münster 1185 das später so bedeutende Zisterzienserkloster Marienfeld, in das zunächst zwölf Mönche der Abtei Hardehausen unter dem Konventualen Ekkehard einzogen[10].

Offenbar zutiefst berührt von den flammenden Predigten führender Zisterzienser, wendete sich Widukind von Rheda immer entschiedener von den weltlichen Belangen ab und zog, wie auch zahlreiche andere westfälische Adelige[11], unter Kaiser Friedrich Barbarossa am 11. Mai 1189 von Regensburg aus ins Heilige Land, nachdem er zuvor seine vererbbaren Güter (17 Eigenhöfe und 14 Lehnhöfe) der Stiftung Marienfeld übereignet hatte[12], in der er nach glücklicher Heimkehr die Mönchskutte zu nehmen gelobte.

Doch dieser dritte Kreuzzug endete für die deutschen Kreuzfahrer mit einem Fiasko: Nachdem Friedrich Barbarossa nach beschwerlichem Landweg am 10. Juni 1190 im Saleph (Göksu in Südanatolien) ertrunken war, löste sich das deutsche Kreuzfahrerheer nahezu völlig auf. Nur die Tapfersten, unter ihnen Widukind von Rheda, folgten dem Barbarossasohn Herzog Friedrich von Schwaben weiter bis vor die galiläische Hafenstadt Akkon und belagerten sie unter nahezu hoffnungslosen Bedingungen . Nach unsäglichen Strapazen – Hunger und Seuchen dezimierten das Heer[13] starb hier Widukind von Rheda wahrscheinlich noch im Winter 1190/91, ein Mann, dessen Kampfgeist beispielhaft .gewesen sein muss, wenn noch 110 Jahre später ein anonymer Dichter des Fürstenpreises auf den thüringischen Landgrafen Ludwig III. voller Hochachtung von dem „menlich helt von arde fri“ aus Westfalen berichtet:“… der heidenschaft zu nide/was da der vogt von Ride/Witkhe was geheizen der/der beiden tot was singer“[14]. Ein treuer Kampfgefährte führte Herz und Gebeine Widukinds zurück in die Heimat, wo sie in der Kirche zu Marienfeld beigesetzt wurden.

Die Edelherren zur Lippe

Da Widukind von Rheda und seine Gattin Mathilde von Ricklingen keine Erben hinterließen, belehnte wahrscheinlich Bischof Hermann II. von Münster Widukinds Freund, Verwandten und Waffengefährten Bernhard II. zur Lippe mit den Gerichts- und Vogteirechten der Edlen von Rheda[15]. Damit geriet die Herrschaft Rheda in den Besitz der Edelherren zur Lippe, die bereits neben ihrem Stammland im Bereich um Lippstadt auch über Streubesitz am Hellweg und im südöstlichen Münsterland und über kleineren Besitz östlich des Teutoburger Waldes, vor allem im Raum Enger und Bünde, verfügten[16], aber sicherlich mehr edel als reich waren, wie Magister Justinus im Lippiflorium, einem Preisgedicht des 13. Jahrhunderts, bemerkt[17], obwohl die Lipper wahrscheinlich aus einer Seitenlinie der Grafen von Werl – des ältesten und edelsten der westfälischen Grafenhäuser – stammten[18]. Mit Bernhard II. zur Lippe wurde nun eine der faszinierendsten Persönlichkeiten staufischen Rittertums Herr zu Rheda[19]: In jungen Jahren zunächst Domherr in Hildesheim, erwarb er nach dem Tode seines älteren Bruders die Grundlagen ritterlicher Bildung, wurde Anfang der siebziger Jahre Lehnsmann des Kölner Erzbischofs Philipp von Heinsberg, schlug sich aber dann, wie sein Freund Widukind, 1177 auf die Seite Heinrichs des Löwen und kämpfte für ihn gegen den Grafen von Altena, den Führer der kölnischen Partei. Zusammen mit Bischof Hermann von Münster brach er die Festungen Ahaus und Diepenau und baute die Levenburg (Lämershagen bei Bielefeld) gegen die Grafen von Ravensberg. Nachdem er mit Widukind die Umgebung Soests und die Stadt Medebach verwüstet hatte (s. o.), musste er das Land verlassen und wurde als einer der wenigen, trotz einer versprochenen Amnestie noch verbliebenen Getreuen des Welfenherzogs Befehlshaber der starken welfischen Feste Haldensleben bei Magdeburg. Nach Plünderungen und Raubzügen, die bis vor die Tore der Bischofsstadt führten, trotzte Bernhard in Haldensleben monatelang einer vielfachen Übermacht unter Erzbischof Wichmann von Magdeburg und entschloss sich erst in völlig aussichtsloser Lage 1181 zur Übergabe[20]. Er konnte zwar ehrenhaft die Feste verlassen, verlor aber alle Kirchenlehen[21]. 1184 sah man ihn jedoch, zusammen mit Widukind, wieder am Hof des Kölner Erzbischofs, der 1186 sogar die Rückgabe seiner Lehen veranlasste[22] und dafür das Obereigentum von Burg und Stadt Lippe (= Lippstadt), die von Bernhard zur Lippe zwischen 1185 und 1190 als erste westfälische Stadt planmäßig gegründet worden war[23], anerkannt bekam. Obgleich Bernhard II. sich auch nach dem Erbe der Herrschaft Rheda noch etlicher Übergriffe gegen kirchliche Güter schuldig machte (gar bitter beklagte sich zum Beispiel die Äbtissin von Liesborn über die gewaltsame Enteignung ihrer Belehnungsrechte durch den Lipper)[24], zog er sich doch nach und nach deutlich von den weltlichen Geschäften zurück, die spätestens seit 1194 – mit Ausnahme Marienfelder Belange – von seinem Sohn Hermann II. wahrgenommen wurden[25]. In einer Mischung von tiefer Frömmigkeit und eigenwilligem Kampftrotz zog er, wohl endgültig durch eine vorübergehende Lähmung seiner Beine veranlasst, 1198 als Kreuzritter nach Livland[26] und trat nach Beendigung des Zuges als Mönch in das Kloster Marienfeld ein.

Als Siebzigjähriger pilgerte er 1211 erneut in die baltischen Länder, wurde dort Abt des Marienfelder Filialklosters Dünamünde, bekämpfte wiederholt als Verbündeter des Schwertordens mit Erfolg die heidnischen Esten und wurde schließlich, nach einem Rombesuch, in Oldenzaal von seinem eigenen Sohn, Bischof Otto von Utrecht, zum Bischof des neugegründeten livländischen Bistums Selonien (Seiburg) geweiht. In dieser Würde war es ihm vergönnt, nicht nur seinen Sohn Gerhard zum Bischof des Erzbistums Bremen zu salben, sondern auch 1221/2 die Marienkirche seiner Gründung Lippstadt und 1222 die Kirche des von ihm mitgegründeten Klosters Marienfeld eigenhändig zu weihen. Im Alter von weit über achtzig Jahren starb Bernhard 1224 in Seiburg und wurde in Dünamünde beigesetzt. Damit endete ein ungewöhnlich bewegtes Leben, das in jungen Jahren in Kämpfen um die Reichsgewalt verstrickt war, in reifen Jahren sich durch bedeutende Stadt- und Burgengründungen auszeichnete, im Alter der westfälischen Ostkolonisation den Weg bahnte und eigentlich die hervorragende Rolle der Lipper im kirchlichen und kulturellen Leben des 13. Jahrhunderts begründete, die nicht nur, vor allem im Bistum Paderborn, jahrzehntelang die höchsten kirchlichen Würden errangen, sondern auch die Entwicklung und Ausbreitung westfälischer Baukunst entscheidend mittrugen27[27]. In Rheda ist uns aus staufischer Zeit nur ein Baudenkmal erhalten geblieben: Der mächtige Torturm mit der einzigartigen Doppelkapelle, der im dritten Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts entstanden ist, als die Burg Rheda, vermutlich von der Bauhütte der Marienfelder Klosterkirche, in einer Phase politischer Konsolidierung zur lippischen Hauptresidenz, die sich vorher in Lippstadt befand[28], ausgebaut wurde[29].

Bauherr war der Sohn Bernhards, Hermann II., der sich, abgesehen von einem Kriegszug an der Seite Ottos von Braunschweig im Jahre 1201[30], wohl weitgehend dem unheilvollen Thronstreit zwischen dem Löwensohn und dem Barbarossasohn Philipp von Schwaben entziehen konnte und erst wieder 1229 von seinem Bruder Gerhard, dem Erzbischof von Bremen, in eine kriegerische Auseinandersetzung gegen die aufständischen Stedinger verwickelt wurde, von der er nicht heimkehrte[31].

Sein Erbe, Bernhard III., wendete sich in erster Linie dem Ausbau der lippischen Gründungen Lemgo, Hörn und Blomberg zu, musste aber gleichzeitig im Einflussbereich des Bistums Münster alte Anrechte an Warendorf und Beckum aufgeben und am 19. Januar 1245 sogar die münsterische Lehnshoheit über alle Besitzungen westlich des Teutoburger Waldes, also auch über Rheda, jedoch bei Zusicherung der lippischen Erbfolge, anerkennen. Der Grund für dieses Zugeständnis war die Hilfe des Bischofs Ludolf von Münster in einem Streit Bernhards mit seinem kriegerischen Bruder Simon, dem Domprobst und späteren Bischof von Paderborn, der sich Ende 1244 in Abwesenheit seines Bruders der Burg Rheda bemächtigte und sie erst nach längerer Belagerung wieder herausgab[32]. Dass die lippische Residenz im 13. Jahrhundert jedoch nicht nur im Rahmen kriegerischer Auseinandersetzungen eine Rolle gespielt hat, sondern offenbar auch als eine Pflegestätte der Künste in Erscheinung trat, belegt Magister Justinus‘ ritterliches Preisgedicht auf Bernhard II., das seinen Enkeln Bernhard III. und Simon von Paderborn gewidmet war; und es darf als durchaus wahrscheinlich angenommen werden, dass fahrende Sänger hier auch die berühmten Heldengedichte um Siegfried und Dietrich von Bern vorgetragen haben, zumal sich gerade in ihren von hansischen Kaulleuten nach Skandinavien getragenen Überlieferungssträngen auffallend viele westfälische Namen finden. Einen Bedeutungsverlust als Residenz erfuhr Rheda mit der Teilung der lippischen Herrschaft unter Bernhards Söhnen Hermann III. und Bernhard IV. nach 1265. Herr zu Rheda wurde nach einigem Hin und Her[33] der zunächst geistliche Hermann III., der aber bereits 1274 kinderlos starb, so dass sein vorerst noch unmündiger Neffe Simon I. nach dem Tode Bernhards IV. im Jahre 1275 Gesamterbe des ungeteilten lippischen Besitzes werden konnte[34.

Wenn auch der streitlustige, unruhige Simon I. sich bevorzugt östlich des Teutoburger Waldes in Brake, Enger und Lemgo aufhielt[35], so scheint doch unter seiner Herrschaft die militärische Funktion Rhedas, vor allem im Rahmen der kriegerischen Auseinandersetzungen mit Kurköln (1282-1285), an Bedeutung gewonnen zu haben. Sie führte zu einem Ausbau des der Burg vorgelagerten Fleckens zu einer befestigten Stadt (oppidum), deren Niederlegung jedoch Simon schon kurze Zeit darauf (1305) eidlich geloben mußte[36], um sich aus jahrelanger Gefangenschaft im Osnabrücker Bocksturm zu befreien, in den er im Zuge einer Fehde gegen den Osnabrücker Bischof Ludwig von Ravensberg geworfen worden war.

Nach dem Tode Bischof Ludwigs (1308) konnte Rheda aber sehr schnell neu befestigt und die lippische Herrschaft sogar um Schwalenberger Besitz und Varenholz erweitert werden. Mit dem Tode Simons (1344) jedoch wurde der Zerfall des lippischen Erbes westlich des Teutoburger Waldes eingeleitet: In einem Teilungsvertrag vereinbarten Simons Söhne Otto und Bernhard V., dass Otto den Besitz östlich und Bernhard das lippische Erbe westlich des Teutoburger Waldes, also auch Rheda, erhalten solle[37], deren städtischem Flecken 1355 das verbriefte Stadtrecht zugestanden wurde[38]. Obwohl man sich bei Vertragsabschluß offenbar einig war, dass, wenn einer der Brüder ohne männlichen Erben stürbe, sein Anteil an den lippischen Mannesstamm zurückfallen sollte, übergab Bernhards Witwe Richarda, deren einziger Sohn Simon frühzeitig gestorben war, 1365 das Erbe Bernhards an den Gatten ihrer ältesten Tochter Adelheid, Otto V. von Tecklenburg, zu treuen Händen für Adelheids und seine Kinder [39]. Zwar revidierte Richarda unter Vermittlung des Erzbischofs von Köln schon am 9. April 1366 diesen Vertrag wieder zu Gunsten ihres Neffen Simon III. zur Lippe[40], allein Otto von Tecklenburg verweigerte die Herausgabe des ihm überantworteten Besitzes, zumal ihm seine früh gestorbene Ehefrau Adelheid einen Sohn Nikolaus (II.) hinterlassen hatte[41], und leitete damit eine jahrzehntelange Fehde um Rheda ein.

Die Grafen von Tecklenburg

Im Zuge der Erbauseinandersetzung begannen die eigentlichen Kampfhandlungen offensichtlich erst 1369 damit, dass die jeweils feindlichen Ortschaften und Besitzungen niedergebrannt oder verwüstet, das Vieh fortgetrieben oder Gefangene gemacht wurden, um ein entsprechendes Lösegeld zur Deckung der Kriegskosten zu erpressen[42]. Dabei geriet Simon zur Lippe im Herbst 1371 in die Gefangenschaft Ottos von Tecklenburg und kam nach zwei- bis dreijähriger Haft (vermutlich im Turm zu Rheda) erst wieder frei, nachdem sein Bruder Otto zur Lippe einen Handfrieden mit einigen Verbündeten Tecklenburgs geschlossen und sein Onkel Engelbert von der Mark die Stadt Rheda erobert und zerstört hatte[43]. Sicherlich förderten auch das Landfriedensgebot Kaiser Karls IV. vom 25. 11. 137l[44] und der Westfälische Landfriedensbund vom 25. 7. 1372[45] die Freilassung Simons, konnten ihn aber nicht von der Zahlung eines Lösegelds in der für damalige Verhältnisse ungewöhnlichen Höhe von 8000 Mark in Silber entbinden, zu dessen Beschaffung 1376 u. a. sogar Lippstadt verpfändet werden musste, das später nie wieder eingelöst werden konnte[46].

Doch mit dieser Vereinbarung war der Erbschaftskonflikt jedenfalls von den Lippern her gesehen – keineswegs beigelegt: Noch vor der Freilassung Simons schworen die Brüder Engelbert und Dietrich von der Mark, den Lippern weiterhin beizustehen und auch in Zukunft mit ihnen Otto von Tecklenburg feindlich zu begegnen[47]. Dabei waren – von der gesamtpolitischen Lage her – Aussichten auf einen Erfolg des lippischen Hauses durchaus vorhanden; denn bei dem systematischen, aber auch rigorosen Ausbau der im Lande verstreuten Besitzund Rechtstitel zu einem abgerundeten landesherrlichen Territorium hatte sich Otto von Tecklenburg nicht gerade die Freundschaft der benachbarten Stifter und Städte Münster und Osnabrück erworben[48]; ja das nachbarschaftliche Verhältnis schlug sogar in offene Feindschaft um, als er seinem Schwager, dem berüchtigten, von Kaiser Karl IV. geächteten Wegelagerer Burggraf Johann von Stromberg, Zuflucht ausgerechnet in der Burg Rheda gewährte, von der aus dieser sein Unwesen weitertrieb[49]. So wurde Schloss Rheda erneut nicht nur im Frühjahr 1377 von Bischof Florenz von Münster belagert[50], sondern 1379 nach einem kurzfristigen Bündnis zwischen den Bistümern Paderborn, Münster und Osnabrück, Graf Engelbert von der Mark und den Städten Münster und Osnabrück nach fast sechsmonatiger Belagerung sogar erobert[51]. Sehr zum Leidwesen Simons führte dieser Erfolg gegen Otto von Tecklenburg zwar zur Wiederherstellung der Selbständigkeit des Hochstifts Osnabrück, nicht jedoch zur Rückgabe der Herrschaft Rheda an die Lipper. Nach einer Zahlung von 8000 Gulden kam Otto, diesmal sogar mit Zustimmung der feindlichen Allianz, wieder in den Besitz der alten lippischen Residenz[52]. So schwelte die Erbauseinandersetzung weiter, und eine blutige Kampfhandlung jagte die andere; doch Otto, Graf von Tecklenburg beharrte hartnäckig auf seinem Erbteil, das ihm als zweite „Zange“ gegen Osnabrück erhebliche territoriale Vorteile versprach[53].

Selbst nach dem Tode Ottos von Tecklenburg im Jahre 1395[54] blieben Vermittlungsversuche erfolglos[55]; und als auch von seinem Sohn und Nachfolger Nikolaus II. (1395-1422)[56] die Politik der territorialen Sicherung konsequent weiterbetrieben wurde, gelang es erst dem tatkräftigen münsterischen Bischof Otto von Hoya im Bunde mit Osnabrück, Hildesheim, Hoya und Schaumburg im Jahre 1400[57] den sowohl nach außen wie nach innen territorialpolitisch außerordentlich aktiven Tecklenburger nachhaltig zu bezwingen, Nikolaus II. in Münster gefangenzusetzen und ihn zum Verzicht auf das gesamte Tecklenburger Nordland (Friesoythe, Cloppenburg und Bevergern) zu zwingen[58]. Damit war zwar die Rolle Tecklenburgs als entscheidender Machtfaktor in Nordwestfalen ausgespielt und die Grafschaft in zwei räumlich getrennte Landesteile (Tecklenburg -Lingen und Rheda) zerfallen; die alte lippische Residenz befand sich aber trotz zweier Friedensschwüre gegenüber Simon zur Lippe[59] immer noch in Tecklenburger Besitz. So ist es nicht verwunderlich, dass ein Zwist von 1414, ein lippischer Streifzug von 1437, ein Tecklenburger Vorstoß von 1451 bei gleichzeitigem Überfall der Lipper auf die Rhedaer Vorburg[60] und nicht zuletzt der gescheiterte lippische Ansturm vom 6. Juni 1454, bei dem sich der streitbare Bernhard VII. zur Lippe nur mit knapper Not hinter die schützenden Mauern von Wiedenbrück retten konnte[61], andeuten, dass der Streit um das traditionsreiche Familiengut Rheda immer wieder aufflackerte und erst endgültig mit dem Erbverzicht und Verkauf Rhedas durch Bernhard VII. zur Lippe am 13. Juli 1491 beigelegt werden konnte[62].

Die wilde Kampfes- und Angriffslust der Schweriner Linie des Tecklenburger Grafenhauses machte auch vor der eigenen Familie nicht halt: Sowohl Nikolaus II. als auch Nikolaus III. und dessen herrschsüchtiger Sohn Nikolaus IV. waren zum Beispiel durch Empörung gegen die eigenen Väter zur Herrschaft gekommen, ja letzterer warf 1489 seinen Vater sogar in den Kerker, aus dem ihn erst sein ältester Sohn Otto VII. wieder befreite.

Um nun die streitbaren Geister zu trennen, hatte es sich eingebürgert, dass Lingen jeweils als Leibzucht, als Altenteil also, diente, Tecklenburg dem regierenden Grafen unterstand und Rheda von dem ältesten Sohn verwaltet wurde. Dennoch blieb es nicht aus, dass nach dem Tode Nikolaus‘ III. im Jahre 1496 neuer Hader unter seinen Söhnen Otto VII. und Nikolaus IV. entstand, der schließlich zur Teilung des Besitzes führte: Tecklenburg und Rheda erhielt Otto VII. (reg. 1493-1534), die Nieder- und Obergrafschaft Lingen Nikolaus IV. (reg. 1493-1541). Der ältere Otto achtete jedoch peinlichst darauf, dass der jüngere Nikolaus keine standesgemäße Ehe einging, damit Tecklenburg nicht endgültig geteilt blieb. Er scheute sogar nicht davor zurück, seinen Bruder nahezu ein Jahr lang in Haft zu halten, um ihn an einer geplanten Verlobung mit der Gräfin von Nassau-Beilstein zu hindern[63].

So konnte Ottos ältester Sohn und Erbe, Konrad von Tecklenburg, tatsächlich nicht nur 1534 Tecklenburg [64], sondern 1541, nach dem Tode seines Onkels Nikolaus, ebenfalls die Grafschaft Lingen in Besitz nehmen, wenn auch mit der später verhängnisvollen Lehnsherrschaft des Herzogs Karl von Geldern belastet, die diesem 1526 von Nikolaus IV. während einer Fehde mit Bischof Erich von Münster für geleistete Hilfe aufgetragen werden musste[65].

Obwohl Konrad von Tecklenburg, volkstümlich auch der ,,tolle“ oder „wilde“ Cord genannt, wie seinen Vorfahren, Kirchenfrömmigkeit im eigentlichen Sinn immer wieder abgesprochen wird[66], zumal er stets kompromisslos auf vermeintlichem oder tatsächlichem Recht beharrte und in seinem ausgeprägten Streben nach Herrschaft selbst Verwandte nicht schonte und Freunde und Verbündete immer wieder in Schwierigkeiten brachte[67], ist ihm, dem letzten Tecklenburger der harten Schweriner Linie, eine entscheidende Wende im geistig-religiösen Leben seiner Herrschaft zu verdanken: Nach einer gründlichen Ausbildung als Junker am Hof des hessischen Landgrafen Philipp des Großmütigen, während der er am Reichstag zu Worms und an der Franz-von-Sickingen-Fehde teilnahm, konnte Konrad mit der Übernahme der Teilherrschaft Rheda im Jahre 1524 an eine standesgemäße, politisch einflussreiche Heirat denken und verlobte sich unter Vermittlung des hessischen Landgrafen im Dezember 1526 mit dessen Cousine, der Landgräfin Mechthild von Hessen. Durch ihren, aber auch wohl des Landgrafen Einfluss wendete er sich früh der evangelischen Lehre zu und trug sie als erster westfälischer Territorialherr mit seiner Heirat im Jahre 1527 in seine Herrschaft, so dass die Schlosskaplanei in Rheda wohl die erste vollgültige evangelische Gemeinde mit evangelischer Gottesdienst- und Abendmahlsform in Westfalen wurde.

Abgesehen von einzelnen bilderstürmerischen Aktionen und einigen rechtlichen Übergriffen, hat Konrad, wahrscheinlich unter dem Einfluss seiner Eltern, vor allem seiner Mutter Irmgard von Rietberg, und gut beraten von seinem Hofprediger, dem ausgeglichenen Humanisten Johannes Pollius, und dem hessischen Landgrafen[68], die Reformation zunächst in Rheda, bald auch in Tecklenburg relativ vorsichtig und ohne gewaltsame Unterdrückung katholischer Gottesdienste eingeführt. Wenn sich auch die Zahl der Übergriffe ab 1537 deutlich mehrte[69], so spiegelten doch die Duldung alter Riten zum Beispiel im traditionsreichen Benediktinerinnenkloster Herzebrock und nicht zuletzt auch die maßvolle Tecklenburger Kirchenordnung von 1543 eine durchaus flexible Haltung[70].

Neben der mit Ernst vertretenen evangelischen Sache hatte Konrad von Tecklenburg sicherlich auch den Wiedererwerb früheren tecklenburgischen Erbgutes im Hochstift Osnabrück und im Niederstift Münster im Blick gehabt, als er 1539 dem Schmalkaldischen Bund, der Liga der Protestanten, beitrat. Statt der erhofften Vorteile brachte dieser Anschluss für die Grafschaft Tecklenburg jedoch nur Verheerung und weiteren Zerfall: Als feste Stütze des Protestantismus und eines der Häupter des Schmalkaldischen Bundes wurde Konrad von Tecklenburg früh Ziel der Angriffe des Herzogs Heinrich von Braunschweig, des Bundesgenossen Kaiser Karls V., und von letzterem 1546, dem Todesjahr Luthers, gar geächtet. Hinzu kam, dass Karl V. als Erbe des kinderlos verstorbenen Herzogs von Geldern auf Grund des o.g. Vertrages von 1526 sich als Lehnsherr über die Grafschaft Lingen fühlte und sie über den Kopf des Tecklenburgers hinweg Maximilian von Egmont, dem Grafen von Buren, schenkte. Zur Aufhebung der Reichsacht musste Konrad sich schließlich sogar verpflichten, nicht nur die Nieder-, sondern auch die Obergrafschaft Lingen an Maximilian von Egmont abzutreten und zusätzlich die ungeheure Summe von 25 000 Talern zu zahlen. Nachdem die Erbtochter Maximilians auf Betreiben Karls V. Lingen an die spanische Krone verkauft hatte, war dieses alttecklenburgische Land für immer verloren, galt in Zukunft als niederländisch und teilte unter Philipp II. von Spanien im Zuge der Gegenreformation die Verheerungen und Drangsale der benachbarten Niederlande[71].

In seinen letzten Regierungsjahren erschöpfte sich der „wilde Cord“ in zahllosen, oft blutigen Kompetenz- und Rechtsstreitigkeiten mit dem Bistum Osnabrück, schuf aber immerhin dadurch eine solide Ausgangsposition für den sogenannten Bielefelder Vergleich, der – zusammen mit dem Vertrag zu Wiedenbrück – 1565 die Rechts- und Herrschaftsstrukturen im Grenzbereich zum osnabrückschen Amt Reckenberg für zweieinhalb Jahrhunderte stabilisierte[72].

Die Grafen von Bentheim

Nach dem Tode des letzten regierenden Tecklenburgers am 6. 5. 1557 fielen Tecklenburg und Rheda an seine Erbtochter Anna, die seit 1553 mit dem jungen Grafen Everwin III., dem Erben von Bentheim, verheiratet war – eine Verbindung, die politisch einen erheblichen Machtzuwachs bedeutete, privat jedoch höchst unglücklich verlief, so dass der frühe Tod des jungen Bentheimer Grafen im Jahre 1562 für die Tecklenburger Erbtochter eher eine Erlösung bedeutete[73]. Ihr gemeinsamer Sohn Arnold IV.[74] (in Bentheim der II. Träger dieses Namens) konnte selbstverständlich im zarten Alter von sieben Jahren noch nicht die Herrschaft über seine Besitzungen antreten. Während seine Mutter als Vormund inzwischen die Regierungsgeschäfte für ihn wahrnahm, erhielt Arnold zunächst im Hinblick auf seine späteren Aufgaben eine gründliche Ausbildung am Hof des Herzogs Wilhelm von Jülich Kleve, der anfangs dem lutherischen Glauben zuneigte, nach 1566 aber krank und unter dem massiven politischen Druck Albas wieder zur katholischen Religion zurückkehrte, besuchte dann als Sechzehnjähriger 1571 in Begleitung eines Hofmeisters das protestantische Gymnasium zu Straßburg und kam hier durch seinen Lehrer Johannes Sturm und durch Straßburger Hugenottenkreise mit den Lehren Calvins in Berührung. Aufgrund der Nachricht von der blutigen Bartholomäusnacht (24. 8. 1572) nahm er Abstand von einer geplanten Reise nach Paris, kehrte in die Heimat zurück und trat nach seiner Heirat mit der vermögenden Gräfin Magdalena von Neuenahr (26. 6. 1573) die Regierung seiner Länder an, die infolge der Erbschaft von seinem Vater Everwin die Grafschaft Bentheim und seit dem Tode seines 1566 kinderlos verstorbenen Onkels Arnold III. auch die Grafschaft Steinfurt mit Gronau nebst Wevelinghoven (Kr. Grevenbroich), Havikerwaard (b. Doesburg) und die Solms-Ottensteinschen Güter umfassten.

Dieser schon recht ansehnliche Besitz wurde noch einmal nach dem Tode seiner Mutter im Jahre 1582 um Rheda und Tecklenburg, nach dem Aussterben der Grafen von Hoya aufgrund einer Erbvereinigung von Tecklenburg mit Hessen um die beiden Ämter Uchte und Freudenberg und nach dem Tode seines Schwagers Adolf von Neuenahr 1589 um die Erbanwartschaft auf die Grafschaft Limburg an der Lenne, auf die Herrschaft Alpen (bei Xanten) und Helfenstein (bei Neuß). auf die freie Baronie Lennep und auf das Vogteirecht über Stadt und Erzstift Köln erweitert, so dass Graf Arnold eine von seinem Hause nie zuvor erreichte Territorialmacht in seiner Hand vereinigte, aus der unter günstigeren Umständen ein kleines Reich hätte gebildet werden können.

Schon früh, wahrscheinlich bereits 1573, sicher aber 1575 hatten er und seine Angehörigen sich für das calvinistische (reformierte) Bekenntnis entschieden. Selbst auf die Gefahr hin, aufgrund der Lage seines Territoriums zwischen die Mahlsteine der Gegenreformation zu geraten, die einerseits von den Spaniern gegen die aufständischen Niederlande, andererseits auf münsterischer Seite von dem Bischof Johannes von Hoya eingeleitet und unter dem Kurfürsten von Köln und Bischof von Münster Ernst von Baiern mit Nachdruck betrieben wurde, führte er in fester Haltung, wahrscheinlich auch zur Stützung des mit ihm über seine Gemahlin verschwägerten Prinzen Wilhelm von Oranien, 1588 in Tecklenburg und Rheda, 1591 in Steinfurt und 1592 in Bentheim die reformierte Kirchenordnung ein [75].

Zudem gründete er gemäß dem Erziehungsziel seines Lehrers Johannes Sturm ,,sapiens et eloquens pietas“ nicht nur in Tecklenburg und Rheda Lateinschulen, sondern 1588 in Schüttorf auch eine Hohe Schule, die 1591 mit einem Kostenaufwand von 30000 Talern nach Burgsteinfurt verlegt wurde und als Gymnasium illustre Arnoldinum das geistige Bollwerk reformierten Bekenntnisses gegen das 1588 in Münster von den Jesuiten gegründete Gymnasium sein sollte und gewesen ist [76].

Graf Arnold war dennoch keineswegs eine kämpferische Natur, die – wie vielleicht sein Großvater Konrad von Tecklenburg – die Grafschaft Bentheim zum Hort eines militanten Calvinismus hätte machen können: Als ein höchst feinsinniger Mann von ungewöhnlicher Bildung und relativ aufgeklärtem Geist [77] vermied er Übergriffe jeglicher Art; und als, vor allem seit Beendigung des Kölnischen Krieges (1585), seine Grafschaft Jahr für Jahr von plündernden Kriegshaufen durchzogen wurde, verzichtete er auf militärische Aktionen und suchte – entsprechend seinem Wahlspruch „patiens pietas“ in erster Linie durch Bewirtung der fremden Truppenführer und Geschenke an die benachbarten Kriegsherren das Schlimmste von seinem Lande fernzuhalten. Trotzdem war er 1587 gezwungen, seine Hofhaltung nach Tecklenburg zu verlegen und Archiv und Kleinodien weitab in Sicherheit zu bringen.

Diese wohl auch von Bischof Ernst von Baiern insgeheim unterstützte Missachtung der Neutralität Bentheims erreichte ihren Höhepunkt unter dem Oberbefehlshaber der spanischen Truppen Don Francesco de Mendoza, der mit seinen 24000 Mann im Winterquartier 1598/99 nahezu das ganze Münsterland verwüstete und vielerorts gewaltsam den katholischen Gottesdienst wiederherstellte[78]. Doch weder diese Kriegsereignisse noch die Pest in ihrem Gefolge, die die gräfliche Familie über Tecklenburg und Rheda bis nach Freudenberg bei Syke trieb, vernichtete die beachtliche Macht des bentheimschen Hauses, sondern ein unglückliches Testament, das die Teilung des gesamten Besitzes unter Arnolds fünf Söhne bestimmte, wahrscheinlich wohl auch aus dem Grunde, weil nachgeborene Söhne protestantischer Häuser nicht mehr mit geistlichen Pfründen abgefunden werden konnten [79].

Obgleich der Erbfall schon im Januar 1606 mit dem Tode Arnolds IV. eingetreten war, verwalteten aufgrund der spanisch-niederländischen Kriegshandlungen seine Söhne den Besitz zunächst gemeinsam und teilten ihn erst nach dem spanisch-niederländischen Waffenstillstand (1609) folgendermaßen auf: Der älteste, Graf Adolf (1577-1623), erhielt (neben dem Anspruch auf die schon lange verlorengegangene Grafschaft Lingen) Tecklenburg, Rheda und die beiden hoyaschen Ämter und begründete damit die noch heute in Rheda ansässige Linie Bentheim-Tecklenburg; Graf Arnold Jobst wurde Herr zu Bentheim, Wilhelm Heinrich Herr zu Steinfurt etc., Conrad Gumprecht Herr zu Limburg und Lennep und Friedrich Ludolf Herr zu Alpen und Helfenstein[80]. Wenn auch Graf Arnold IV., den vorhandenen Unterlagen nach, nur relativ selten seine Besitzungen in Rheda aufsuchte, so hatte er dennoch auch diesen Teil seiner Herrschaft von seiner Baufreudigkeit profitieren lassen: In der Zeit von 1596-1604 beschäftige er u. a.. Johann von Brachum, einen Sohn des berühmten Baumeisters der Lipperenaissance Laurenz von Brachum, mit Bauarbeiten an dem Renaissancewohntrakt des Schlosses. Vollendet wurde dieser heute noch so malerische Wohnflügel jedoch erst unter seinem Sohn Adolf[81], der – wie auch die Fertigstellung der reformierten Stadtkirche zeigte – sich viel stärker als sein Vater auf die bauliche Entwicklung Rhedas konzentrieren konnte. Ähnliches galt für das Schulwesen in Rheda und Tecklenburg: Nicht nur die Einrichtung von mehreren Schulen auf dem Lande, sondern auch die Verabschiedung neuer Schulordnungen für die ganz sicher hier bereits bestehenden Schulen führten dazu, dass in späteren Annalen die Initiativen seines Vaters im Bereich des Schulwesens von Rheda und Tecklenburg nahezu in Vergessenheit gerieten und zum Beispiel die Einrichtung der dortigen Lateinschulen immer wieder nur mit dem Namen des Sohnes verknüpft wurde[82]. In den Blickpunkt der großen Politik ist der stets als besonders gottesfürchtig bezeichnete Graf Arnold jedoch nie getreten; seine politischen und kirchlichen Anstöße hatten jeweils nur lokale Bedeutung.

Nachdem Graf Adolf 1623 im Alter von erst 46 Jahren gestorben war, führte seine Gemahlin, die geborene Gräfin von Nassau -Wiesbaden-Idstein, bis zur Volljährigkeit seines Sohnes und Erbnachfolgers Mauritz (1615-1674) vorwiegend von Rheda aus ein schweres Regiment; denn Einquartierungen, exorbitante Kontributionen und Plünderungen brachten die Herrschaft Rheda schon in der ersten Hälfte des Dreißigjährigen Krieges bis an den Rand des wirtschaftlichen Ruins: So mussten ab März 1623 Einquartierungen und Kontributionen für die kaiserlichen Truppen des Grafen Anholt erduldet, 1625 Schäden durch umherstreifende spanische Haufen hingenommen, im März 1626 Dänen im Schloss einquartiert und finanziell unterhalten, 1627 wieder eine kaiserliche Kompanie Reiter untergebracht und 1631/32 Plünderungen und Gewalt ertragen werden [83].

Demnach stand die Übernahme der Regentschaft durch den jungen Grafen Mauritz 1632 unter keinem günstigen Stern, obgleich seine Grafschaft nach dem Tode der kinderlos verstorbenen Brüder seines Vaters (Conrad Gumprecht war 1618, Friedrich Ludolf war 1629 und Wilhelm Heinrich 1632 gestorben) durch Erbgang recht beträchtlich wieder um den Besitz von Limburg, Lennep, Helfenstein, Wevelinghoven, Gronau und den später verkauften Anteil an der Erbvogtei Köln erweitert worden war.

Nachdem Feldmarschall Huyn von Geleen im Februar 1634 Rheda gerade den hessischen Feinden wieder entrissen hatte, plünderten diese 1635 die Herrschaft erneut aus, so dass 1637 ein ,,furchtbar ausgesogenes Land“ zu verwalten war“[84]. Nicht viel besser erging es der Grafschaft Limburg, die von 1633-1636 zu einem Drangsal und Schrecken verbreitenden Quartier des ligistischen Generals von Bönninghausen gewesen war[85]. Hinzu kamen die Pest im Jahre 1635 und in den letzten Kriegsjahren der Streit mit dem Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg um die Hoheitsrechte über Limburg an der Lenne[86]. Immerhin beschränkten aber in den letzten Kriegsjahren Schutzbriefe kaiserlicher und schwedischer Befehlshaber Plünderungen und Zerstörungen in der Herrschaft Rheda auf Einzelaktionen, so dass der Große Kurfürst 1648 anlässlich eines Besuches von einem relativ wenig Versehrten Schloss Rheda aus die zerstörten Festungsanlagen Wiedenbrücks besichtigen konnte.

Dennoch herrschte zum Ende des Dreißigjährigen Krieges in der Stadt und auf dem Lande unbeschreibliche Not, so dass ein wirtschaftlicher Aufschwung nur durch gezielte Maßnahmen des Grafen Mauritz eingeleitet werden konnte: Zu diesen Maßnahmen zählten u. a. die Einrichtung einer eigenen Münzwerkstatt (1655)[87], Zoll- und Steuerprivilegien für die Bürger der Stadt (1657)[88], die Weiterentwicklung des Handels- und Marktwesens (schon 1640 war von ihm als 3. Jahrmarkt der neue Andreasmarkt festgesetzt worden)[89] und nicht zuletzt die konsequente Förderung der Hausleinenindustrie, die Rheda zu einem der bedeutendsten Orte dieses Gewerbes in Westfalen machte[90]. In diesem Zusammenhang ist auch die Gründung der Legge, einer die Qualität begutachtenden Leinenprüfanstalt, in Tecklenburg im Jahre 1660 zu sehen. Trotz etlicher noch bestehender widriger Umstände, allein in Limburg mussten z. B. bis 1672 52805 Reichstaler an Einquartierungsgeldern gezahlt werden[91], breitete sich so bescheidener Wohlstand in der Herrschaft aus.

Nach dem Tode des um den wirtschaftlichen Aufschwung seiner Herrschaft redlich und mit Erfolg bemühten Grafen Mauritz (1674) kam es jedoch ausgerechnet in politisch relativ stillen Zeiten nach dem Frieden von Nimwegen unter seinem ältesten Sohn und Erbnachfolger Johann Adolf(1637-1704) zu erneuten regionalen Einbußen: Während der Verlust der Herrlichkeit Gronau an das Fürstbistum Münster im Jahre 1699 und der Einzug der beiden hoyaschen Ämter durch Hessen im Jahre 1700 relativ leicht verschmerzt werden konnten, traf im Jahre 1686 das Urteil des Reichskammergerichtes zu Wetzlar, nach dem drei Achtel der Grafschaft Tecklenburg an die Grafen von Solms-Braunfels abzutreten seien, Johann Adolf von Bentheim-Tecklenburg wie ein Keulenschlag. Mit diesem Urteil war ein Erbschaftsprozess abgeschlossen worden, der 110 Jahre zuvor von Graf Conrad von Solms gegen die Bentheim-Tecklenburger angestrengt worden war, weil Konrad, der letzte Tecklenburger, seiner Schwester Anna, der Mutter Conrads von Solms, bei ihrer Heirat mit dem Grafen Philipp von Solms den ihr zustehenden Brautschatz vorenthalten und später Anna von Bentheim, geb. von Tecklenburg, den Nachlass ihres gemütskranken Onkels Otto allein für sich in Anspruch genommen hatte. Als auch ein Einspruch Johann Adolfs 1696 abschlägig beschieden wurde, verglich er sich 1699 in einem durch das Reichskammergericht bestätigten Finalrezess dahingehend, dass der Graf von Solms drei Achtel der Grafschaft Tecklenburg und der Herrschaft Rheda, weiterhin drei Viertel des Schlosses Tecklenburg und ein Viertel des Schlosses Rheda erhalten sollte[92].

Da nun Wilhelm Moritz von Solms-Braunfels hoch verschuldet war und mit guten Gründen weitere Anfechtungen dieses Vergleichs fürchtete (sowohl der schon 1701 verstorbene einzige Sohn Johann Adolfs, Johann August, als auch der dann als Erbnachfolger eingesetzte Bruder Johann Adolfs, Friedrich Mauritz von Bentheim -Tecklenburg zu Hohenlimburg, hatten sich bereits offen den Vereinbarungen widersetzt bzw. sie vor den Reichshofrat gebracht), verkaufte er die gesamte Erbschaft für 250000 Taler 1707 an den König in Preußen, der auch – sehr zum Leidwesen der für den Soldatendienst tauglichen jungen Männer – Tecklenburg kurzerhand besetzte[93.

Als Friedrich Mauritz schon drei Jahre später starb (13. 12.1710), übernahm zunächst seine Gattin Christina Maria, geb. zur Lippe, die Aufgaben der Regierung, da ihr gemeinsamer Sohn und Erbe Moritz Casimir (1701-1768) erst neun Jahre alt geworden war. In den Jahren ihrer Regentschaft ereignete sich der spektakuläre Schlossbrand (8. 8. 1718), dem nicht nur der Brandherd, das Backhaus, sondern auch weitere alte und neue Gebäude des Schlosses zum Opfer fielen[94]. Die neue Torhalle (1719) gehörte wohl zu den Wiederaufbaumaßnahmen. Währenddessen studierte Moritz Casimir I., der sich schon früh den Ruf eines Musikliebhabers und Mäzens für notleidende Musiker erworben hatte, mehrere Jahre in Utrecht Juristerei, die schönen Künste und besonders die Musik, erweiterte in dieser Fachrichtung 1722 seinen Horizont in Wien[95] und übernahm schließlich 1726, nachdem seine Mutter im Jahr zuvor Haus Bosfeld als Witwensitz hatte bauen lassen[96], selbst die Regierung. Einen beachtlichen politischen Erfolg erzielte er 1729 in dem sogenannten Tecklenburger Vergleich, in dem der König in Preußen u. a. auf alle Hoheitsrechte in der Grafschaft Limburg verzichtete und für die endgültige Abtretung der restlichen Rechte auf Tecklenburg 175000 Reichstaler an Moritz Casimir zahlte[97]. Gräfliche Residenzen waren dementsprechend in den folgenden Jahren im Wechsel Hohenlimburg, wo gar ein vollständiges Orchester unterhalten wurde, und Schloss Rheda, auf dem der Neubau eines großzügigen Barocktraktes (bez. 1745) mit einem Gediegenheit ausstrahlenden Rokokofestsaal (1754 fertiggestellt) die Räumlichkeiten für ein reges Holleben mit vielseitigen und qualitätsvollen Theater- und Kammermusikaufführungen bot [98]. Aus Sparsamkeitsgründen[99] wurde Rheda ab 1757 alleinige gräfliche Dauerresidenz, obwohl auch dort – wie in Hohenlimburg – während des Siebenjährigen Krieges (1756-1763) ständig mit Einquartierungen und dem Durchzug größerer Truppenverbände – 1757 z. B. lagerten ca. 65000 französische Soldaten auf den östlichen Emswiesen vor den Mauern des Schlosses [100] – zu rechnen war.

Auf Moritz Casimir I. folgte 1768 im Einklang mit der 1746 von ihm erlassenen Primogeniturordnung sein Sohn Moritz Casimir II. (1735-1805), der sich als ebenso musik- und theaterbegeistert erwies[101]. Dementsprechend ergänzte er die bereits unter seinem Vater auf der Vorburg neu errichteten Ökonomiegebäude (1732) und Pferdeställe (1760) nicht nur um eine Schlossmühle (1772) und ein Kanzlei- und Wachthaus (1780/81), sondern auch um ein kleines, baulich höchst reizvolles Hoftheater (1790)[102]. Darüber hinaus kümmerte er sich aber auch mit konkreten Projekten um den wirtschaftlichen Aufschwung seines Landes: Sicherlich nicht nur aus kameralen Gesichtspunkten gründete er als eine seiner ersten Regierungsmaßnahmen 1769 eine Steingutmanufaktur auf Haus Bosfeld, die jedoch vier Jahre später aus wirtschaftlichen Gründen wieder ihren Betrieb einstellen musste[103], und ermunterte er die Linnentuchmacher, ihre Waren den Konkurrenzprodukten der Nachbarstädte anzupassen[104]. Auch die gräfliche Gesundheitsfürsorge entsprach durchaus den Forderungen der Zeit; ja, die Verordnungen zur Abwendung der Pest, der Tollwut, der Pocken, der Ruhr zeigten Umsicht und medizinische Vorausschau. Und geradezu vorbildlich war die Betreuung der Geisteskranken![105] Die von Peter Florens Weddigen zwar recht oberflächlich. aber doch anschaulich geschilderte reichsgräfliche Hofidylle[106] dauerte praktisch bis zum Ende des alten Reiches.

Wenn auch die Herrschaft Rheda noch vom Reichsdeputationshauptschluss (1803) unberührt blieb, so wurde sie doch 1808 unter dem ab 1805 regierenden Grafen Emil Friedrich Karl (1765-1837) von Napoleon der Reichsunmittelbarkeit enthoben („mediatisiert“) und dem Großherzogtum Berg einverleibt. Auch nach der Befreiung Westfalens wurde die Standesherrschaft Rheda der Verwaltung des späteren Oberpräsidenten von Vincke unterstellt und nach dem Wiener Kongress endgültig Preußen zugeschlagen. Damit war aus der früher reichsunmittelbaren Herrschaft trotz aller energischen Bestrebungen des Grafen, die volle Souveränität zurückzuerhalten, eine preußische Standesherrschaft geworden, die jedoch immerhin dem ehemals regierenden Haus noch etliche hoheitliche Standesrechte nach Artikel XIV der deutschen Bundesakte beließ: So gehörte die gräfliche Familie weiterhin zum hohen Adel, genoss erhebliche Steuerprivilegien, einen bevorzugten Gerichtsstand und die Befreiung von aller Militärpflichtigkeit, hatte das Recht, in jedem deutschen Staat ihren Wohnsitz zu wählen und Familienverträge zu schließen, behielt im Rahmen der Landesgesetze das Recht der bürgerlichen und peinlichen Gerichtsbarkeit in l. Instanz, der Forstgerichtsbarkeit, der Polizeigewalt, der Aufsicht über Kirchen- und Schulangelegenheiten etc. und war mit einer Stimme auf den westfälischen Landtagen vertreten[107].

Trotz des Verlustes der Souveränität war das Verhältnis mit der Krone Preußens freundschaftlich und führte 1817 nicht nur zur Erhebung in den preußischen Fürstenstand [108], sondern in den folgenden Jahrzehnten auch zu etlichen Besuchen von Mitgliedern des preußischen Königshauses in Rheda. Als Missernten nach 1830 zu bitterster Armut in der Landwirtschaft und hohe Einfuhrzölle und das aufziehende Maschinenzeitalter zum wirtschaftlichen Niedergang auch des Weberund Spinnerhandwerks führten, kam es zu Hungersnöten und regelrechten Auswandererwellen. Da neue Erwerbsquellen nicht in Aussicht waren, ließ Fürst Emil, der am 29. März 1834[109] seine hoheitlichen Standesrechte an Preußen abgetreten hatte, in einer Art von Arbeitsbeschaffungsprogramm umfangreiche Aufforstungen durchführen und gegen die Staunässe in seinen Forsten die heute noch erhaltenen Kiefernrabatten anlegen.

Von nachhaltigerem Erfolg im Hinblick auf eine Verbesserung der Wirtschaftsstruktur waren die Bemühungen seines Erbnachfolgers Fürst Moritz Casimir III. (1795-1872), der es nach Bereitstellung größerer Ländereien erreichte, dass nicht nur die Köln-Mindener Eisenbahn an Rheda herangeführt wurde, sondern auf seinen Wunsch auch dort halten musste[110]. Aufgrund des allgemein bekannten sozialen Engagements des Fürsten fanden in Rheda die Ideen der Märzrevolution (1848) kaum Widerhall, obgleich dort einer der bedeutendsten Vorkämpfer des Kommunismus in Deutschland, der mit Marx und Engels befreundete Redakteur Otto Lüning, das sozialistische Ideen verbreitende ,,Westfälische Dampfboot“ herausgab[111].

Auf Fürst Moritz Casimir III. folgte 1872 sein Bruder Franz (Friedrich Ferdinand Adolf) und nach diesem 1885 der Enkel Moritz Casimirs III., Fürst Gustav (1849-1909), dessen einziger Sohn und Erbe, Fürst Adolf (Moritz Casimir) (1889-1967), jahrelang Adelsmarschall der deutschen Adelsgenossenschaft und Präsident des Vereins der deutschen Standesherren war. Auf Anweisung der Besatzungstruppen musste dieser 1946 mit seinen Angehörigen das Schloss der Vorväter verlassen und ins Haus Bosfeld übersiedeln[112]. Dort lebt auch heute noch sein Sohn und Erbnachfolger Fürst Moritz Casimir (Widukind Gumprecht) IV. (geb. 12. 10. 1923) mit seiner Familie.

Um die hohen Kosten für die Unterhaltung und Restaurierung des Rhedaer Schlosses zu decken, blieb auch nach der Aufhebung des Evakuierungsbefehls ein großer Teil seiner Oberburg- und Vorburggebäude vermietet[113], so dass heute nur noch bei Empfängen und festlichen Konzerten die Gesellschaftsräume des fürstlichen Schlosses ihrer ursprünglichen Funktion dienen. Nach dem Verlust fast aller alten Standesrechte sieht das fürstliche Haus nunmehr seine vordringliche Aufgabe in der Bewahrung und Dokumentation des historischen Erbes. In diesem Sinne versucht der Fürst zu Bentheim-Tecklenburg neben seinen privaten Aufgaben als Diplom-Forstwirt nicht nur seinen umfangreichen, zumeist alten und damit stets in ‚irgendeiner Weise restaurierungsbedürftigen Hausbesitz mit denkmalpflegerischem Akzent zu erhalten, sondern auch als Vorsitzender der Vereinigung westfälischer Adelsarchive der Wissenschaft und somit der Öffentlichkeit den Zugang zur Landesgeschichte zu erschließen.

Unterstützt wird seine Arbeit durch seine Gattin Huberta, gen. Fürstin „Sissi“, einer geborenen Gräfin Hardenberg aus der Familie des bekannten preußischen Staatsmanns und Reformators Karl August Fürst von Hardenberg, die sich sowohl regional für die Erhaltung heimatlicher Bausubstanz und für die Pflege des kulturellen Erbes als auch international als Vizepräsidentin des Internationalen Burgeninstituts für die Bewahrung von Kulturdenkmälern und der sie umgebenden Landschaft engagiert. Beiden ist es zu verdanken, dass heute Schloss Rheda nicht nur eine für die Landesgeschichte kaum abschätzbare museale Funktion erfüllt, sondern auch – anknüpfend an die große musische Tradition des 18. Jahrhunderts – mit privat organisierten, kunstgeschichtlichen und historischen Vortragsveranstaltungen und künstlerisch anspruchsvollen Schlosskonzerten[114] als ein bedeutendes kulturelles Zentrum in Erscheinung tritt.

Auswahl aus der benutzten weiterführenden Literatur

Aders, Hillrud: Das Medizinalwesen in der Herrschaft Rheda von der Mitte des 17. Jhs. bis zum Beginn der preußischen Zeit, Westfälische Zeitschrift, 119. Band, Münster 1969, S. 1-106

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Berentelg, Hugo: Der Schmalkaldische Krieg in Nordwestdeutschland, (Diss. Münster), Rostock 1908

Bollweg, Heinrich: Beitrag zur Geschichte der Juden in der Herrschaft Rheda, (Masch. Sehr.) Dülmen 1973Döhniann, Karl Georg: Das Leben des Grafen Arnold von Bentheim 1554-1606, nach den Handschriften herausgegeben von K. G. Döhmann, Burgsteinfurt 1903

Domp, Joachim: Studien zur Geschichte der Musik an Westfälischen Adelshöfen im 18. Jahrhundert, Freiburger Studien zur Musikwissenschaft, Regensburg 1934

Eickhoff, Hermann: Geschichte der Stadt Wiedenbrück und ihrer nächsten Umgebung während des dreißigjährigen Krieges, in ,,Evangelisches Gymnasium zu Gütersloh, Bericht über das Schuljahr 1881-1882, S. 3-34

Eickhoff, Hermann: Osnabrückisch-rhedischer Grenzstreit (15241565) unter Berücksichtigung des Kirchspiels Gütersloh. Osnabrück 1897

Esser, Hermann: Hohenlimburg und Elsey, ein Beitrag zur westfälischen Orts- und Territorialgeschichte, Dortmund 1907

Flaskamp, Franz: Weddigens Beschreibung der Stadt Rheda, 62. Jahresbericht des Historischen Vereins für die Grafschaft Ravensberg, Jahrgang 1960/61, Bielefeld 1962, S. 108-127

Gaul, Otto: Die ehemalige lippische Residenz Rheda, Mitteilungen aus der lippischen Geschichte und Landeskunde, 24. Band, 1955, S.182-211

Gertzen, Bernhard: Die alte Grafschaft Tecklenburg bis zum Jahre 1400, Gütersloh 1939

Goeters, J. F. G.: Die evangelischen Kirchenordnungen Westfalens im Reformationsjahrhundert, Westfälische Zeitschrift, 113. Band, 1963, S. 111-168

Goldschmidt, Bernhard Anton: Geschichte der Grafschaft Lingen und ihres Kirchwesens insbesondere, Osnabrück 1850

Gollwitzer. Heinz: Die Standesherren. Göttingen 1964

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Kiewning, Hans: Lippische Geschichte, hrsg. von Adolf Gregorius, Detmold 1942

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Klueting, Harm: Die Polizeiordnungen und der Polizeistaat des Ancien regime in der Grafschaft Limburg und der Herrschaft Rheda, in „Raum Hagen“, Beiträge zur Landeskunde im EnnepeVolme-Ruhr-Lennebereich, 39. Jahrgang, Heft 3 (März 1978), und Heft 4 (April 1978), S. 69-85.

Klueting, Harm: Ständewesen und Ständevertretung in der westfälischen Grafschaft Limburg im 17. und 18. Jahrhundert, ein Beitrag zur territorialen Verfassungsgeschichte Deutschlands in der Frühneuzeit, in „Beiträge zur Geschichte Dortmunds und der Grafschaft Mark“, 70 (1976), S. 109-201.

Lahrkamp, Helmut: Lothar Dietrich Freiherr von Bönninghausen, Westfälische Zeitschrift, 108. Band, Münster 1958, S. 239-365

Lahrkamp, Helmut: Mittelalterliche Jerusalemfahrten und Orientreisen westfälischer Pilger und Kreuzritter, Westfälische Zeitschrift, 106. Band, Münster 1956, S. 269-346

Mühlen, Franz: Schloss und Kapellenturm zu Rheda, Westfalen, 46. Band (1968), S. 62-76

Mühlen, Franz: Schloss Rheda, Westfälische Kunststätten (i. Vorb.)

Müller, Friedrich: Geschichte der alten Grafen von Tecklenburg in Westfalen, Osnabrück 1842

Reuter, Rudolf: Das Instrumentarium der Fürstlich-Bentheim-Tecklenburgischen Hofmusik im Erbdrostenhof zu Münster, Westfalen, 46. Band, 1968, S. 129-145

Richter, Hans: Konrad von Tecklenburg, Westfälische Lebensbilder, Hauptreihe, Band III, Heft 2, Münster 1932, S. 175-194

Rothert, Hermann: Westfälische Geschichte, l.-3. Band, Gütersloh 1962

Rübel, Rudolf: Graf Arnold von Bentheim-Steinfurt, Westfälische Lebensbilder, Band 9, Münster 1962, S. 18-33

Rübesam, Rudolf: Konrad von Tecklenburg (1501-1557). Ein Lebensbild des letzten Tecklenburger Grafen. Phil. Diss. Münster 1928

Scheffer-Boichorst, Paul: Herr Bernhard von der Lippe als Ritter, Mönch und Bischof. Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde (Westfälische Zeitschrift), 29. Band, 1871, II , S. 107-235

Schnoor, Hans: Musik auf Schloss Rheda. Monographie des Landkreises Wiedenbrück, Musik + Theater-ohne eigenes Dach. Bielefeld 1969, S. 32-57

Stoob, Heinz: Westfälischer Städteatlas, l. Lieferung, Blatt 12, Rheda, Dortmund 1975 (auch einzeln erhältlich)

Strenger, Hermann: Geschichte des Zisterzienserklosters Marienfeld, Gütersloh 1913

Tecklenburg,Kirche – Gemeinde – Stadt in Vergangenheit und Gegenwart, 1566-1966, Hrsg. Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Tecklenburg, 1966

Theuerkauf, Gerhard: Das Lehnswesen in Westfalen. Westfälische Forschungen, Band 17, 1964, S. 14-27

Vahrenhold, Wilhelm: Kloster Marienfeld, Warendorf 1966

[1] Zur mittelalterlichen Straßensituation vgl. G. Willner in „Der Landkreis Wiedenbrück“. Münster 1969. S. 176- 179; ferner J. Prinz: Mimigernaford-Münster, Münster 1960, S. 20/21; H. Stoob: Westfälischer Städteatlas, Dortmund 1975, Blatt Rheda.

[2] F. Philipp;; Osnabrücker Urkundenbuch, Band I. Osnabrück 1892, 201 (1088).
[3] Everwin wurde erstmalig 1142. letztmalig 1166 als Vogt von Freckenhorst erwähnt (vgl. H. A. Erhard: Urkundenbuch zur Geschichte Westfalens. Münster 1851, 2. Theil, 238 bzw. 335).
[4] 1169 wurde Widukind noch als Vogt von Freckenhorst (WUB II = Erhard: Urkundenbuch zur Geschichte Westfalens. 342), 1170 bereits als Vogt von Rheda (WUB II. 345) bezeichnet
[5] O. Gaul: Die ehemalige lippische Residenz Rheda, Mitteilungen aus der lippischen Geschichte und Landeskunde, 24. Band. Detmold 1955, S. 184.
[6] P. Scheffer-Boichorst: Herr Bernhard von der Lippe als Ritter. Mönch und Bischof. Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde, 29. Band. 1871- II, S. 145-146.
[7] Vgl. P. Scheffer-Boichorst, a. a. O. S. 144 ff.
[8] Preuß/Falkmann: Lippische Regesten I. Lemgo und Detmold 1860. Nr. 9.3 (2.4. 1184).
[9] Preuß/Falkmann: Lippische Regesten I. Nr. 108(2. K). 1188).
[10] WUB II. 451 (zu 1185); H. Strenger: Geschichte des Zisterzienserklosters Marienfeld, Gütersloh 19l3. S. 3-4; W. Vahrenhold: Kloster Marienfeld. Warendorf 1966; W. Werland: Campus s. Mariae. Marienfelder Chronik. Marienfeld 1968
[11] H. Lahrkamp: Mittelalterliche Jerusalemfahrten und Orientreisen westfälischer Pilger und Kreuzritter. Westfälische Zeitsehritt, Band 106, Münster S 269-346 (besonders S. 277-28.3).
[12] WUB II, 496 (1189), und WUB 111 (- R. Wilmans: Westfälisches Urkundenbuch. Münster 1871), 84 (1189).
[13] Vgl. R. Röhricht: Geschichte des Königreichs Jerusalem, Innsbruck 1898, S. 514 ff.
[14] Die Kreuzfahrt des Landgrafen Ludwigs des Frommen von Thüringen, hrsg. Hans Naumann in: Monumenta Germaniae Historica, Deutsche Chroniken IV 2 Abt Berlin 1923. V. 975-978 und V. 44.30-44.31.
[15] Wenn ein Lehnsmann mit einer Herrschaft, einem Gericht oder Amt belehnt wurde, so durfte er die daraus erwachsenden Renteneinkünfte nutzen, durfte aber den Wert des Lehens nicht mindern oder gar Teile des Lehens verkaufen. Als Gegenleistung war er zur Treue zum Lehnsherrn und zum Ritterdienst verpflichtet. Oft wurde jedoch der Lehnsbesitz dem Lehnsherrn entfremdet, so dass er im Laufe der Zeit als vererbbarer Eigenbesitz galt. Vgl. dazu G. Theuerkauf: Das Lehnswesen in Westfalen, Westfälische Forschungen, Bd. 17, 1964, S. 14-27.
[16] A. K. Hömberg: Die Entstehung der Herrschaft Lippe, Mitteilungen aus der lippischen Geschichte und Landeskunde, 29. Band, 1960, S. 5-64.
[17] Das Lippiflorium. Ein westfälisches Heldengedicht aus dein 13. Jahrhundert. Hrsg. Hermann Althof, Leipzig 1900, S. 24, V. 41-44.
[18] A. K. Hömberg: Geschichte der Comitale des Werler Grafenhauses, Westfälische Zeitschrift. Band 100, 1950, S. 9- 133, (hier besonders S. 59-74).
[19] Vgl. zu den folgenden Ereignissen P. Scheffer-Boichorst: Herr Bernhard von der Lippe, a. a. O., S. 107-235.
[20] Vgl. dazu H. Hiller: Heinrich der Löwe. München 1978. S. 238 ff.
[21] Preuß/Falkmann: Lippisehe Regesten I, 89 (1181)
[22] Preuß/Falkmann: Lippische Regesten l, 99 (13.3.l186)
[23] H. Rothert: Der Stadtplan von Lipnstadt,Westfälische Zeitschrift. 105 Band 1955 S. 1-28.
[24] WUB II, 532.
[25] H. A. Erhard: Regesta Historiae Westfaliae. 2. Band. 2331 (l194).
[26] Zu den livländischen Unternehmungen Bernhards vgl. F. Benninghoven: Der Orden der Schwertbrüder. Köln 1965. S. 29-35
[27] H Thümmler; Die Bedeutung der Edelherren zur Lippe für die Ausbreitung der westfälischen Baukunst im 13. Jahrhundert, in: Westfalen-Hanse-Ostseeraum, Veröffentlichungen des Provinzialinstitutes für Westfälische Landes- und Volkskunde, Heft 7, Münster 1955, S. 161-169
[28] Vgl. A. K. Hömberg: Die Entstehung der Herrschaft Lippe, a- a. O- S. 7.

[29] F. Mühlen: Schloss und Kapellenturm zu Rheda, Westfalen, 46. Band (1968). S. 62 – 76.
Zur Datierung vgl. auch die dendrochronologischen Untersuchungsergebnissc von E. Hollstein, veröffentl. in „Westfalen“, 55. Band (1977). S. 520.
[30] Preuß/Falkmann: Lippische Regesten I, 127 (November 1201)
[31] Preuß/Falkmann: Lippische Regesten I, 188 (Dezember 1229).
[32] Preuß/Falkmann: Lippische Regesten I, 233 (25. 12. 1244); 236 (19. 1. 1245); WUB III, 431 (19. 1. 1245); F. Philipp;: Osnabrücker Urkundenbuch, Band II, Osnabrück
1896 462 (19.1.1245)
[33] WUB, 1056 (1265-1270)
[34] O. Gaul: Die ehemalige lippische Residenz Rheda. a. a. O. S- 189; H. Kiewning: Lippische Geschichte. Detmold 1942, S. 44-45.
[35] Vgl. H. Kiewning, a.a.O. S. 45-50.
[36] Preuß/Falkmann: Lippische Regesten II, 546 (8.7.1305).
[37] Preuß/Falkmann: Lippische Regesten II, 853 (16.10.1344).
[38] Diese Urkunde wurde im Wortlaut abgedruckt in E. A. Lübbermann: Rheda – Zeugnisse aus alter Zeit, Marienfeld 1976. S. 63.
[39] Preuß/Falkmann: Lippische Regesten II. 1128 (12.3.1365).
[40] Preuß/Falkmann: Lippische Regesten 11, 1144 (9.4.1366).
[41] Preuß/Falkmann: Lippische Regesten II, 1161 (4. 11. 1366).
[42] H Kiewning: Lippische Geschichte, a.a.O., S. 64; Preuß/Falkmann: Lippische Regesten II, 1193 (5.4. 1369), 1199 (17 .9.1369) 1204 (1.2.1.370), 1207 (27.3.1370).
[43] Vgl. Preuß/Falkmann: Lippische Regesten II, 1258 und 1267.
[44] Preuß/Falkmann: Lippische Regesten II, 1219 (25. 11. 1371).
[45] K. Rübel: Dortmunder Urkundenbuch, Bd. II, 1, Dortmund 1890, Nr. 7 (25.7.1372).
[46] Preuß/Falkmann: Lippisehe Regesten II, 122.3(1372-1375)
[47] Preuß/Falkmann: Lippische Regesten II. 1268 (13.6.1376).
[48] Vgl. C. Stüve: Geschichte des Hochstifts Osnabrück bis zum Jahre 1508 Jena und Osnabrück 1853. S. 25.3 f.
[49] Vgl. z. B. K. Rubel: Dortmunder Urkundenbuch, Band II, 2, Dortmund 1894, S, 480, Nr. 5l8 (8.5.1377).
[50] C. Stüve: Geschichte des Hochstifts Osnabrück, a. a. O. S. 254/5. Otto von Tecklenburg geriet hiernach gar für drei Monate bis Ostern 1378 in die Gefangenschaft Limburgs.
[51] C. Stüve: Geschichte des Hochstifts Osnabrück, a. a. 0., S. 256/7; J. Ficker: Die Münsterischen Chroniken des Mittelalters, Münster 1851. Band I. S. 71 f.
[52] Vgl. C. Stüve: Geschichte des Hochstifts Osnabrück, S. 257.
[53] Preuß/Falkmann: Lippische Regesten II, 1398 (nach 1391). In dieser Zeit entstand auch wohl der rohe nordöstliche Wohnturm der Burg Rheda.
[54] Zweifelsfrei lebte und regierte Otto von Tecklenburg 1395 noch, obgleich sich sein Sohn Nikolaus II. 1388 gegen ihn erhoben hatte. Vgl. dazu die zahlreichen Belege in B. Gertzen: Die alte Grafschaft Tecklenburg bis zum Jahre 1400. Gütersloh 1939. S.14 Anm.74.und dazu die Lippischen Regesten II. 1398 (nach 1391) und 1431 (13. l. 1395).
[55] Preuß/Falkmann: Lippische Regesten IV. Detmold 1868. 2511 (Oktober 1396).
[56] Zu den Lebensdaten vgl. die Nachweise bei B. Gertzen: Die alte Grafschaft Tecklenburg, a.a.O., S. 15. Anm. 81.
[57] J. Niesert: Beiträge zu einem Münsterischen Urkundenbuche, Münster 1823. Band I, 2. Abt., S. 318, Nr. 100 (1400, Samstag nach Ägidius); dazu Lippische Regesten II, 1484 (4.9.1400)
[58] J. Niesert: Beiträge zu einem Münsterischen Urkundenbuche, a.a.O., Nr. 101, 102, 103 (25. 10.1400).
[59] Preuß/Falkmann: Lippische Regesten 11,1479 (25.5.1400) und Lippische Regesten IV, 2514(24. 12. 1401).
[60] s. F. Flaskamp: Zur Geschichte der Lippisch-Tccklenburgischen Fehde, Neue Quellen zum Kampf um Rheda, Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde. 39. Band. Detmold 1970, S. 86-102; Preuß/Falkmann: Lippische Regesten III, 2119 (1451). 1414 regierten Nikolaus II. von Tecklenburg, der ,,Raubgraf“, (reg. 1395-1422) und Bernhard VI. zur Lippe (Alleinregent von 1410-1415); 1437 Otto VI. von Tecklenburg (reg. 1425- 1450) und auf lippischer Seite nach dem Tode Simons IV. zur Lippe (reg. 1415-1429) seine Witwe, die Herzogin Margarete zu Braunschweig-Grubenhagen: 1451 Nikolaus III. von Tecklenburg. der „Böse“, (reg. 1450-1493) und der streitbare („Bellicosus“) Bernhard VII. zur Lippe (reg. 1446-1511).
[61] Preuß/Falkmann: Lippische Regesten III, 2148 (Juni 1454), IV, 2529 (2. 12. 1454), 111,2171 (20.5. 1456), III, 2172 (23. 5. 1456).
[62] Preuß/Falkmann: Lippische Regesten III, 2760 (16.6.1490) und 2774 (13.7.1491)
[63] Preuß/Falkmann: Lippische Regesten IV, 2960 (26. 6. 1509).
[64] Der Tecklenburger Herrschaftsvertrag vom 15. 10. 1534 findet sich in R. Rübesam: Konrad von Tecklenburg, Phil. Diss. 1928, S. 82-84.
[65] Vgl. dazu R. Rübesam, a.a.O., S. 35 ff.
[66] Kein Tecklenburger der Schweriner Linie hatte je ein hohes Kirchenamt bekleidet. Vgl. weiterhin H. Eickhoff: Osnabrückisch-rhedischer Grenzstreit (1524-1565) unter Berücksichtigung des Kirchspiels Gütersloh, Gütersloh 1897, S. 17; R. Rübesam: Konrad von Tecklenburg, S. 14/15; H. Richter: Konrad von Tecklenburg, Westfälische Lebensbilder. Hauptreihe Bd. III. Heft 2, Münster 1932. S. 176.
[67] Vgl. H. Eickhoff: Osnabrückisch rhedischer Grenzstreit, a. a. 0. S. 10 ff.; H. Richter: Konrad von Tecklenburg. a.a.O. S. 180, 185.
[68] Vgl. Regula Wolf: Der Einfluß des Landgrafen Philipp des Großmütigen von Hessen auf die Einführung der Reformation in den westfälischen Grafschaften, in: Jahrbuch des Vereins für westfälische Kirchengeschichte 51/52, 1958/59, S. 53-68, 73-76. 88-91.
[69] Vgl. H. Klueting: die Landstände der Herrschaft Rheda, Westfälische Forschungen, Band 27. Münster 1975. S. 79/80.
[70] Vgl. F. Große-Dresselhaus: Die Einführung der Reformation in der Grafschaft Tecklenburg. Osnabrück 1918; H. Richter: Konrad von Tecklenburg, a. a. 0. S. 180-185; J. F. G. Goeters: Die Reformation in Rheda. (Ungedr.) Vortrag vom 29. 10. 1977 in
Rheda. 0. Kühn: Landesherr und Kirche – 450 Jahre evangelische Gemeinde zu Rheda -, in „Festschrift“, 450 Jahre Evangelische Gemeinde zu Rheda, Rheda 1977, S. 7-32.
[71] Vgl. dazu F. Müller: Geschichte der alten Grafen von Tecklenburg in Westfalen, Osnabrück 1842. S. 247 ff.; H.Richter: Konrad von Tecklenburg, a. a. 0. S. 187-193; H. Rothert: Westtalische Geschichte, 2. Band, Gütersloh 1950, S.61 ff. und 100 ff.
[72] H. Eickhoff: Osnabrückisch-rhedischer Grenzstreit Abdruck des Vergleichs S, 75 -86.
[73] Vgl. F. Müller: Geschichte der alten Grafen von Tecklenburg. a. a. O. S. 255.
[74] Zu den Lebensdaten des Graten Arnold s. K. G. Döhmann: Das Leben des Grafen
Arnold von Bentheim 1554-1606, Burgsteinfurt 1903: R. Rubel: Graf Arnold von Bentheim-Steinfurt. in „Westfälische Lebensbilder“, Band IX, Münster 1962, S. 18 33; F. E. Hunsche in .,Tecklenburg, Kirche – Gemeinde – Stadt in Vergangenheit und Gegenwart“, Tecklenburg 1966, S. 81 ff.
[75] Zur Kirchenordnung von 1588 vgl. Moritz Graf zu Bentheim: Die Tecklenburgische Kirchenordnung des Grafen Arnold von Bentheim de anno 1588, in „Der Grafschafter“, Heimatbeiträge der Grafschafter Nachrichten- Nordhorn, Folge 136, Juni 1964 S 137-138.
[76] Vgl, R. Rubel- Das Burgsteinfurter Gymnasium Arnoldinum im Wandel der Zeiten, Burgsteinfurt 1953.
[77] Er beseitigte nicht nur 1581 durch eine neue Hofgerichtsordnung die geistliche Jurisdiktion, sondern bot auch dem mutigen Kämpfer gegen den Hexenwahl) Dr. Johannes Weyer (Wier) Zuflucht im Schloss Tecklenburg vor seinen fanatischen Verfolgern.
[78] Vgl. H. Rothert: Westfälische Geschichte, 2. Band, S. 102.
[79] Vgl. H. Rothert: Westfälische Geschichte, 2. Band, S. 123/124.
[80] Vgl. E.-A. Lübbermann: Die Graten von Bentheim, ihre Territorien und ihre Archive, Gütersloher Beiträge zur Heimat- und Landeskunde des Kreises Wiedenbrück. Heft 12, Juli 1968, S. 243-246.
[81] Vgl. G. Dehio: Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler, Nordrhein-Westfalen, 2. Band Westfalen, bearb. von D. Kluge und W. Hansmann, München und Berlin 1969. S.481.
[82] Vgl. F. E. Hunsche in „Tecklenburg“ (1966), S. 84: F. Flaskamp: Zur Geschichte des Rhedaer Schulwesens, Ravensberger Blätter. Oktober 1951. S. 186-187: S. Hajek/W. Sundennann: Die mittlere Schule in Rheda. in Monographien des Landkreises Wiedenbrück, höhere mittlere Schulen, Gütersloh 1966. S. 116 ff.
[83] Vgl. dazu H. Eickhoff: Geschichte der Stadt Wiedenbrück und ihrer nächsten Umgebung während des dreißigjährigen Krieges, in: Evangelisches Gymnasium zu Gütersloh. Bericht über das Schuljahr 1881-l882, S. 3-34.
[84] Vgl. H. Eickhoff, a.a.O. S. 11-15.
[85] Vgl. W. Bleicher: Hohenlimburg, Hohenlimburg 1975, S. 70; Zu Bönninghausen s. H. Lahrkamp: Lothar Dietrich Freiherr von Bönninghausen, Westfälische Zeitschrift. 108. Band, Münster 1958, S. 239-365.
[86] Vgl. H. Klueting: Ständewesen und Ständevertretung in der westfälischen Grafschaft Limburg im 17. und 18. Jahrhundert, in Beiträge zur Geschichte Dortmunds und der Grafschaft Mark 70, 1976, S. 109-201. besonders S. 136-142.
[87] K. Kennepohl: Die Münzen der Grafschaften Bentheim und Tecklenburg sowie der Herrschall Rheda. Frankfurt 1927. S. 50 f.
[88] Vgl. E. A. Lübbermann: Rheda – Zeugnisse aus alter Zeit. S. 75.
[89] Vgl. W. Voigt: Graf Mauritz gründete 1640 den Rhedaer Andreasmarkt, Gütersloher Beiträge, Heft 17. Oktober 1969. S. 345.
[90] Vgl. E. A. Lübbermann: Rheda – Zeugnisse als alter Zeit, S. 7.
[91] Vgl. W. Bleicher: Hohenlimburg. S. 70.
[92] Vgl. F. E. Hunsche: Tecklenburg (1976), S. 35 und 38.
[93] Vgl. F. E. Hunsche: Tecklenburg (1966). darin „Der Übergang der Grafschaft Tecklenburg an Preußen, ein Originalbericht aus den Akten des Staatsarchivs in Merseburg“,
S. 103-106; Vgl. F. E. Hunsche: Tecklenburg (1976). S. 35 und 40; V. Loewe (Hrsg.): Preussens Staatsverträge aus der Regierungszeit König Friedrichs I.. Publikationen aus Den preußischen Staatsarchiven. 92. Band, Leipzig 1923, S. 83.
[94] W. Voigt: Der Rhedaer Schlossbrand vor 250 Jahren, Gütersloher Beiträge, Heft 14, Januar 1969, S. 290-291.
[95] J. Domp: Studien zur Geschichte der Musik an Westfälischen Adelshöfen im 18. Jahrhundert, Freiburger Studien zur Musikwissenschaft, Regensburg 1934, S. 7 ff.
[96] H. Klueting: Die Landstände der-Herrschaft Rheda, a.a.O. S. 75 f.
[97] Victor Loewe (Hrsg.): Preussens Staatsverträgc aus der Regierungszeit Friedrich Wilhelms l.. Publikationen aus den preussischen Staatsarchiven. Band S7. Leipzig 11) l 3. S. 384-391.
[98] Vgl. L. Zellner: Der Barocktrakt auf dem Schlosse zu Rheda, Heimatblätter der Glocke, Nr. 148, 26. 6. 1964, S. 589 f.; zum Kulturleben vgl. J. Domp a.a.O. S. 9 ff. und H. Schnoor: Musik auf Schloss Rheda, Monographie des Landkreises Wiedenbrück. Musik + Theater – ohne eigenes Dach. Bielefeld 1969, S. 32 – 57.
[99] Diesen Hinweis gab H. Klueting aufgrund seiner Forschungen über die Hofhaltungskosten in Hohenlimburg.
[100] G. Ortenburg: Das Lager von Rheda/Wiedenbrück im Jahre 1757, in Heimatblätter der Glocke, 2.3.1978, S. 105-106.
[101] Vgl. J. Domp a.a.O. S. 11 ff.
[102] Zur Datierung vgl. Fürst Adolf zu Bentheim-Tecklenburg: Schönes altes Rheda, Privatdruck 1975, S. 11. Er verweist auf einen Eckstein mit der Jahreszahl 1790 an der Südwestecke des Schlosstheaters.
[103] F. Flaskamp: Die „Porzellanfabrik“ zu Bosfeld, Ravensberger Blätter 1962, S. 344.
[104] J. Blotenberg: Gesunde Vielfalt in Industrie und Handel, Monographie des Landkreises Wiedenbrück, Gütersloh 1966,S.19.
[105] H. Aders: Das Medizinalwesen in der Herrschaft Rheda von der Mitte des 17. Jhd. bis zum Beginn der preußischen Zeit, Westfälische Zeitschrift, 119. Band, Münster 1969, S. 1-106, hier besonders S. 25.
[106] Abgedruckt und kommentiert ist diese Beschreibung von F. Flaskamp: Weddigens Beschreibung der Stadt Rheda, in 62. Jahresbericht des Historischen Vereins für die Grafschaft Ravensberg, Jahrgang 1960/61, Bielefeld 1962, S. 108-127.
[107] Vgl. H. Gollwitzer: Die Standesherren, Göttingen 19642; (N. 109) Journal des Niederund Mittel-Rheins vom 12. 9. 181.5, Nr. 291: Verordnung, betreffend die Verhältnisse der vormals unmittelbaren deutschen Reichsstände in den preußischen Staaten vom 21. Juni 1815 (Rheda wird hier u. a. ausdrücklich genannt), Staatsarchiv Münster. Oberpräsidium 1002: Commissionsacten, betreffend die Festsetzung des standesherrlichen Rechtszustandes für die Herrschaft Rheda, Oberpräsidium 66 b, 66 c, 718, Staatsarchiv Münster; weiterhin Staatsarchiv Münster, OLG Münster I, Nr. 35 und 36.
[108] Vgl. M. F. Gritzner: Chronologische Matrikel der Brandenburgisch-Preussischen Standeserhöhungen und Gnadenacte, Berlin-1874, S. 82 (20. Juni 1817).
[109] Fürstliches Archiv Rheda, Urkunden, Nr. 3015
[110] Vgl F. Adämmer: Eisenbahnbau und Armut im früheren Kreis Wiedenbrück, Gütersloher Beiträge, Heft 48/49, Dezember 1977, S. 993-996.
[111] Vgl A. Herzig: Die Entwicklung der Sozialdemokratie in Westfalen bis 1894. Westfälische Zeitschrift. 121. Band. Münster 1971, S. 97-172, hier besonders die S. 100101; W. Schulte-Ahlen; Der Holter oder Rhedaer Kreis, Gütersloher Beiträge, Heft 18, Januar 1970, S. 361-364.
[112] Vgl. seine Erinnerungen: Schönes altes Rheda, Privatdruck Rheda 1975, und den Nachruf von E. A. Lübbermann in den Gütersloher Beiträgen, Heft 7, April 1967, S. 156-157.
[113] Vgl. W. Voigt: Der fürstliche Marstall in Rheda vor 100 Jahren, Gütersloher Beitrage, Heft 22. Januar 1971, S. 445.
[114] Vgl. K.-H. Kruhl: Die Rhedaer Schlosskonzerte, Gütersloher Beiträge, Heft 15. April 1969, S. 310-312.