Natur und Landschaft: Landschaftsplanung         - Die Naturräume Hessens -

Die Naturräume Hessens und ihre Haupteinheiten

Zur Systematik der naturräumlichen Gliederung

Auf eine weltumfassende naturräumliche Gliederung unserer Erde in verschiedene Zonen (Klimazonen und Vegetationsgürtel) ist hier nicht einzugehen, denn diese zonale Gliederung geht über ganze Kontinente hinweg und überspringt sogar die Weltmeere. Sie ist für die Naturräume Hessens im Rahmen der naturräumlichen Gliederung Deutschlands nur von ganz allgemeiner Bedeutung: Hessen liegt vollständig in der Zone des nordhemisphärischen mesophytischen Falllaubwaldes.

Innerhalb derselben unterscheiden wir in Mitteleuropa vier subkontinentale Großregionen: Norddeutsches Flachland, Mittelgebirge, Alpenvorland und Alpen. Hessen liegt ganz ausschließlich in der an zweiter Stelle genannten deutschen Mittelgebirgsregion. Das Norddeutsche Flachland reicht zwar mit einer Randeinheit der Westfälischen Tieflandsbucht in den Blattausschnitt der Karte von Nordwesten herein, berührt aber die Landesgrenze nicht. Die vorstehend genannten Großregionen haben als naturräumliche Unterscheidungseinheiten erster Ordnung keine Gliederungsrelevanz für die Naturräume Hessens; sie sind in der naturräumlichen Gliederung Deutschlands auch nicht mit einer Kennziffer belegt.

Innerhalb der Großregionen unterscheiden wir einzelne Regionen, die somit als naturräumliche Einheiten zweiter Ordnung anzusehen sind. Für die Großregion der deutschen Mittelgebirge ergibt sich danach eine regionale Gliederung nach den Bautypen als Grundgebirgsschollenland, Bruchschollentafelland und Schichtstufentafelland sowie dem Rheintalgraben, eine Unterscheidung also, welche Hessen vollständig und insoweit betrifft, als es in den Teilen, welche dem Rheinischen Schiefergebirge zuzurechnen sind, zur Region des Grundgebirgsschollenlandes, mit seinen östlichen Gebirgslandschaften zur Region des Bruchschollentafellandes gehört, während die südhessischen Ebenen an Main und Rhein der Region der Oberrheinischen Tiefebene zuzurechnen sind. Das Süddeutsche Schichtstufentafelland reicht von Südosten mit Odenwald, Spessart und Südrhön flächenhaft bzw. randlich nach Hessen herein. Die vorstehend genannten Regionen können durch eine einstellige Gebietskennziffer bezeichnet werden. Die durch das Handbuch der naturräumlichen Gliederung festgelegten Kennziffern enthalten dabei allerdings die für den hessischen Bereich störende Inkonsequenz, dass Grundgebirgsschollenland und Bruchschollentafelland die gleiche Ziffer tragen, so dass die naturräumlichen Haupteinheiten (siehe unten), welche dem Rheinischen Schiefergebirge zuzurechnen sind, als erste Ziffer in der Gebietskennzahl ebenso die 3 führen, wie die naturräumlichen Haupteinheiten im Bereich des Hessischen Bruchschollentafellandes. Auf die tatsächliche Unterscheidung dieser Regionen und ihre kartographische Darstellung hat diese Schwäche des Kennziffernsystems natürlich keinen Einfluss. Danach ergibt sich für Hessen im Wesentlichen eine Zugehörigkeit zu folgenden Regionen:

1 Süddeutsches Schichtstufen-Tafelland
2 Oberrheinische Tiefebene
30...3 Grundgebirgsschollenland
34...7 Hessisches Bruchschollentafelland

Innerhalb dieser Regionen lassen sich als naturräumliche Einheiten dritter Ordnung größere naturräumliche Komplexe unterscheiden, die unbeschadet einer möglichen und notwendigen Differenzierung in so genannte Haupteinheiten (siehe unten) und deren Untereinheiten in sich einen engeren naturräumlichen Zusammenhang aufweisen, als es sich allein aus der Zugehörigkeit zu einer Region ergibt. So bilden beispielsweise innerhalb der Region des süddeutschen Schichtstufentafellandes Odenwald, Spessart und Südrhön einen solchen Komplex, der als Haupteinheitengruppe bezeichnet wird und der in diesem Falle die Bezeichnung Hessisch-Fränkisches Bergland führt. Die Differenzierungsmerkmale für die Untergliederung der Regionen werden dabei also ergänzt durch Übereinstimmungsmerkmale, welche zur Zusammenfassung von Haupteinheiten zu Haupteinheitengruppen Anlass geben können. Für Hessen sind dies folgende mit zweistelliger Kennziffer bezeichnete Naturräume:

14 Hessisch-Fränkisches Bergland
22 Nördliches Oberrheintiefland
23 Rhein-Main-Tiefland
29 Mittelrheingebiet
30 Taunus
31 Gießen-Koblenzer Lahntal
32 Westerwald
33 Bergisch-Sauerländisches Gebirge (Süderbergland)
34 Westhessisches Berg- und Senkenland
35 Osthessisches Bergland
36 Oberes Weserbergland
37 Weser-Leine-Bergland
(48 Thüringer Becken mit Randplatten: randlich nur mit geringer Fläche)

Die vorgenannten Haupteinheitengruppen bestehen, wie der Name schon sagt und wie oben bereits mehrfach angedeutet, aus den eigentlichen Haupteinheiten, welche die natürlichen Individuen einer regionalen naturräumlichen Gliederung darstellen. Individuen dieser Art sind nicht etwa die das Hessisch-Fränkische Bergland ausmachenden, im Wesentlichen flächenbegrifflich zu verstehenden Gebirge Odenwald, Spessart oder Südrhön, gemeint sind vielmehr jene individuellen Naturräume, die sich aufgrund bestimmter Merkmale von benachbarten andersartigen Naturräumen äquivalenter Individualität unterscheiden. Im Falle des Hessisch-Fränkischen Berglandes sind dies im Bereich des Odenwaldes der Vordere Odenwald im Gegensatz zum Sandsteinodenwald, oder im Falle des Spessarts der Vordere Spessart in Unterscheidung zum Sandsteinspessart. Danach ergibt sich z. B. folgende Gliederung in äquivalente Haupteinheiten, welche als naturräumliche Einheiten vierter Ordnung eine dreistellige Kennziffer erhalten:

14 Hessisch-Fränkisches Bergland
(= Odenwald, Spessart und Südrhön)
140 Südrhön
141 Sandsteinspessart
142 Vorderer Spessart
143 Büdinger Wald
144 Sandsteinodenwald
145 Vorderer Odenwald

Haupteinheiten dieser Art können im Allgemeinen noch eine weitere naturräumliche Untergliederung erfahren, bis hin zu so genannten "Fliese", welche als geographische Grundeinheit gilt. Daneben aber gibt es auch Haupteinheiten, die in sich so einheitlich sind, dass sie insgesamt als Fliese gelten können und müssen, so dass eine weitere Untergliederung nicht möglich ist. (Was als Fliese im Sinne einer topographisch umgrenzten naturräumlichen Grundeinheit der Landschaft zu verstehen ist, ergibt sich aus ihrer Charakterisierung als einem physiogeographisch und ökologisch annähernd homogenen Naturraum, welcher damit zugleich das landschaftsökologisch begründete räumliche Element einer naturräumlichen Gliederung der Landschaft darstellt.) Unabhängig von der Möglichkeit, die naturräumlichen Haupteinheiten weiter zu untergliedern in Untereinheiten fünfter Ordnung, Teileinheiten sechster Ordnung und schließlich in Grundeinheiten siebenter Ordnung, welche durch nachgestellte Ziffern gekennzeichnet werden, so umfassen und unterscheiden die Haupteinheiten die wesentlichen individuellen Naturräume eines Landes wie Hessen. So sind sie weitgehend identisch mit unseren Landbaugebieten und mit den forstlichen Wuchsbezirken, um nur diese Beispiele naturraumbezogener menschlicher Planung zu nennen. Eine Übersicht der in Hessen vorkommenden naturräumlichen Haupteinheiten gibt der nachfolgende Text. Die beigefügte Karte enthält, soweit es die geographische Landesaufnahme ergab, eine weiter gehende Untergliederung der naturräumlichen Haupteinheiten in Untereinheiten, Teileinheiten und Grundeinheiten sowie auch die Darstellung sich aus dem Fliesengefüge unserer Landschaft heraushebender Einzelformen im Sinne geographischer Singularitäten. Die Namen der naturräumlichen Haupteinheiten sind dem Kartenwerk zu entnehmen. Ein rascher Überblick über die in Hessen vorkommenden naturräumlichen Haupteinheiten ergibt sich außerdem aus der Inhaltsübersicht dieses Textes. Ein alphabetisches Verzeichnis aller Einheiten befindet sich am Schluss desselben.
Lit.: 4, 7, 16, 21.


.
© Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie