Während des Lockdowns wurde das Homeoffice zum alltäglichen Arbeitsplatz. Noch ist nicht klar, wie stark das Homeoffice zukünftig genutzt werden wird, wenn die Corona-Krise überwunden sein sollte. Es ist aber abzusehen, dass es eine wichtigere Rolle spielen wird, als es vor der Krise der Fall war (Klös/Schäfer, 2020, 22).

Diese gesellschaftliche Veränderung sollte sich auch im Steuerrecht widerspiegeln, doch bisher wartet die Politik ab. Zwar gibt es eine Initiative seitens der Bundesländer Bayern und Hessen (Hessisches Ministerium der Finanzen, 2020), doch mehrheitsfähig scheint diese nicht zu sein. Im Finanzausschuss des Bundesrates konnte sich die Mehrheit lediglich dazu entschließen, den Bundestag zu bitten, eine Berücksichtigung von Aufwendungen im Homeoffice in der Zukunft zu prüfen (Finanzausschuss des Bundesrates, 2020, 30). Der konkrete Vorschlag einer Homeoffice-Pauschale findet sich in den Ausschussempfehlungen nicht.

Dabei geht es nicht um eine Steuervergünstigung oder einen Bonus für Heimarbeiter. Vielmehr sollte der Grundsatz, dass Arbeitnehmer berufsbezogene Aufwendungen steuerlich geltend machen können, auch die Heimarbeit einschließen. Der Verweis auf die mögliche Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers geht allerdings an der Realität vorbei. Erstens ist es gerade in Großstädten oft illusorisch, dass ein Zimmer so gut wie ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird – zu teuer und knapp ist der Wohnraum. Zweitens haben die allermeisten der neuen oder stärkeren Homeoffice-Nutzer grundsätzlich auch einen Arbeitsplatz in der Firma – doch nur wer keinen hat, kann bis zu 1.250 Euro pro Jahr für das häusliche Arbeitszimmer absetzen. Während des Lockdowns war dies vermutlich oftmals der Fall, mittlerweile arbeiten viele jedoch eher aus freien Stücken im Homeoffice. Das starre Steuerrecht sorgt dafür, dass das fallweise Arbeiten von Zuhause in der Steuererklärung unberücksichtigt bleibt, obwohl Arbeitnehmern Kosten entstehen, die sie selbst tragen müssen.